Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Nein. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, wie in dem von Dir selbst weiter vorne verlinkten Dokument expressis verbis zu lesen ist.

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfolgt stets von außen, indem z.B. jemand ein Hindernis in einer schlecht einzusehenden Kurve aufstellt oder, wie leider immer wieder zu lesen, ölgefüllte Glasflaschen auf die Fahrbahn wirft, um den stets zu lauten und zu schnellen Motorradfahrern einen Denkzettel zu verpassen uvm.

Beste Grüße, Uwe
 
Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das hat mit dem Bußgeldkatalog nichts mehr zu tun und es ist kein Kavaliersdelikt. Es werden wohl die Konsequenzen dieses Tuns nicht nur falsch eingeschätzt, sondern wohl auch geflissentlich ignoriert.

Mit legalen Mitteln für eine bessere Sichtbarkeit zu sorgen ist durchaus möglich und wurde ja bereits hinreichend beschrieben.


Hallo,

Nochmals zur Erinnerung: Bei der hier durch mich ins Rollen gebrachte Diskussion geht es NUR und AUSSCHLIEßLICH um Fahren mit Fernlicht bei TAG. NICHT BEI NACHT!!!!!

Ich bin mit jedem, der mir widerspricht, eins, dass Fahren mit Dauerfernlicht bei Dunkelheit und Gegenverkehr wg. Blendung abzulehnen ist.

Ich habe zur Diskussion gegeben, dass ich mit Fernlicht bei Tag fahre und dies damit begründet, dass ich keine Lust habe bei der heutigen Lichtverschutzung durch sehr helles (Auto)Tagfahrlicht übersehen zu werden.

Auch ich lebe nicht auf dem Mond und auch mir sind schon Motorräder mit Fernlicht am Tag entgegengekommen. Ich bin dadurch nicht erblindet und es hat mich auch nicht beim Fahren beinflusst, da ich eben nicht in den Scheinwerfer schaue (hab dies übrigens mal vor ziemlich genau 40 Jahre bei der Führerscheinprüfung so gelernt).

Das mir hier vorgehalten Fehlverhalten in die Nähe eines Straftatdeliktes zu bringen ist gediegenes Halbwissen und (ich schreibs nochmal) absoluter BLÖDSINN.

Straftat=Strafgesetzbuch. Wir bewegen uns hier nicht im Bereich "Mord und Totschlag" sondern hier geht es im besten Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

Fahren mit Fernlicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Ordnungsgeld von 10-15€ bestraft. Bezahlen musste ich bisher noch nie was, und dies obwohl ich in Rhein-Main mit entsprechendem Fahrzeugaufkommen und Polizeiaufkommen wohne.
 
Und was machst Du dann wenn Dir ein entgegenkommender LKW Fahrer seine volle Fernlichtbefeuerung aus mindestens 6x 60 Watt Halogen zurück schickt? Freust Du Dich dann, dass Du ihn gesehen hast?
 
Hallo aufwachen.
Was wenn 1er wegen Deiner Blendung einen Fussgänger oder Radfahrer am Strassenrand
übersieht ? Was ist es dann ne Owi ? Und das wir übersehen werden ist in meinen Augen sowieso eine Schutzbehauptung .Gruß Hans
 
An allen unseren Motorrädern kommen diese zum Einsatz

Anhang anzeigen 240600

Anhang anzeigen 240602

Anhang anzeigen 240603

Die machen ein sehr weißes/buntes Licht und fallen daher sehr gut auf, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

An der PD zusätzlich TFL und korrekt geschaltet. Meine PD ist ja keine Lokomotive. :rolleyes: Diese habe ich auf die Sturzbügel montiert. Somit ist die notwendige Höhe von 35 cm erfüllt.

Hierbei habe ich bei den runden TFL schon erhebliche Unterschiede in der Helligkeit und damit der Wahrnehmung feststellen können. Und das hatte mit dem Preis nichts zu tun. Die hellsten waren die preisgünstigsten.

Anhang anzeigen 240601

Vielen Dank Matthias )(-: :fuenfe:

Ich werde an meiner K75 ex Behörde im Winter mal diese anbauen

www.ebay.de/itm/LED-Zusatzscheinwer...195395?hash=item3add8e5383:g:VCgAAOSwhQhY0mTz

sind Zusatzscheinwerfer mit E-Nummer

Wenn es mir "nur" um die Sicherheit im hellen ging, würde ich mir TFL dran schrauben und wäre auf der sicheren Seite.

