Niederländische Zulassung bedeutet, wenn ich das richtig weiß, es hat wohl keine EU-Zulassung.
Du darfst dat Dingen dann also wohl zur Erlangung deutscher oder europäischer Fahrzeugapiere noch dem dt. Prüfrat vorstellen nach §21, erweiterte HU.
Und ich könnte mir so einige Regionen in D vorstellen, wo du es a- mit extrem unlustigen, b- inkompetenten Prüfern zu tun bekämest.
Ich für meinen Teil würde, wenn verschärft interessiert an sowas, es vor einem eventuellen Kauf in der Grenzregion Venlo, also Viersen, Niederkrüchten etc., mit einer HU mit dem NL-Kennzeichen versuchen.
A la "Herr Prüfer, guckense mal, bezahlt, bitte hin, was wäre wenn".
Dreiräder sind ja eine eigene Kategorie. ...
Vielleicht verlangt er, mal nur so 'ne dumme Idee..., dass das Teil auf 130 - 100 - 80 kmh limitiert werde...?... Dann hätte man das Problem an der Backe, wie man das machen könne.
Sich also mit dem verkaufen wollenden Kollegen aus NL in Venlo oder Viersen verabreden, und dann mal gemeinsam zum dt. Überraschungsverein fahren, mal kieken, was die so vermelden... Einfach mal begutachten lassen, egal was da gerade noch für ein Kennzeichen dranklebt.
Und wenn nicht oder Schwierigkeiten oder Theater, die Finger auf jeden Fall von dem Ding lassen.
Schwalmtaler Seen-Fangrüße
Bernd B