Zulassung spanische BMW hier bei uns

JNE

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25. Jan. 2008
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Hallo zusammen,

ich wollte eine spanische BMW (Ex Polizei) hier bei uns wiederzulassen. Aber ich habe leider keine spanischen Papiere, sondern nur den Kaufvertrag.

Hat jemand schon mal soetwas durchexerziert? Wie/wo bekomme ich die nötigen Dokumente, damit der TÜV z.B, weis, wann das Erstzulassungsdatum war etc.etc….

VG
 
Ohne Nachweis das die BMW schon mal zugelassen war wird es schwierig das Mopet auf die Straße zu bekommen (Neuzulassung,Abgasgutachten). Eine Lösung wäre einen Rahmen mit Deutschen Brief und umbauen.Vieleicht kann dir hier auch BMW weiterhelfen aber da habe ich keine Ahnung von da ich solche Sachen nur nit Ausländischen Marken durch habe.
Gruß Bernd
 
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Servus,

Wenn ein spanisches Fahrzeug verkauft wird gibt's in der Regel die Papiere oder die Stilllegungsbescheinigung. Darauf ist Fgstlnummer, Marke, Model, Kennzeichen, Halter und Erstzulassungsdatum vermerkt. War es eine spanische Polizeimaschine würde ich die Finger davon lassen. Die werden ziemlich hart rangenommen und sparsam gewartet. Du schreibst wiederzulassen?
 
Ja, halt hier in D.

Ist eigentlich nur der Rahmen. Der Rest ist eine 92er RT. Ich will damit mir die AU sparen.

Servus,

Wenn ein spanisches Fahrzeug verkauft wird gibt's in der Regel die Papiere oder die Stilllegungsbescheinigung. Darauf ist Fgstlnummer, Marke, Model, Kennzeichen, Halter und Erstzulassungsdatum vermerkt. War es eine spanische Polizeimaschine würde ich die Finger davon lassen. Die werden ziemlich hart rangenommen und sparsam gewartet. Du schreibst wiederzulassen?
 
Kein Thema. Bei unserer Zulassungstelle funktioniert das. Ich hab mal einige Rahmen ohne Papiere gekauft, mit Vertrag, logisch. Da hinmarschiert, vorgezeigt, ZEVIS-Auskunft beantragt und den Wisch nach 10 Minuten mitgenommen. Kostenlos !! Dann das Mopped zusammengestrickt, mit dem Zettel vom KBA zum Graukittel: Abnahme,fertig.
 
Die Zicken wegen dem EZ Datum rum!! Ich sag nur: Marburg Biedenkopf!

Ich habe dem einen Ausdruck aus dem Baureihenarchiv mitgebracht, damit er sieht, wann die BMW lt. BMW gebaut wurde. Hat den nicht interessiert!

So ein Scheiss gibt#s wohl nur in Hessen!
 
Kein Thema. Bei unserer Zulassungstelle funktioniert das. Ich hab mal einige Rahmen ohne Papiere gekauft, mit Vertrag, logisch. Da hinmarschiert, vorgezeigt, ZEVIS-Auskunft beantragt und den Wisch nach 10 Minuten mitgenommen. Kostenlos !! Dann das Mopped zusammengestrickt, mit dem Zettel vom KBA zum Graukittel: Abnahme,fertig.

Jo, so geht das auch bei uns. Klemm Dir die Aussagen wie z B "hab ich aus Spanien, oder reimportiert" Sag einfach Papiere weg, Kaufvertrag da, brauche Zulassung, dann sollte das gehen wie Franco schreibt.

ZEVIS ist das Auskunftsverfahren beim Kraftfahrbundesamt. Stichwort Brief aufbieten. Und weil der Rahmen/die Karre in Spanien zugelassen war, bei einem Behördenmoped mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nur dort, und so beschreibt es ja auch der JNE, weiß das KBA nichts von der Existenz dieses Rahmens. Was sollen die also bescheinigen?
 
Hallo,

hatte das Vergnügen mit nem schweizer Rahmen. Die Zulassungsstelle wollte ne eidesstattliche Erklärung. Also mit dem Vertrag zum Notar und dann hats geklappt.
Zwecks der Gebühren ist nen niedriger Kaufbetrag von Vorteil ;) .
Frag am besten bei der Zulassungsstelle an was die sehen wollen.
Gruß
Baxter
 
... Wie/wo bekomme ich die nötigen Dokumente, damit der TÜV z.B, weis, wann das Erstzulassungsdatum war etc.etc….

VG

...

Ist eigentlich nur der Rahmen. Der Rest ist eine 92er RT. Ich will damit mir die AU sparen.


Zulassung ist ja kein größeres Problem, aber er möchte gerne wiederzulassen mit dem Datum der spanischen Erstzulassung.