Viele Grüsse
Ralf
 
Vielen Dank Matthias )(-: :fuenfe:

Ich werde an meiner K75 ex Behörde im Winter mal diese anbauen

www.ebay.de/itm/LED-Zusatzscheinwerfer-Montagekit-fur-BMW-Scheinwerfer-GS-1200-1250-schwarz/252825195395?hash=item3add8e5383:g:VCgAAOSwhQhY0mTz

sind Zusatzscheinwerfer mit E-Nummer

Wenn es mir "nur" um die Sicherheit im hellen ging, würde ich mir TFL dran schrauben und wäre auf der sicheren Seite.

Viele Grüsse
Ralf

Sind das Abblend-, Fernlicht- oder Nebel Leuchten?
 
Warum ist es sicherer diese mit Fernlicht zu blenden??(
nur um dem Urheber das Urheberrecht am >> BLENDEN<< zu erhalten. und dies für die nachwelt zu dokumentieren.

Luiggi aus Stormarn, das >Blenden < hast du in die Welt gesetzt. niemand anderer. und meine replik mit dem Vorschlag, du solltest es mal versuchen mit ner alten Q, nun, der war eben eine replik auf deine Vorlage.








PS: ich hab noch zwei grablichter über.

PPS:vergesst es. die sind ja rot. und von daher nur als Rücklicht zu gebrauchen.
:&&&:
 
............

Das mir hier vorgehalten Fehlverhalten in die Nähe eines Straftatdeliktes zu bringen ist gediegenes Halbwissen und (ich schreibs nochmal) absoluter BLÖDSINN.

Straftat=Strafgesetzbuch. Wir bewegen uns hier nicht im Bereich "Mord und Totschlag" sondern hier geht es im besten Fall um eine Ordnungswidrigkeit.

Fahren mit Fernlicht ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Ordnungsgeld von 10-15€ bestraft. Bezahlen musste ich bisher noch nie was, und dies obwohl ich in Rhein-Main mit entsprechendem Fahrzeugaufkommen und Polizeiaufkommen wohne.

Dieser Paragraph (Abs.1 3.) mag für jemanden mit gediegenem Halbwissen überraschend sein:

https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Da es sich um Vorsatz handelt, entfällt eine Geldstrafe. Es geht in den Knast.

Wie bringt man einem Fahrschüler bei sich von Fernlicht eines Entgegenkommenden nicht blenden zu lassen ohne den Blick von der Strasse zu nehmen? Selten so was unsinniges gelesen.:---)
 
Ich habe heute Nachmittag auf Nachfrage in einer Hamburger Polizeiwache erfahren, dass weder Anzeigen, noch Unfälle, Bußgelder aufgrund beanstandeter Beleuchtung von Motorrädern bekannt seien. Sehr selten wurden Fahrer wg. abgeschalteter Beleuchtung angesprochen. Wer infolge Überschreitens der Geschwindigkeitsvorgabe oder einem anderen Anlass angehalten wird, kann damit rechnen, dass die ABE von Veränderungen abgefragt wird, dazu gehöre auch die Beleuchtung, sofern als Veränderung erkennbar.
VG Heinz
 
Nabend Thilo,

F3 PL müsste also ein Nebelscheinwerfer sein, hat nach Erfahrung anderer eine scharfe obere Hell - Dunkel Grenze. Ist den BMW Nebellampen der 12er GS sehr ähnlich :gfreu:

Viele Grüsse
Ralf

"F3 PL" enthält nix Relevantes für die Identifizierung der Funktion.
Das Prüfzeichen muss enthalten für
Begrenzungsleuchte (Standlicht) A
Abblendlicht HC
Fernlicht HR
Nebellicht B
Tagfahrleuchten RL.

Die Taktik vieler dubioser Anbieter ist es, einfach nur "E-Zulassung" zu schreiben ohne genaue Erklärung. Mag sein, dass tatsächlich eine rechtsgültige Zulassung besteht -aber wofür??
 
Nabend Thilo,

F3 PL müsste also ein Nebelscheinwerfer sein, hat nach Erfahrung anderer eine scharfe obere Hell - Dunkel Grenze. Ist den BMW Nebellampen der 12er GS sehr ähnlich :gfreu:

Viele Grüsse
Ralf

Dann darfste aber nur 1 montieren, da die K nicht nach EG sondern nach StVZO zugelassen ist. :gfreu:

War zumindest mal so.
 
