KMD
Aktiv
Hallo zusammen,
Ich besitze ein Motorrad im Originalzustand und einen Zubehör-ESD mit EG-Betriebserlaubnis. Wenn ich diesen ESD in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen möchte, ist das erstmal kein großes Problem. Wenn ich dann mal -aus welchen Gründen auch immer- wieder den Original-ESD montieren möchte, müßte ich, laut Auskunft eines aaS vom TÜV, den Zubehör-ESD wieder aus den Papieren löschen lassen. Wenn ich den dann wieder anbauen will, muß er wieder rein. "Was in den Papieren drinsteht, muß auch dran sein und funktioneren", so die Auskunft.
Ist es nicht möglich, den Zubehör-ESD im Bemerkungsfeld beispielsweise so eintragen zu lassen:
"**wahlw. auch ESD Achkrachpowitsch Zackzack, EGBE 12345XYZ**" , oder so ähnlich?
Das alles dran sein muß, was eingetragen ist, ist relativ. Wenn ich zwei oder drei Reifengrößen oder -fabrikate eingetragen habe, habe ich ja immer eine oder zwei davon NICHT am Mopped. Ein eingetragenes Windschild mit Teilegutachten, welches gerade NICHT montiert ist, wird auch nicht bemängelt.
Hat jemand da Erfahrungen oder das schon mal machen lassen?
Daß ich den ESD mit EG-Betriebserlaubnis nicht unbedingt eintragen lassen muß, weiss ich. Grund ist, daß bei einer Kontrolle durch die Ordnungskräfte der Zubehör-ESD aufgefallen ist (nicht wegen der Lautstärke, sondern wegen des Aussehens) und ich die Betriebserlaubnis nicht im Original sondern nur in Kopie besitze. Den Beamten vor Ort war es nicht möglich, die ABE zu "googlen" und ich erhielt den Hinweis, daß man mit einem einigermaßen vernünftigen Computer "so eine Betriebserlaubnis auch schnell mal selber basteln könnte". Eine Mängelkarte wurde nicht ausgestellt, weil der Pott nicht auffällig laut war und die Typnummer für das entsprechende Fahrzeug auf dem Dämpfer lesbar angebracht ist.
Gruß
Klaus
Ich besitze ein Motorrad im Originalzustand und einen Zubehör-ESD mit EG-Betriebserlaubnis. Wenn ich diesen ESD in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen möchte, ist das erstmal kein großes Problem. Wenn ich dann mal -aus welchen Gründen auch immer- wieder den Original-ESD montieren möchte, müßte ich, laut Auskunft eines aaS vom TÜV, den Zubehör-ESD wieder aus den Papieren löschen lassen. Wenn ich den dann wieder anbauen will, muß er wieder rein. "Was in den Papieren drinsteht, muß auch dran sein und funktioneren", so die Auskunft.
Ist es nicht möglich, den Zubehör-ESD im Bemerkungsfeld beispielsweise so eintragen zu lassen:
"**wahlw. auch ESD Achkrachpowitsch Zackzack, EGBE 12345XYZ**" , oder so ähnlich?
Das alles dran sein muß, was eingetragen ist, ist relativ. Wenn ich zwei oder drei Reifengrößen oder -fabrikate eingetragen habe, habe ich ja immer eine oder zwei davon NICHT am Mopped. Ein eingetragenes Windschild mit Teilegutachten, welches gerade NICHT montiert ist, wird auch nicht bemängelt.
Hat jemand da Erfahrungen oder das schon mal machen lassen?
Daß ich den ESD mit EG-Betriebserlaubnis nicht unbedingt eintragen lassen muß, weiss ich. Grund ist, daß bei einer Kontrolle durch die Ordnungskräfte der Zubehör-ESD aufgefallen ist (nicht wegen der Lautstärke, sondern wegen des Aussehens) und ich die Betriebserlaubnis nicht im Original sondern nur in Kopie besitze. Den Beamten vor Ort war es nicht möglich, die ABE zu "googlen" und ich erhielt den Hinweis, daß man mit einem einigermaßen vernünftigen Computer "so eine Betriebserlaubnis auch schnell mal selber basteln könnte". Eine Mängelkarte wurde nicht ausgestellt, weil der Pott nicht auffällig laut war und die Typnummer für das entsprechende Fahrzeug auf dem Dämpfer lesbar angebracht ist.
Gruß
Klaus
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