Hallo Christoph,
Eintragungen von Umbauten sind problemlos möglich solange das Motorrad den gesetzliuchen Bestimmungen entspricht, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung Gültigkeit hatten.
Für den Krauser-Motor dürfte es keine ABE geben. Somit ist zuerst einmal eine Leistungsmessung erforderlich. Am besten nach DIN und ECE separat. Dazu Messung der Verlustleistung.
Bei EZ79 braucht´s dafür keine AU.
Da der Motor die 70 PS der Serien-BMW überschreiten dürfte, muß der Prüfer das Fahrzeug selber fahren und testen, ob das Fahrwerk und die Bremsen die Mehrleistung verkraften.
Im Anschluß wird der Prüfer eine Geräuschmessung in Vorbeifahrt machen, diese sollte aber das kleinste Problem darstellen, der Grenzwert ist lachhaft in 1979.
Hab ich alles letztes Jahr nochmal hinter mich gebracht. Die Kosten waren bei mir überschaubar mit etwa 400,- €.
Die Motorhöherlegung ist ein weiterer Knackpunkt, nicht wege der anderen Motorlage, sondern wegen der Schweißarbeiten am Rahmen, die man im Nachhinein kaum noch beurteilen kann.
Heutzutage muß man da Bilder im Rohzustand machen, dazu alle Arbeitssschritte und die Schweißarbeiten sollten von einem Schweißer mit Fachzeugnis ausgeführt worden sein.
All das ist kaum nachträglich heranzuschaffen, also ist DAS der Engpass, den man zuallererst mit dem Prüfer besprechen muß.
So eine Maschine ohne Eintragungen ist zulassungstechnisch ein extremes Risiko und dem Grunde nach kaum etwas wert. Die meisten Verkäufer sehen das naturgemäß aber anders und so wird es da wohl kaum eine Einigung geben können.