"F3 PL" enthält nix Relevantes für die Identifizierung der Funktion.
Das Prüfzeichen muss enthalten für
Begrenzungsleuchte (Standlicht) A
Abblendlicht HC
Fernlicht HR
Nebellicht B
Tagfahrleuchten RL.

Die Taktik vieler dubioser Anbieter ist es, einfach nur "E-Zulassung" zu schreiben ohne genaue Erklärung. Mag sein, dass tatsächlich eine rechtsgültige Zulassung besteht -aber wofür??
Hallo Michael,
F3 ist mW nach die neue Bezeichnung für LED Nebelleuchten und PL steht für Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung

Dann darfste aber nur 1 montieren, da die K nicht nach EG sondern nach StVZO zugelassen ist. :gfreu:

War zumindest mal so.
Hallo Thilo,
mir hat mal ein Sachverständiger gesagt das man auch bei älteren Moppeds die neuen Zulassungsregeln bei der Beleutung anwenden kann, und somit 2 Nebellampen wie bei der 12erGS zulässig ist. Mal schauen ob man was schriftliches dazu findet oder evtl. ein anserer hier es genauer weis

viele Grüsse
Ralf
 
Ich habe heute Nachmittag auf Nachfrage in einer Hamburger Polizeiwache erfahren, dass weder Anzeigen, noch Unfälle, Bußgelder aufgrund beanstandeter Beleuchtung von Motorrädern bekannt seien. Sehr selten wurden Fahrer wg. abgeschalteter Beleuchtung angesprochen. Wer infolge Überschreitens der Geschwindigkeitsvorgabe oder einem anderen Anlass angehalten wird, kann damit rechnen, dass die ABE von Veränderungen abgefragt wird, dazu gehöre auch die Beleuchtung, sofern als Veränderung erkennbar.
VG Heinz

Es sollte dir auch bekannt sein, dass die Polizei keine Statistik über Strafverfolgung sondern lediglich eine über Anzeigen,sprich "Tatverdächtige" führt. Alles Andere ist nicht ihr Zuständigkeitsbereich.
Drum sind "Ausländer" dort auch überrepräsentiert.

Christoph
 
Meine Nachfrage im KK Caffamacherreihe hatte rein informativen Charakter inwieweit eine diesbezügliche Anweisung zur Überwachung besteht, wie z.B. Lärm oder Umbauten (Soko Poser), welche auch Bikes betrifft.
Von einer "repräsentativen Umfrage" wie BlueThunder vermutet, war nirgendwo die Rede.
VG Heinz
 
Hallo Michael,
F3 ist mW nach die neue Bezeichnung für LED Nebelleuchten und PL steht für Scheinwerfer mit Kunststoffabdeckung

Dass es neben "B" auch "F3" gibt, war mir nicht bekannt -aber es stimmt.

Hallo Thilo,
mir hat mal ein Sachverständiger gesagt das man auch bei älteren Moppeds die neuen Zulassungsregeln bei der Beleutung anwenden kann, und somit 2 Nebellampen wie bei der 12erGS zulässig ist. Mal schauen ob man was schriftliches dazu findet oder evtl. ein anserer hier es genauer weis

viele Grüsse
Ralf

Ein einklagbares Recht auf Anwendung der neueren EG-Regeln gibt es nicht. Aber es wird allgemein akzeptiert, auch das neuere Recht anzuwenden.
Hintergrund ist, dass in der Übergangszeit von ABE nach EGBE mehr oder weniger baugleiche Fahrzeuge einerseits mit nationaler, andererseits mit EG-Genehmigung ausgeliefert wurden. Dem einen hätte man Dinge verbieten müssen, die dem anderen zu erlauben sind. Das ist in der Praxis nicht vermittelbar; daher hat man sich auf die tolerante Auslegung geeinigt.
 
Dass es neben "B" auch "F3" gibt, war mir nicht bekannt -aber es stimmt.



