Hallo,

ich kann gerade nicht so richt nachvollziehen über was wir diskutieren.

Wir reden über LED Tagfahrlicht irgendwo am Fahrzeug. Blendung ist hier gewollt, weil sonst die Sache nichts bringt.

Wir reden an anderer Stelle über LED-Birne im H4-Scheinwerfer, weil der original verbaute H4-Scheinwerfer anscheinend zu schwach. Hier akzeptieren wir, dass der Gegenverkehr immer geblendet wird. Und dies sogar nachts, was ja wohl deutlich schlimmer ist als wenn am Tag eine gewisse Blendwirkung auftritt.

Wir diskutieren, dass einige hier, incl. mir auch bei Tag aufgeblendet fahren. Dies mit einem H4-Scheinwerfer an dem beim Fahren müde 12,5-12,7V anliegen. Nachts fahre ich NATÜRLICH abgeblendet.

Verkleicht mal den aufgeblendeten originalen 2V-Scheinwerfer mit einem heute modernen LED Scheinwerfer im Auto oder gar LED Tagfahrlich beim Auto. Dann relativiert sich hier einiges.

Also wir sollten mal ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
...... Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.

Nein, ist er nicht!

Ich fahre desöfteren in Gruppe. Wenn da einer seine vermeintliche Funzel auf Fernlicht stellt ist das eine erhebliche Blendung!

Denjenigen, die mit Fernlicht am Tage fahren spreche ich ab zu erkennen, welche Blendwirkung sie am Tage verursachen. Wie auch? Sie sehen das selbst ja nicht.

TFL oder LED im Scheinwerfer soll gesehen werden, aber nicht blenden. Bei LED Licht ist die korrekte Einstellung des/der Scheinwerfer von höherer Bedeutung als bei H4 Licht. Die Werkstätten, auch für Motorräder, haben ihre Lichtprüfstände deshalb „aufrüsten“ müssen.

Ich verwende, neben TFL, inzwischen zugelassene H4 Birnen mit einem speziellen Farbspektrum (Regenbogen) , die auffällig sind, aber nicht blenden.
 
Ich verwende, neben TFL, inzwischen zugelassene H4 Birnen mit einem speziellen Farbspektrum (Regenbogen) , die auffällig sind, aber nicht blenden.

Moin Matthias,

hast Du mehr Info über die H4 ? hört sich interessant an :D

Ich habe das Gefühl hier wird über unterschiedliche Lampen gesprochen

TFL, Nebellampe und Zusatzscheinwerfer haben unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete

Viele Grüsse
Ralf
 
Hallo,

ich kann gerade nicht so richt nachvollziehen über was wir diskutieren.

Wir reden über LED Tagfahrlicht irgendwo am Fahrzeug. Blendung ist hier gewollt, weil sonst die Sache nichts bringt.

Wir reden an anderer Stelle über LED-Birne im H4-Scheinwerfer, weil der original verbaute H4-Scheinwerfer anscheinend zu schwach. Hier akzeptieren wir, dass der Gegenverkehr immer geblendet wird. Und dies sogar nachts, was ja wohl deutlich schlimmer ist als wenn am Tag eine gewisse Blendwirkung auftritt.

Wir diskutieren, dass einige hier, incl. mir auch bei Tag aufgeblendet fahren. Dies mit einem H4-Scheinwerfer an dem beim Fahren müde 12,5-12,7V anliegen. Nachts fahre ich NATÜRLICH abgeblendet.

Verkleicht mal den aufgeblendeten originalen 2V-Scheinwerfer mit einem heute modernen LED Scheinwerfer im Auto oder gar LED Tagfahrlich beim Auto. Dann relativiert sich hier einiges.

Also wir sollten mal ein wenig die Kirche im Dorf lassen. Der Hinweis auf gefährlichen Hinweis im Straßenverkehr in diesem Zusammenhang ist Blödsinn.
Da muss ich Dir wiederspechen.!!! Jedwede Blendung im Straßenverkehr ist weder erwünscht noch erlaubt . Auch nicht mit irgendwelchen fadenscheinigen Sicherheitsbedenken. Wir fahren seit über 100 Jahren Kfz und haben von Anfang an Regeln eingeführt, die nicht einfach ein Jeder in seinem Willen beugen darf .lch Grüße schon keinen mehr der nach kurzer Lichthupe nicht abblendet !
Gruß Hans aus Homberg
 
@ Similaun: Habe erst kürzlich die weiter vorne gezeigten TFL von Louis (Eigenmarke Highsider) von den Bügeln meiner R 80 RT abgeschraubt, da ich den Scheinwerfer auf LED umgestellt habe. Sie sind nun übrig, zusammen mit dem passenden Kabelsatz und vier geeigneten Schellen. Besteht grundsätzliches Interesse?

