Zusatzscheinwerfer, was ist erlaubt und was nicht?

Der Mann wollte das so, weil keine Kontrollleuchte für den Nsw vorhanden war
Steht in der aktuellen Zo auch nicht drin, siehe oben. Für das Fernlicht ist laut StVZO 50 eine blaue Kontrolleuchte vorgeschrieben, jedoch nicht bei Motorrädern. Da reicht eine Anzeige über die Schalterposition. Sollte für NSW dann auch reichen, wenn gar keine Anzeige vorgeschrieben ist.

Vielleicht auch eine Regelung von früher.
 
Hallo zusammen.
Danke für die vielen Antworten. Ich lasse den Fernscheinwerfer erstmal auf dem linken Sturzbügel. Hab ja wieder zwei Jahre Zeit.
@Wolfram2 : Ich bin dir noch das Schreiben/ Kopie vom TÜV wegen der Reifen schuldig. Da ich nicht der Urheber bin drucke ich das Schreiben hier nicht ab.
Es heist: Typenbeschreibung vom Gutachten (von 1988), Seite 10, vom TÜV Bayern.
Erteilung einer ABE Nr. A339/3, Typ BMW 247
Antragsteller: BMW München
So, unter 6.3 "Räder und Bereifung" steht die 6.3.11 Art der Bereifung: "einfach Luftreifen".
Mehr steht da nicht und somit, laut TÜV, keine Fabrikatsbindung.

Im Juli muss ich mit der Suzuki zur HU. Bin gespannt, was dann zum Thema Reifen passiert.

Einen unfallfreien Sommer wünscht
Mark
 
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