Zur HU ohne gültige HU

Reimund

Schnellreh
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07. Sep. 2013
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1.828
Ort
an den Alpen
Hallo,
wenn ein Fahrzeug länger als 2 Jahre nicht zugelassen war (Fahrzeugbrief vorhanden), kann ich dann mit diesem Fahrzeug (und entsprechendem Kennzeichen) einfach zum TÜV, oder brauche ich auf dieser Fahrt ein rotes Kennzeichen?

vielen Dank
Reimund
 
Moin Reimund,

das wird leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Ich habe gestern die G/S 100 Meter zum TÜV geschoben :D

Grüsse
Chris
 
Hi,

das zuständige Verkehrsamt erteilt dir in dieser Sache die zuverlässigsten Auskünfte.

Gruß
Willy
 
Wenn das Fahrzeug ein Kennzeichen hat, brauchst du noch eine Versicherungsbestätigung und darfst damit direkt zu einer TÜV-Stelle in deinem Bezirk oder Nachbarbezirk fahren. Mach noch einen Termin beim TÜV, dann gibt's unterwegs keinen Ärger.
Zur Zulassungsstelle darfst du mit der gültigen HU dann auch fahren.
 
Morgen Reimund,
die korrekten Antworten bekommt man von denen die dafür zuständig sind, der Strassenverkehrbehörde (Strassenverkehrsamt), ich würde mal beim für den Vorgang zuständigen Amt anrufen. Das zuständige Amt ist das in dessen Zuständigkeitsbreich der Vorgang fällt.;)

Wünsche viel Erfolg.
 
Ich steh grad etwas auf der Leitung.

Ist das Kennzeichen von vor 2 Jahren noch da und nicht anderweitig vergeben? Hier in Unna muss ich, für mein Sommerauto, sogar über Winter das Kennzeichen reservieren lassen, sonst kann es neu vergeben werden.

Gruß
Willy
 
Moin Reimund,

das wird leider von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Ich habe gestern die G/S 100 Meter zum TÜV geschoben :D

Grüsse
Chris

Ob Schieben oder Fahren ist irrelevant, beides ist Führen eines Kraftfahrzeuges und die jeweils gültigen Vorschriften für einen Betrieb des Fahrzeuges einzuhalten.

Bei 100m hätte ich versucht einen Prüfer zur G/S zu locken.
 
Ein abgemeldetes zulassungspflichtiges Fahrzeug darf nicht einmal kurzfristigstens im öffentlichen Strassenverkehr abgestellt geschweige denn bewegt werden.
 
Das Fahrzeug bekommt ein neues Kennzeichen. War nicht in München zugelassen. Ich rufe am Montag beim Landratsamt an (@Ingo: so heissen die Straßenverkehrsämter hier ;-) )

Gruß
Reimund
 
Das Fahrzeug bekommt ein neues Kennzeichen. War nicht in München zugelassen. Ich rufe am Montag beim Landratsamt an (@Ingo: so heissen die Straßenverkehrsämter hier ;-) )

Gruß
Reimund

Mit den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung kannst du dir dort ein Kennzeichen zuteilen lassen. Das ist noch keine Zulassung und das Kennzeichen wird nicht gesiegelt.
Du darfst dann mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassung fahren.
 
Ein abgemeldetes zulassungspflichtiges Fahrzeug darf nicht einmal kurzfristigstens im öffentlichen Strassenverkehr abgestellt geschweige denn bewegt werden.

Also bevor wir hier "wer kann am schönsten Googlen" spielen ziehe ich auch diese Aussage in Zweifel und selbst kurzfristiges Abstellen ist kein Problem.
 
Mit den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung kannst du dir dort ein Kennzeichen zuteilen lassen. Das ist noch keine Zulassung und das Kennzeichen wird nicht gesiegelt.
Du darfst dann mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassung fahren.


Ekki,
es ist so, dass das Fahrzeug ein altes Kennzeichen hat, allerdings aus einem anderen Zulassungskreis. Dort wurde es 2010 abgemeldet. Könnte man also auch mit dem alten Kennzeichen zunächst zur HU und anschließend zur Zulassungsbehörde?

Ich kann aber am Montag auf jeden Fall beim Amt nachfragen.

Gruß
Reimund
 
Doch darf es, wie oben bereits beschrieben: zum Zwecke der HU und der Zulassung, jeweils auf direktem Wege.

Wenn du ein dem Fahrzeug zugeteiltes -auch ungestempeltes Kennzeichen- am Fahrzeug anbringst und eine Versicherungsbestätigung hast auf der eindeutig steht dass auch Fahrten zu Prüfungszwecken versichert sind.