@ Luggi: Weshalb soll Fahren mit Fernlicht tagsüber ein Straftatbestand sein? Gibt es entsprechende Verurteilungen?

Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

Beste Grüße, Uwe
 
@ Similaun: Habe erst kürzlich die weiter vorne gezeigten TFL von Louis (Eigenmarke Highsider) von den Bügeln meiner R 80 RT abgeschraubt, da ich den Scheinwerfer auf LED umgestellt habe. Sie sind nun übrig, zusammen mit dem passenden Kabelsatz und vier geeigneten Schellen. Besteht grundsätzliches Interesse?

@ Luggi: Weshalb soll Fahren mit Fernlicht tagsüber ein Straftatbestand sein? Gibt es entsprechende Verurteilungen?

Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

Beste Grüße, Uwe

Letzter Satz!
 
........

Hierzu teile ich die Meinung, dass nichts über passive Sicherheit geht und es einem Krattfahrer nur Recht sein kann, frühzeitig vom Gegenverkehr wahrgenommen zu werden, aber auch von Vorausfahrenden, die man überholen möchte.

Beste Grüße, Uwe

Die eigene passive Sicherheit durch absichtliche Blendung anderer erreichen? Da muss man sich die Frage stellen, ob es an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges fehlt.:---)

Es geht um Blendung und nicht um Wahrnehmung!:oberl:
 
Das ist ja hier wie Eulen nach Athen tragen...:---)

Egal, ob als Ordnungswidrigkeit oder sich daraus ergebenden Straftatbestand: Die StVO schreibt vor, wann und wie das Fernlicht einzusetzen ist.

Alle weitere eigenständige Auslegung erinnert mich an die Schweine in Orwells "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich - einige jedoch gleicher.mmmm
 
Nachdem ich gerade in der Zeitung gelesen hab, daß so ein Depp morgens einen LKW auf der Landstr. überholt hat und bei der Gelegenheit einen 17 jährigen Leichtkraftradfahrer übersehen hat (was leider für diesen tödlich endete...) denke ich gerade wieder mal anders über sehen und gesehen werden. Was noddelt mich, ob da einer (bei Tag!!!) möglicherweise etwas grell angeleuchtet wird... der hat mich dann gesehen! Die mögliche Verkehrsgefährdung durch eine eventuelle Blendung bei vollem Tageslicht scheint mir dann doch nicht ganz so erheblich zu sein.

Es kommen einem Nachts (wo es wirklich blendet und gefährlich ist) genügend Halb- und Ganzblinde mit vollem Lichteinsatz entgegen, die den Abblendehebel sehr schlecht finden, vom freizügigen Einsatz von Nebelschlussleuchten bei jeder sich bietenden Gelegenheit mal ganz zu schweigen. Blinker dagegen werden immer mehr geschont.

Martin
 
Das ist ja hier wie Eulen nach Athen tragen...:---)

Egal, ob als Ordnungswidrigkeit oder sich daraus ergebenden Straftatbestand: Die StVO schreibt vor, wann und wie das Fernlicht einzusetzen ist.

Alle weitere eigenständige Auslegung erinnert mich an die Schweine in Orwells "Farm der Tiere": Alle Tiere sind gleich - einige jedoch gleicher.mmmm

da hast du aber recht hier.
denke ich mir immer öfter hier.
:entsetzten:
 
In Ergänzung zu #7 noch Bilder zum Vergleich.
Das Fernlicht der betagten Dame ist weniger blendend, als manche moderne Konstruktion, finde ich.
Die Farbe des Helms erhöht deutlich die Sichtbarkeit und ich erfreue mich daran, bisweilen von der Polizei im Stau gegrüßt zu werden :applaus:
 

Anhänge

  • 08B5F875-B1C9-4BBD-8FDE-26ECAF4B9FAB.jpg
    08B5F875-B1C9-4BBD-8FDE-26ECAF4B9FAB.jpg
    198 KB · Aufrufe: 153
  • DED38972-3288-44E6-A8E5-52CFC21A2ABB.jpg
    DED38972-3288-44E6-A8E5-52CFC21A2ABB.jpg
    194,1 KB · Aufrufe: 144
Moin Matthias,

hast Du mehr Info über die H4 ? hört sich interessant an :D

Ich habe das Gefühl hier wird über unterschiedliche Lampen gesprochen

TFL, Nebellampe und Zusatzscheinwerfer haben unterschiedliche Eigenschaften und Einsatzgebiete

Viele Grüsse
Ralf

An allen unseren Motorrädern kommen diese zum Einsatz

59C85E15-0950-48AF-9CA6-5231BEA304C1.jpg

A0537ED9-C6C1-4BF2-91B7-41FE482BF1AD.jpg

6B6B7F4D-BD76-42DD-A265-4E005774A6CC.jpg

Die machen ein sehr weißes/buntes Licht und fallen daher sehr gut auf, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

An der PD zusätzlich TFL und korrekt geschaltet. Meine PD ist ja keine Lokomotive. :rolleyes: Diese habe ich auf die Sturzbügel montiert. Somit ist die notwendige Höhe von 35 cm erfüllt.