Ein einklagbares Recht auf Anwendung der neueren EG-Regeln gibt es nicht. Aber es wird allgemein akzeptiert, auch das neuere Recht anzuwenden.
Hintergrund ist, dass in der Übergangszeit von ABE nach EGBE mehr oder weniger baugleiche Fahrzeuge einerseits mit nationaler, andererseits mit EG-Genehmigung ausgeliefert wurden. Dem einen hätte man Dinge verbieten müssen, die dem anderen zu erlauben sind. Das ist in der Praxis nicht vermittelbar; daher hat man sich auf die tolerante Auslegung geeinigt.

Die genaue Handhabung habe ich nicht gewusst, vielen Dank )(-: :fuenfe:
 
@Tyler

Nach StVZO darf ich auch an der Honda nur je einen Zusatzscheinwerfer montieren. Der TÜv hat damit aber scho drei Mal kein Problem gehabt, wenn ich die Zusatzscheinwerfer Paarweise montiere.
 
Die hier mehrmals schriftlich der Weltöffentlichkeit kundgetane absichtliche Blendung um eine vermeintliche passive Sicherheit für einen selbst zu erzeugen, erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Das hat mit dem Bußgeldkatalog nichts mehr zu tun und es ist kein Kavaliersdelikt. Es werden wohl die Konsequenzen dieses Tuns nicht nur falsch eingeschätzt, sondern wohl auch geflissentlich ignoriert.

Mit legalen Mitteln für eine bessere Sichtbarkeit zu sorgen ist durchaus möglich und wurde ja bereits hinreichend beschrieben.

Man sollte denke ich die Kirche im Dorf lassen.
Juristisch ist die Verwendung des Fernlichts grundsätzlich immer eine Ordnungswidrigkeit und nicht mehr.
Die zitierte "absichtliche Blendung" würde ich mal als juristische Theorie bezeichnen. Sie setzt voraus, dass der Delinqent die Absicht hat und dies gegenüber Polizei, Staatsanwalt oder Richter auch so äußert, andere zu blenden und sich der damit verbundenen Gefahr bewußt ist. Nur der Umstand auf sich aufmerksam zu machen dürfte dafür kaum ausreichen. Mir sind auch keine entsprechenden Urteile bekannt (was zugegebenermaßen nicht zwangsläufig bedeutet dass es diese nicht gibt).
Jedenfalls handelt es sich bei der absichtlichen Blendwirkung um ein subjektives Tatbestandsmerkmal, wovon sich ein Richter ggfs. durch entsprechende Äußerung o.ä. überzeugen muss. Das wäre aber Voraussetzung für den Tatbestand des Gefährlichen Eingriffs. Ein eher theoretisches Konstrukt.
Anders sähe die Sache aus, wenn einer mit einem Laser an der Straße steht und damit Autofahrer blendet. Der hat offensichtlich die Absicht eben dies zu tun. Hier läge der Straftatbestand des Gefährlichen Einngriffs nahe. Beweisführung aber s.o.

Selbst im Falle eines Unfalls oder wie auch immer gearteten Gefährung, bei der die Blendwirkung des Fernlichts Ursache war wird es schwierig sein dem "Fernlichtfahrer" Absicht zu unterstellen, s.o.

Damit soll die Verwendung von Fernlicht bei Tag oder anderer mehr oder weniger blendender Scheinwerfer nicht bewertet werden. Jeder macht eben seine eigenen Erfahrungen und jeder wird feststellen wenn er mal nur ein wenig in sich geht, daß keiner frei von Fehlern ist)(-:

Gruß, Werner
 
Und noch ein belehrender...:---)

Die „Fernlichtfahrer“ haben ihr absichtliches Verhalten hier im Forum kundgetan! Und darauf habe ich mich bezogen.
 
Schade,
so war es nicht gemeint.
Aber wer selbst andere belehrt (s. deine Beiträge zu diesem Thema) und jede andere Meinung als Belehrung abtut, mit dem kann man in der Tat nicht diskutieren.
Gegen deine Meinung habe ich nämlich gar nichts, das ist schließlich jedem seine eigene Sache, aber deine Ausführungen zur Strafbarkeit und Knast sind einfach daneben. Dieser Meinung muss man sich nicht anschließen, aber wer andere Meinungen nur als Belehrung betrachtet und selbst belehrt, mit dem ist Diskussion sinnlos.
 
Einen Verkehrsteilnehmer behindern und wissen, dass Sie das tun ..... Was passiert dort in diesem Gehirn, wenn überhaupt vorhanden