Zulassungsbescheinigung I versemmelt

h2ovolli

Fournales&Dellorto Dealer
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So ein Sch..., nu wollte ich gestern Morgen mit dem Anhänger zum TÜV, nach wechsel der Rückleuchten konnte es also losgehen, nur noch grad den KFZ Schein holen (ja so hiess das früher mal) absolut nicht aufzufinden.

Frage: Kann ich mit dem Brief (Zulassungsbescheinigung II) zum TÜV, oder brauche ich da Zwangsweise den Schein?
Da ich im Juli eigentlich schon zur HU musste, so wird es jetzt ja mal Zeit, vor allem weil ich den Anhänger ja ständig zur Ausübung meines Broterwerbs brauche.
Ich bin mir ja relativ sicher, das ich den Schein wiederfinde, wenn er nur lange genug weg ist.
Frage 2: Wie ist das Prozedere, wenn ich den Schein tatsächlich nicht wiederfinde?
 
Ist zwingend erforderlich.

Verlustanzeige beim zuständigen Strassenverkehrsamt.

Alles aufwendig und ärgerlich. Besser ist es den Schein nicht zu verlieren.

))):
 
Moin,

kommt aufs Amt an, wie das bei Verlust gehandhabt wird.Das hat sich über die Jahre geändert, zwischendurch war irgendwan sogar eine teuere eidestatattliche Versicherung erforderlich. Mittlerweile nicht mehr, ein neuer Schein kostet nur noch irgendwas zwischen 20-30€.

Hier kann man mit Brief zur HU fahren und bekommt dann halt als Mangel/Hinweis dass der Schein fehlte.

Ohne bestandene HU bekommt man keinen neuen Schein.

Du hast noch bis Anfang September zeit zum suchen, ab dann riskierst du ein Bußgeld von afaik 15€

Andreas
 
Also ich führe seit Jahren nur Kopien der Papiere mit, die Originale sind zuhause im Ordner und werden nur alle zwei Jahre zum TÜV Termin rausgeholt.
 
Ich weiss nicht, aus welcher Quelle eddiek seine Infos hat, hier in Bayern zumindest läuft das anders.

Der TÜV will nicht zwingend einen Fahrzeugschein, der behandelt das sonst wie abgemeldet und klebt halt keine Plakette, sondern stellt ein Prüfprotokoll aus. Die Plakette gibt es dann beim Amt. Der Fahrzeugschein ist zwingend, weil auf dem ja der Stempel und die Unterschrift des Prüfers drauf müssen mit dem neuen HU Datum.

Der Fahrzeugschein muss aufgeboten werden wenn man ihn verloren hat. Dazu ist auf jeden Fall eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Bei Fahrzeugen mit einer negativen Diebstahlbilanz, welches Fahrzeug dazu gehört entscheidet das jeweilige Amt, wird auch das Kennzeichen gewechselt. Die Kosten liegen bei mindestens 70, inclusive Kennzeichenwechsel bei bis zu 120 Euro

Anhänger werden bei den TÜV Überziehungen gerne mal wie LKW behandelt. Da kostet Tüv überziehen ab dem ersten Tag 15 Euro, vom 2. bis 4. Monat an 25 Euro und ab dem ersten Tag des 5. Monats gibt es Punkte zum Bussgeld.
 
Aufklärung:
Ich habe heute beim Strassenverkehrsamt angerufen und nach dem Prozedere gefragt. Als Antwort, kommen Sie mit der Zulassungsbescheinigung II hierher und holen Sie sich ein Datenblatt, das ist kostenlos, dann fahren Sie zur HU, dann kommen Sie wieder hierher mit dem HU Prüfbericht und Sie bekommen für 11,-€ einen neuen Schein (ZB I )und die Plakette wird hier geklebt.
Ich also zum Strassenverkehrsamt und alles so gemacht, dann bei der GTÜ, hatte der noch alle Daten von der HU von vor zwei Jahren, lt. Aussage des Prüfers hätte ich mir den Weg zum Strassenverkehrsamt sparen können, an der Stelle wird Treue belohnt! Er hat auch gleich die Plakette geklebt, somit kann ich mir jetzt überlegen, ob ich den Schein weiter suche, oder mir bei nächster Gelegenheit einen neuen hole.
Die HU wurde übrigens ohne erkennbare Mängel bestanden!:D
 
Also ich führe seit Jahren nur Kopien der Papiere mit, die Originale sind zuhause im Ordner und werden nur alle zwei Jahre zum TÜV Termin rausgeholt.

:fuenfe:

Kostet max 5 € und vorzeigen bei der Polizei.

Da ich einen guten Scanner und Drucker habe schreibe ich immer "Kopie" drauf wegen Urkundenfälschung und so.
 
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