Hierbei habe ich bei den runden TFL schon erhebliche Unterschiede in der Helligkeit und damit der Wahrnehmung feststellen können. Und das hatte mit dem Preis nichts zu tun. Die hellsten waren die preisgünstigsten.

Anhang anzeigen Tagfahrlicht Motorrad - Oldtimer TÜV NORD.pdf
 
Während jahrzehntelangem biken mit eingeschalteten seitl. angebrachten Scheinwerfern meiner kürzlich weitergereichten Harley war ich mir mein hier unterstelltes "asoziale Verhalten" nicht bewußt. Auch hat mich niemand auf die Strafwürdigkeitt dieses Tuns hingewiesen. Dennoch bin ich nachdenklich geworden und denke an die Umrüstung des Hauptscheinwerfers meiner R100R auf LED. Zumindest werde ich mich kundig über deren Zulässigkeit und techn. Realisierung machen.
Eigentlich habe ich die Zusatzbeleuchtung von Motorrädern n.n. als Störung empfunden.
In meinem flacheren 2 Sitzer schaltet sich regelmäßig die Abblendfunktion meines Innenspiegels ein, wenn hinter mir ein SUV, und nicht nur ein solcher, mit höher angebrachter Xenon- oder LED- Frontbeleuchtung fährt oder hält. Auch als Entgegenkommender blendet mich diese Beleuchtung mitunter. Vllt. gibt es dazu Erfahrungen.
VG Heinz
 
Besonders nervig sind Fahrzeuge mit aufgeblendeten Scheinwerfern, wenn sie hinter einem fahren, dieser Zustand also lange anhält.

Mein Tipp für Nichtgesehenwerdenphobikern:
Stellt Euer Motorrad mit Fahrer im Sattel auf eine gerade und waagerechte Straße und entfernt Euch mal hundert Meter davor. Dann schaut Euch das Lichtbild bei eingeschaltetem Abblendlicht an. Jetzt an der Maschine den Scheinwerfer langsam höher verstellen. Es kommt irgendwann der Punkt, wo der Scheinwerfer sehr gut und vollflächig erkennbar ist, ohne dass man davon geblendet ist. Das ist m.E. optimal.
 
Die Rechtfertigung der mehr als großzügigen Auslegung von Vorschriften der StVO im Sinn der "Selbstverteidigung" erinnert mich an den Spruch:
"loud pipes save lives"
oder "hoppla, jetzt komm ich!"

Leichter Fall von Anachronismus.

Christoph
 
Wo werden hier die Heiligenscheine verteilt? Die Diskussion kommt mir gerade bisschen abgehoben vor... Wer noch nie willentlich und absichtlich gegen die StVO verstossen hat, der darf sich einen Halo (windfest bis 100km/h) abholen. Dann wollen wir aber auch die 80 in der 70er Zone ehrlich bekritteln.

Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.

Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen. Ich fahr nicht mit Fernlicht rum, dazu stört mich die blaue Lampe am Armaturenbrett zu sehr, über Nebelscheinwerfer, die ich dann auch ohne Nebel einschalten werde, denke ich sehr wohl nach.

Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
[...]

Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.

Nicht am Straßenverkehr teilnehmen wäre auch eine Schutzmaßnahme...

Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen.

Hier werden nur gesetzliche Vorgaben, welche das Zusammenleben in der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung des Straßenverkehrs regeln, angeführt und nichts Abstruses dargestellt!

Meine Sicht der Dinge.:bitte:
 
Wo werden hier die Heiligenscheine verteilt? Die Diskussion kommt mir gerade bisschen abgehoben vor... Wer noch nie willentlich und absichtlich gegen die StVO verstossen hat, der darf sich einen Halo (windfest bis 100km/h) abholen. Dann wollen wir aber auch die 80 in der 70er Zone ehrlich bekritteln.

Tatsache ist: die ganze Diskussion geht darum, vermeidbare Unfälle nicht geschehen zu lassen. Da es unstreitig genügend Unfälle gibt, bei denen sich brav an die StVO haltende Moppedfahrer von halbblinden bis blinden Gegner abgeschossen werden (mit häufig drastischen Auswirkungen auf den Zweiradfahrer), ist diese Diskussion wichtig und sinnvoll.