Welches Patentrezept habt ihr denn dafür?
 
Zulassung ist ja kein größeres Problem, aber er möchte gerne wiederzulassen mit dem Datum der spanischen Erstzulassung.

Welches Patentrezept habt ihr denn dafür?

Damit das klappt, brauchst Du eigentlich den Nachweis der EZ - also irgendein Stück Papier mit Stempel und Datum druff.

Gibt's das nicht mehr, akzeptiert die Zulassungsstelle normalerweise auch ein Datenblatt des Herstellers mit Baujahr - dann wird der Juni des Bj als EZ eingetragen. Frag' mal bei BMW an: hier info.grouparchiv@bmwgroup.com würde ich mal anfangen. Kostenfrei ist das nicht, geht aber rel. problemlos.

Zusätzlich will die Zulassungsstelle üblicherweise noch einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, z.B.) sehen. Sind die Originalpapiere verloren, will die Zulassungsstelle manchmal noch eine Erklärung des Verlierers, daß dem so ist. Verlier' sie also lieber selbst, als das dem Vorbesitzer anzulasten ;).

Gruß,
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Was nichts anderes bedeutet als dass das Kfz nicht gestohlen oder z.B. verpfändet ist.
Wie gesagt, Briefaufbietung eben.

Und wenn das Ding mal in Deutschland zugelassen war weiß man auch das Datum der Erstzulassung um welches es hier ja geht.

Wenn es Zulassungsstellen gibt die mit einer Auskunft vom Hersteller zufrieden sind und dann Baujahr mit dem Jahr der Erstzulassung gleichsetzen wie Markus schrieb, um so besser. Ich würde mich darauf aber nicht verlassen wollen.


PS.: War denn bei dir was aus dem Ausland dabei?
 
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Bei uns in Stuttgart gibt es bei der Zulassungsstelle einen "besonderen" Schalter für die "schwierigen Fälle" (Importe, Oldtimer, usw...).

Sollte es bei Euch auch so was geben, würde ich zuallererst mal dahin traben und mein Problem vortragen. Dort habe ich - zumindest für Zulassungsstellenverhältnisse - immer relativ kompetent Auskunft bekommen und vor allem hat's nachher auch so geklappt wie besprochen.

Was wir hier diskutieren nutzt dir gar nix, wenn die nicht mitspielen.
 
Damit das klappt, brauchst Du eigentlich den Nachweis der EZ - also irgendein Stück Papier mit Stempel und Datum druff.

Gibt's das nicht mehr, akzeptiert die Zulassungsstelle normalerweise auch ein Datenblatt des Herstellers mit Baujahr - dann wird der Juni des Bj als EZ eingetragen. Frag' mal bei BMW an: hier info.grouparchiv@bmwgroup.com würde ich mal anfangen. Kostenfrei ist das nicht, geht aber rel. problemlos.

Zusätzlich will die Zulassungsstelle üblicherweise noch einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, z.B.) sehen. Sind die Originalpapiere verloren, will die Zulassungsstelle manchmal noch eine Erklärung des Verlierers, daß dem so ist. Verlier' sie also lieber selbst, als das dem Vorbesitzer anzulasten ;).

Gruß,
Markus

Moin moin,

Das ist ja mein Problem, dass die Zulassungsstelle sich mit dem Nachweis des BJ NICHT zufrieden gibt. Hatte ja den Auszug des Baureihenarchives mit dabei. Da haben die nicht mal draufgeschaut. Die wollen partout ein spanisches Papier, aus dem die EZ hervorgeht. Ich solle mich an das spanische Konsulat wenden, so der Chef der Abteilung…….und dort entweder die Papiere, oder ein "Ersatzdokument" beibringen…... m.E. hat der keine Lust, sich mit soetwas auseinanderzusetzen. :evil:

Hier gibt es auch einen Tipp, wie man die Sache angeht.
 
Hab gerade nachgesehen: Belgien.

:schock: Berlin oder Brandenburg? Egal, ist doch prima wenn jemand in der Behörde eine begünstigenden Verwaltungsakt zu Gunsten des Antragstellers erledigt. :gfreu:

Sven ich hab das ganze mit einem Heinkel Roller durch, genau wie von mir beschrieben. Die alten Vor-Zevis-Daten waren nicht vorhanden, da letztmalig in den 60er zugelassen. Also KBA Anfrage, Kaufvertrag dabei, fertig.

Verstehe ich dich richtig, der war schon mal in der Bundesrepublik zugelassen? Na kein Wunder wenn das klappt. In Flensburg haben die ganz einfach im Archiv mit so einer riesigen, beleuchteten Lupe auf einen Mikrofilm gelinst. Die haben ganz andere Aufbewahrungsfristen für ihre Akten als die Zulassungsstellen der Länder.
 
