hansolo
Aktiv
Hallo Heinz .Zugunsten meiner Sicherheit nehme ich eine Belästigung des Gegenverkehrs in Kauf.
VG Heinz
das ist keine Belästigung sondern eine Gefährdung. Siehe Paragraph 1 der STVO.
Grüße Hans aus Homberg.
Hallo Heinz .Zugunsten meiner Sicherheit nehme ich eine Belästigung des Gegenverkehrs in Kauf.
VG Heinz
Hallo Heinz .
das ist keine Belästigung sondern eine Gefährdung. Siehe Paragraph 1 der STVO.
Grüße Hans aus Homberg.
...... Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
Ich verwende, neben TFL, inzwischen zugelassene H4 Birnen mit einem speziellen Farbspektrum (Regenbogen) , die auffällig sind, aber nicht blenden.
Da muss ich Dir wiederspechen.!!! Jedwede Blendung im Straßenverkehr ist weder erwünscht noch erlaubt . Auch nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Sicherheitsbedenken. Wir fahren seit über 100 Jahren Kfz und haben von Anfang an Regeln eingeführt, die nicht einfach ein Jeder in seinem Willen beugen darf .lch Grüße schon keinen mehr der nach kurzer Lichthupe nicht abblendet !Hallo,
ich kann gerade nicht so richt nachvollziehen über was wir diskutieren.
Wir reden über LED Tagfahrlicht irgendwo am Fahrzeug. Blendung ist hier gewollt, weil sonst die Sache nichts bringt.
Wir reden an anderer Stelle über LED-Birne im H4-Scheinwerfer, weil der original verbaute H4-Scheinwerfer anscheinend zu schwach. Hier akzeptieren wir, dass der Gegenverkehr immer geblendet wird. Und dies sogar nachts, was ja wohl deutlich schlimmer ist als wenn am Tag eine gewisse Blendwirkung auftritt.
Wir diskutieren, dass einige hier, incl. mir auch bei Tag aufgeblendet fahren. Dies mit einem H4-Scheinwerfer an dem beim Fahren müde 12,5-12,7V anliegen. Nachts fahre ich NATÜRLICH abgeblendet.
Verkleicht mal den aufgeblendeten originalen 2V-Scheinwerfer mit einem heute modernen LED Scheinwerfer im Auto oder gar LED Tagfahrlich beim Auto. Dann relativiert sich hier einiges.
Also wir sollten mal ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
@ Similaun: Habe erst kürzlich die weiter vorne gezeigten TFL von Louis (Eigenmarke Highsider) von den Bügeln meiner R 80 RT abgeschraubt, da ich den Scheinwerfer auf LED umgestellt habe. Sie sind nun übrig, zusammen mit dem passenden Kabelsatz und vier geeigneten Schellen. Besteht grundsätzliches Interesse?
@ Luggi: Weshalb soll Fahren mit Fernlicht tagsüber ein Straftatbestand sein? Gibt es entsprechende Verurteilungen?
Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.
Beste Grüße, Uwe
........
Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.
Beste Grüße, Uwe
Das ist ja hier wie Eulen nach Athen tragen...
Egal, ob als Ordnungswidrigkeit oder sich daraus ergebenden Straftatbestand: Die StVO schreibt vor, wann und wie das Fernlicht einzusetzen ist.
Alle weitere eigenständige Auslegung erinnert mich an die Schweine in Orwells "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich - einige jedoch gleicher.![]()
Moin Matthias,
hast Du mehr Info über die H4 ? hört sich interessant an
Ich habe das Gefühl hier wird über unterschiedliche Lampen gesprochen
TFL, Nebellampe und Zusatzscheinwerfer haben unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete
Viele Grüsse
Ralf
[...]
Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.
Nicht am Straßenverkehr teilnehmen wäre auch eine Schutzmaßnahme...
Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen.
Hier werden nur gesetzliche Vorgaben, welche das Zusammenleben in der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des Straßenverkehrs regeln, angeführt und nichts Abstruses dargestellt!
Wo werden hier die Heiligenscheine verteilt? Die Diskussion kommt mir gerade bisschen abgehoben vor... Wer noch nie willentlich und absichtlich gegen die StVO verstossen hat, der darf sich einen Halo (windfest bis 100km/h) abholen. Dann wollen wir aber auch die 80 in der 70er Zone ehrlich bekritteln.
Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.
Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen. Ich fahr nicht mit Fernlicht rum, dazu stört mich die blaue Lampe am Armaturenbrett zu sehr, über Nebelscheinwerfer, die ich dann auch ohne Nebel einschalten werde, denke ich sehr wohl nach.
Martin
Hallo,
das ist eine sachliche Herangehensweise und Agumentation in der Sache.
Den hier geäußerten Bezugnahme auf einem "Straftatbestand" ist aber absoluter Quatsch. Sorry, dass ich hier im Ausdruck gerade unsachlich werde.
Zeig mir doch mal bitte einen Hinweis auf den Straftatbestand (!) "Fahren mit Fernlicht bei Tag".
Alles was ich gefunden hab, sind Ordnungswidrigkeiten in der Preisklasse 10-35€ zum Thema, zB hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/fernlicht/
Zitat: "[FONT="]Der Bußgeldkatalog regelt [/FONT]die Bußgelder[FONT="], die [/FONT][FONT="]bei falscher Nutzung des Fernlichts[/FONT][FONT="] verhängt werden. Ein Fahrverbot oder [/FONT]Punkte in Flensburg[FONT="] drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht."
Martin[/FONT]
Zeig mir doch mal bitte einen Hinweis auf den Straftatbestand (!) "Fahren mit Fernlicht bei Tag".
Alles was ich gefunden hab, sind Ordnungswidrigkeiten in der Preisklasse 10-35€ zum Thema, zB hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/fernlicht/
Zitat: "[FONT="]Der Bußgeldkatalog regelt [/FONT]die Bußgelder[FONT="], die [/FONT][FONT="]bei falscher Nutzung des Fernlichts[/FONT][FONT="] verhängt werden. Ein Fahrverbot oder [/FONT]Punkte in Flensburg[FONT="] drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht."
Martin[/FONT]
Nur mal so
wer trägt von euch eine Warnweste
diese gelben Teile![]()