@ Joerg hier 123 , abgemeldetes Fahrzeug gilt als Gegenstand.Kannste ja selber nach guggeln.

http://www.buzer.de/gesetz/10542/a179972.htm
 
:applaus:
also, ich würde auf dem Landratsamt anrufen und nachfragen.
Zulassungsstelle oder sonst.
Was nix hilft: im Forum hamse aber gesagt.......*
Nicht in Franz-Josef-Stadt :---)
Grüße
Karl
 
Wenn du ein dem Fahrzeug zugeteiltes -auch ungestempeltes Kennzeichen- am Fahrzeug anbringst und eine Versicherungsbestätigung hast auf der eindeutig steht dass auch Fahrten zu Prüfungszwecken versichert sind.

@ Joerg hier 123 , abgemeldetes Fahrzeug gilt als Gegenstand.Kannste ja selber nach guggeln.

http://www.buzer.de/gesetz/10542/a179972.htm

Nö, brauch ich nicht, ich hab das Prozedere vor 4 Wochen erst erledigt.
Deine erste Aussage war pauschal und stimmt daher nicht.
 
Ekki,
es ist so, dass das Fahrzeug ein altes Kennzeichen hat, allerdings aus einem anderen Zulassungskreis. Dort wurde es 2010 abgemeldet. Könnte man also auch mit dem alten Kennzeichen zunächst zur HU und anschließend zur Zulassungsbehörde?

Ich kann aber am Montag auf jeden Fall beim Amt nachfragen.

Gruß
Reimund

Hallo Reimund,

wie schon ein paarmal im Fred beschrieben, geht das.
Bei (d)einer Versicherung eine VB-Nummer beantragen und dann kannst Du zur HU. Ohne gültige gibts ja keine Zulassung ;). Dann zur Zulassungsstelle und anmelden.

Bei uns ist es auf der Homepage ganz gut erklärt, dürfte bei euch ähnlich sein.

Gruß
Wolfgang
 
Ekki,
es ist so, dass das Fahrzeug ein altes Kennzeichen hat, allerdings aus einem anderen Zulassungskreis. Dort wurde es 2010 abgemeldet. Könnte man also auch mit dem alten Kennzeichen zunächst zur HU und anschließend zur Zulassungsbehörde?

Ich kann aber am Montag auf jeden Fall beim Amt nachfragen.

Gruß
Reimund

Ich war in der gleichen Situation wie du: Auswärtiges Kennzeichen, Fahrzeug seit Jahren abgemeldet. Ich habe den TÜV-Mann gefragt und bin dann so vorgegangen, wie beschrieben. Die Zuteilung des Kennzeichens war kein Problem, kostete nicht mal was...

Viel Erfolg!
 
In dem Fall gilt immer die Aussage der Behörde, die hinterher die Backpfeifen austeilt, dieses Thema wird nämlich offenbar regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Vorher den Frageweg beschreiten kostet auch weniger Kraft und Geld als hinterher über demn Klageweg gepeitscht zu werden.
 
Hallo,

Mit den Fahrzeugpapieren und der Versicherungsbestätigung kannst du dir dort ein Kennzeichen zuteilen lassen. Das ist noch keine Zulassung und das Kennzeichen wird nicht gesiegelt.
Du darfst dann mit dem Fahrzeug auf direktem Weg zum TÜV und zur Zulassung fahren.

Genauso geht es, als ich letztes Jahr ein Mopped welches noch nie in Deutschland zugelassen war zur Vollabnahme vorgeführt habe, bin ich so verfahren.

Beim Strassenverkehrsamt hieß es erst geht nicht. Dann Amtsleiter kommen lassen, der sagte dann: "Ja das ist eine Gesetzeslücke, wir wollen das eigentlich nicht. Ich mache das jetzt mal, aber sagen Sie das nicht weiter. " Was ich ja nie tun würde. ;)

Gebühr hat die Zuteilung des Kennzeichens keine gekostet. Man kann ja in der Gebührenordnung nichts aufführen was es nicht gibt.:lautlachen1:

Glückauf,Jürgen
 
Wie mehrfach hier beschrieben, ich habe mich an die Auskunft meiner Versicherung gehalten.

Asooo, die wäre für mich natürlich nicht der richtige Ansprechpartner.

Bei denen kann sich hinterher keiner mehr an irgendwas erinnern und du hast die Punkte und Bussgeld an der Backe.
 
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