1991-R80
Teilnehmer
Hallo zusammen.
Ich war am Freitag mit meiner R80 beim TÜV zur HU.
Als erstes war ich sehr überrascht, als der Prüfer wegen den Reifen angefangen hat. Wegen Fabrikatsbindung (das gab es vor langer Zeit schon mal). Er hat mir dann ein Schreiben mitgegeben (muss irgendwann eingetragen werden), die ABE A339 (u.a. R80) trifft es nicht, keine Fabrikatsbedindung.
Eigendlich sind wir ja EU! Ich glaube nicht, dass in Italien, Spanien, usw das jemanden interressiert. Ich Frankreich gibt es nicht mal eine HU für Motorräder.
Meine eigendliche Frage geht in die gleiche Richtung:
Der TÜV-Zettel war ausgedruckt, die neue Plakette aufgeklebt, da entdeckt der Prüfer meinen einzelnen Fernscheinwerfer auf dem linken Sturzbügel. "Der muss weg!" Zulassung (noch) nach deutschem Recht, ist so nicht erlaubt, Unsymetrie und....... Mit dem versprechen, den Scheinwerfer verschwinden zu lassen, dürfte ich heim. Das Ding ist seit 10 Jahren auf dem Sturzbügel, also etwa bei vier HU's hat es nicht gestört.
Aber, was darf nun und was nicht? Deutsche Zulassung und EU-Zulassung?
Kann mir das jemand erklären?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Mark
Ich war am Freitag mit meiner R80 beim TÜV zur HU.
Als erstes war ich sehr überrascht, als der Prüfer wegen den Reifen angefangen hat. Wegen Fabrikatsbindung (das gab es vor langer Zeit schon mal). Er hat mir dann ein Schreiben mitgegeben (muss irgendwann eingetragen werden), die ABE A339 (u.a. R80) trifft es nicht, keine Fabrikatsbedindung.
Eigendlich sind wir ja EU! Ich glaube nicht, dass in Italien, Spanien, usw das jemanden interressiert. Ich Frankreich gibt es nicht mal eine HU für Motorräder.Meine eigendliche Frage geht in die gleiche Richtung:
Der TÜV-Zettel war ausgedruckt, die neue Plakette aufgeklebt, da entdeckt der Prüfer meinen einzelnen Fernscheinwerfer auf dem linken Sturzbügel. "Der muss weg!" Zulassung (noch) nach deutschem Recht, ist so nicht erlaubt, Unsymetrie und....... Mit dem versprechen, den Scheinwerfer verschwinden zu lassen, dürfte ich heim. Das Ding ist seit 10 Jahren auf dem Sturzbügel, also etwa bei vier HU's hat es nicht gestört.
Aber, was darf nun und was nicht? Deutsche Zulassung und EU-Zulassung?
Kann mir das jemand erklären?
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Mark