Ob jetzt Fernlicht am Tag eine sinnvolle Lösung des Problems ist, sei mal dahingestellt. Es als strafbewehrte und untaugliche Aktion hinzustellen, ist wohl leicht überzogen. Ich fahr nicht mit Fernlicht rum, dazu stört mich die blaue Lampe am Armaturenbrett zu sehr, über Nebelscheinwerfer, die ich dann auch ohne Nebel einschalten werde, denke ich sehr wohl nach.

Martin


Hallo,

das ist eine sachliche Herangehensweise und Agumentation in der Sache.

Den hier geäußerten Bezugnahme auf einem "Straftatbestand" ist aber absoluter Quatsch. Sorry, dass ich hier im Ausdruck gerade unsachlich werde.
 
Hallo,

das ist eine sachliche Herangehensweise und Agumentation in der Sache.

Den hier geäußerten Bezugnahme auf einem "Straftatbestand" ist aber absoluter Quatsch. Sorry, dass ich hier im Ausdruck gerade unsachlich werde.

Der Straftatbestand wurde u.A. dafür erfunden, Leuten, die sich für schlauer halten als alle anderen und nicht in der Lage oder Willens sind, die gesetzgebenden Instanzen von ihrem besseren Wissen zu überzeugen und somit eine Änderung zu erwirken, stattdessen aber tun, was ihnen persönlich besser gefällt, über den Umweg über ihren Geldbeutel o.Ä. klar zu machen, dass Gesetze für alle da sind und oft geschaffen wurden, weil sich nicht alle von sich aus vernünftig verhalten.

Deine "sachliche Herangehensweise" ändert so lange nichts daran, bis du eine Änderung herbeiführen konntest.

ich wünsche viel Erfolg

Christoph
 
Zuletzt bearbeitet:
Zeig mir doch mal bitte einen Hinweis auf den Straftatbestand (!) "Fahren mit Fernlicht bei Tag".

Alles was ich gefunden hab, sind Ordnungswidrigkeiten in der Preisklasse 10-35€ zum Thema, zB hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/fernlicht/

Zitat:
"[FONT=&quot]Der Bußgeldkatalog regelt [/FONT]die Bußgelder[FONT=&quot], die [/FONT][FONT=&quot]bei falscher Nutzung des Fernlichts[/FONT][FONT=&quot] verhängt werden. Ein Fahrverbot oder [/FONT]Punkte in Flensburg[FONT=&quot] drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht."

Martin[/FONT]
 
Zeig mir doch mal bitte einen Hinweis auf den Straftatbestand (!) "Fahren mit Fernlicht bei Tag".

Alles was ich gefunden hab, sind Ordnungswidrigkeiten in der Preisklasse 10-35€ zum Thema, zB hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/fernlicht/

Zitat:
"[FONT=&quot]Der Bußgeldkatalog regelt [/FONT]die Bußgelder[FONT=&quot], die [/FONT][FONT=&quot]bei falscher Nutzung des Fernlichts[/FONT][FONT=&quot] verhängt werden. Ein Fahrverbot oder [/FONT]Punkte in Flensburg[FONT=&quot] drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht."

Martin[/FONT]

Verfolge doch einfach mal die Beiträge im Fred.:do:
 
Zeig mir doch mal bitte einen Hinweis auf den Straftatbestand (!) "Fahren mit Fernlicht bei Tag".

Alles was ich gefunden hab, sind Ordnungswidrigkeiten in der Preisklasse 10-35€ zum Thema, zB hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/fernlicht/

Zitat:
"[FONT=&quot]Der Bußgeldkatalog regelt [/FONT]die Bußgelder[FONT=&quot], die [/FONT][FONT=&quot]bei falscher Nutzung des Fernlichts[/FONT][FONT=&quot] verhängt werden. Ein Fahrverbot oder [/FONT]Punkte in Flensburg[FONT=&quot] drohen bei Verstößen zum Fernlicht nicht."

Martin[/FONT]

Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das hat mit dem Bußgeldkatalog nichts mehr zu tun und es ist kein Kavaliersdelikt. Es werden wohl die Konsequenzen dieses Tuns nicht nur falsch eingeschätzt, sondern wohl auch geflissentlich ignoriert.

Mit legalen Mitteln für eine bessere Sichtbarkeit zu sorgen ist durchaus möglich und wurde ja bereits hinreichend beschrieben.
 
Und ansonsten Ohren und Augen aufsperren. Für mich sind alle Anderen Blind und abgelenkt. Mit der Vorgabe kannste schon viel verhindern.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Studien bezüglich der Sichtbarkeit, Realitärsfern oder nicht, sind. Da ja alle Teilnehmer wissen worauf sie achten müssen. IRL muß das alles aber nur so nebenbei passieren. Ohne Vorbereitung und Vorwarnung.


Stephan