...um ein "Go" des Prüfers zu bekommen......
Keine Sorge, die kennen noch lange nicht alle Tricks.Servus..., mit Verlaub es ist Falsch, für die Lautstärke deines Krades bist allein Du verantwortlich. Egal was Dir irgendwann irgendwer einträgt. Kontrolle der Rennleitung: Messung -> zu laut -> laufen. Ganz einfach, wenn Du Diskussionen anstrebts.....
Also ich hätte darauf Nullbock. Ich kenne ein paar Kollegen der Rennleitung hier sehr gut, die ziehen dein Krad eiskalt aus dem Verkehr.
Originalzitat: "...wir kennen unsere Kanditaten..." Zitat Ende
Übrigens, manche Rennleiter fahren selbst Krad, die kennen alle Tricks.
Keine Sorge, die kennen noch lange nicht alle Tricks.
Keine Sorge, die kennen noch lange nicht alle Tricks.
Hallo Zusammen,
ich greife den Threat noch einmal auf, da ich hoffe von den Spezialisten hier im Forum eine Antwort auf eine Frage zu erhalten, auf der ich nirgends etwas gefunden habe.
Ich habe mir an meiner BMW R80 RT (247) mit jetzt 971ccm Umbau (Bj 83 die kurzen Louis Tüten montiert. Nun würde ich sie gerne eintragen lassen und habe auch einen TÜV Prüfer gefunden, der das machen würde. Nun möchte ich mich soweit vorbereiten und schon mal herausfinden ob es grundsätzlich möglich ist.
Nun wollte ich heute nachschauen, wieviel db erlaubt sind.
Eingetragen sind unter U1 (Standgeräusch): 99db. Unter U3 (Fahrgeräusch) sind es 81db. Unter U2 (RPM zu U1) steht nichts. Da ist nur ein Strich.
Ich kenne es so, dass dort immer die Umdrehungszahl für die Standgeräusch-Messung steht.
Heißt das, es wird im Leerlauf gemessen? Oder ist es eher so, dass im Standard-Verfahren, sprich 50% der Nenndrehzahl gemessen wird.
Das wäre dumm, dann wäre dies bei mir nämlich deutlich über 100db.
Danke für eure Antworten.
Gruß
Rene
Müssen sie auch nicht...
Du kannst wegen mir mit deinem Motorrad im Ehrenfeld von Smoothybar zum Eiskaffee fahren um mit circa 5 PS weniger wie Serienmäßig, geringerem Drehmoment und mäßiger Vergaserabstimmung den trendy Retrobiker machen. Aber bitte bleib da auch!
Du kannst durchaus auch mit "zugelassenen" Cannonballs Probleme bekommen, wenn diese zu laut sind und der Sheriff am Straßenrand Dich zur Nachprüfung damit zum TÜV schickt. Wenn dort nachgemessen die Werte für Dein Fahrzeug überschritten werden nützt auch die "E"-Nummer und ein Teilegutachten bzw eine ABE nichts mehr.Wenn das alles nicht klappen sollte, kommen die Cannonball drauf. Die haben eine Zulassung. Empfinde ich aber persönlich als lauter. Aber wenn das "Recht" es so will......
Du kannst durchaus auch mit "zugelassenen" Cannonballs Probleme bekommen, wenn diese zu laut sind und der Sheriff am Straßenrand Dich zur Nachprüfung damit zum TÜV schickt. Wenn dort nachgemessen die Werte für Dein Fahrzeug überschritten werden nützt auch die "E"-Nummer und ein Teilegutachten bzw eine ABE nichts mehr.
Tatsächlich gibt es etliche Zubehörauspuffanlagen auf dem Markt, die einer Nachmessung nicht standhalten würden.
Na du bist ja ein lustiger Geselle. Ich halte dir zugute, dass du mich ja nicht kennst. Ansonsten würde ich solche Äußerungen nur für armselig halten. Schade dass technische angeregte Diskussionen in Vorwürfe enden müssen.
Wenn Du den Schalldämpfer zerlegen kannst , schau Dir den inneren Aufbau an. Gibt es ein Siebrohr, welches man mit Keramikwolle umwickeln kann? Das dämpft die hohen, unangenehmen Frequenzen. Wenn am Ausgang ein glattes Rohr eingeschweißt ist, mal den Durchmesser ausmessen, die guten alten "Käferendrohre" helfen enorm. Gibt es in verschiedenen Durchmessern..... wie bekomme ich es legal.