Ne, die Mühe hat sich keiner gemacht, das wäre ja auch nicht innerhalb einiger Minuten erledigt gewesen. Ich hatte noch eine Angabe, wie viele Heinkel ungefähr in welchem Jahr produziert wurden, dann haben wir uns auf ein fiktives Erstzulassungsjahr anhand der FIN geeinigt.
 
Was denn nun. Erst schreibst du was von KBA-Anfrage ohne ADV = ZEVIS. Und das ist die EDV-Abfragemöglichkeit beim Kraftfahrtbundesamt für zulassungspflichtige Fahrzeuge und Fahrerlaubnisinhaber.

Alle Daten vor ZEVIS sind noch auf Karteikarte oder schon auf Microfiche. Hat da vielleicht jemand mit dem KBA telefoniert? Man darf sich diese Archive nicht vorstellen wie weit abgelegene, verlassene und verstaubte Keller. Da ist zu den Bürodienstzeiten normalerweise immer jemand der sofort los trabt und Auskunft geben kann.

Aber nein, ihr habt ja ein fiktives Erstzulassungsdatum gebastelt. Da haben die nur eine Fahndungsanfrage gemacht.
 
Moin moin,

Das ist ja mein Problem, dass die Zulassungsstelle sich mit dem Nachweis des BJ NICHT zufrieden gibt. Hatte ja den Auszug des Baureihenarchives mit dabei. Da haben die nicht mal draufgeschaut. Die wollen partout ein spanisches Papier, aus dem die EZ hervorgeht. Ich solle mich an das spanische Konsulat wenden, so der Chef der Abteilung…….und dort entweder die Papiere, oder ein "Ersatzdokument" beibringen…... m.E. hat der keine Lust, sich mit soetwas auseinanderzusetzen. :evil:

Hier gibt es auch einen Tipp, wie man die Sache angeht.


Ein Auszug des Baureihenarchivs (oder irgendein Prospekt) wird nach meiner Kenntnis tatsächlich nirgends akzeptiert.

Was aber üblicherweise funktioniert, ist ein Datenblatt des Herstellers, der darin zu einer FIN bestätigt, daß und wann sie tatsächlich gebaut wurde. So ein Datenblatt gibt's bei (fast) jedem Hersteller (kostenpflichtig) auf Anfrage.

So habe ich das jedenfalls (auch mit Fahrzeugen aus Übersee) schon mehrfach erfolgreich hingekriegt.
 
Hallo,

bei einem unbekannten Zulassungsdatum wird in der Regel der 1.7. genommen.

Gruß
Walter
Genau, so war es bei mir. 01.07.1962.

Mir fällt gerade ein, dass ich eine frei formulierte Erklärung des Verkäufers hatte, wo dieser versichert hat, die Papiere vor Jahren verloren zu haben...Zusätzlich zum Kaufvertrag.
 
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Dass das Motorrad nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, also nicht als gestohlen gemeldet wurde.

Das KBA weiß nix von spanischen Rahmen, kann also auch nichts bestätigen.

Abgesehen davon ist meines Wissens nach eine separate KBA-Anfrage (so wie früher) seit einiger Zeit nicht mehr notwendig. Die modernen Zeiten haben mittlerweile auch bei den Zulassungsstellen Einzug gehalten und die Abfrage wird jetzt bei jeder Zulassung automatisch und elektronisch mitgemacht.
 
KBA hin, spanische Papiere her, so wie es schon vorgeschlagen wurde machen:
In der Bucht oder sonst wo einen passenden Rahmen mit Brief kaufen und umbauen. Das ist die deutlich billigste und nervenschonenste Methode. Ich habe mal versucht, einen Anhänger ohne Brief wieder zuzulassen. Leider hatte der Verkäufer (war letztendlich auch nur Weiterverkäufer) die Erklärung des letzten eingetragen Halters nicht mehr, dass der Brief verloren gegangen ist. Dieser war inzwischen verstorben und die Witwe hat mir einen gehustet. Jetzt transportiert der Hänger Gras und Holz auf einer Weide.



Andy
 
Ich würde einfach niemanden erzählen das der Rahmen aus Spanien kommt.

Vor x-Jahren auf dem Teilemarkt in XYZ gekauft, hier der Beleg...vom Nachbarn unterschrieben und gut ist.

Das Baujahr trägt der Tüv in sein Gutachten ein und die Ez. wird wegen unbekannt auf den 1.7. des Baujahres gelegt.

Edith sacht noch, wenn der Rahmen wirklich aus Spanien ist, kann beim KBA nicht darüber bekannt sein, also auch kein negativer Bescheid.
 
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