Zulässige Toleranz Gabelfedern

ropi

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10. Feb. 2009
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Hamburg
Hallo,

bei der Überholung meiner RT-Gabel (Bj. 12/79) habe ich eine 5mm Abweichung festgestellt. Kann man das noch als innerhalb der Toleranz durchgehen lassen?

1. Gabelfeder: 543mm (so ist auch die BMW Vorgabe im Datenblatt)
2. Gabelfeder: 548mm

Grüße, Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Zulässige Tolleranz Gabelfedern

Ich gehe hier mal von der Länger der Feder aus. :wink1:

Da noch länger, ist das wohl noch in der Toleranz.
Und bei 5mm auf die 548mm gesehen ist das ein Meßfehler. :hurra:
Btw, ist das überhaupt noch die originale Feder?

Grüße
Nico
 
Moin,

ja, es war die Federlänge gemeint (...wie bist du nur selber darauf gekommen? ):piesacken:

[Da noch länger, ist das wohl noch in der Toleranz.
Es handelt sich um die original Federn die damals werksseitig verbaut wurden. Aber nur weil das vom Werk so zusammen "gestöpselt" wurde, muss es ja nicht i.O. sein.

Und bei 5mm auf die 548mm gesehen ist das ein Meßfehler.
Mit Fahrwerk/Gabeln Abstimmungen kenne ich mich halt nicht aus. Hatte bisher gelesen, dass die Federn unbedingt gleich lang sein sollen. Darum meine Frage wie dieses "gleich lang" auszulegen ist bzw. welche Abweichung in der Praxis noch vertretbar ist. BMW gibt halt in den technischen Daten eine definierte Länge an (543mm) und da steht auch nix von +/- 5mm.

Vielleicht gibt es hier ja noch eine Meinung von Fahrwerks-Experten?

Grüße, Rainer
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, immer ein bisschen Ironie mit einbeziehen, siehe unsere Smileys. ;)

Auch bei einem Unterschied von 5mm pro Seite, unabhängig von der Herstellerempfehlung würde ich mir keine Gedanken machen.
(Hatte in Deinem ersten Post nicht gerafft, das 1. und 2. die rechte und
linke Feder gemeint war)

Wie ist sie denn gelaufen, bevor Du die Gabel auseinander hattest?
Bin aber auch noch auf andere Meinungen gespannt.
Grüße
Nico
 
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