Servus,
das ist relativ einfach geregelt.
Kopie des Ausweises und des Führerscheines machen (Foto) und im Kaufvertrag alles mit Datum und Uhrzeit vermerken. Dann eine Kopie des Ausweises, Führerscheines und Kaufvertrages an die Zulassungsstelle senden... Ab jetzt wissen die Bescheid wer das Fahrzeug in Verantwortung hat. Das selbe gilt für die Versicherung.
So hab ich auch schon Käufer erwischt, die nicht abmelden wollten... wenn die Versicherung der Zulassungsstelle schreibt, dass kein Versicherungsschutz besteht, wird das Fz ganz schnell zwangsabgemeldet.
Gruß
der Indianer
Die kann man sich dann zivilrechtlich vom Käufer erstreiten ..,,
Und wenn da nix zu holen ist zahlst du.
Diesen kleinen Mehraufwand nehme ich gern in Kauf, damit ist für mich alles erledigt und es kann nichts Unerfreuliches mehr nachkommen.Abmelden kann natürlich auch der Verkäufer, ist dann halt nur ein wenig umständlicher.
Dies würde bedeuten, dass der Käufer zweimal kommen muss.Wenn die Kohle in deinen Händen ist, geht auch die Papiere und das Kennzeichen mitzugeben so dass er selbst ummelden kann. Die Karre bekommt er nur wenn er mit seinem neuen Kennzeichen und den geänderten Papieren wieder bei dir aufschlägt.
Gruß
Willy
Klar geht das so , es besteht aber eine Nachhaftung für Steuer und Versicherung .
Die kann man sich dann zivilrechtlich vom Käufer erstreiten ..,,
Dies würde bedeuten, dass der Käufer zweimal kommen muss.
Gruß
Carsten
Wenn die Kohle in deinen Händen ist, geht auch die Papiere und das Kennzeichen mitzugeben so dass er selbst ummelden kann. Die Karre bekommt er nur wenn er mit seinem neuen Kennzeichen und den geänderten Papieren wieder bei dir aufschlägt.
Gruß
Willy
Eigentlich schon, wenn beide Seiten vorher im Bilde und einverstanden sind.Alles nicht so einfach....