für den Tacho/kmzähler müssen weitere Merkmale erfüllt sein: das Teil muß dauerbeleuchtbar (schaltbar) sein, also ein Drucktaster reicht nicht aus, des weiteren darf der km-Stand nicht rücksetzbar sein - damit sind die durchaus guten Fahrradtachos raus, wenn man bei diesen die Batterie entfernt, ist der km-Stand auf 0 zurückgesetzt. Als Zweittacho kein Problem, solange das primäre Teil noch verbaut ist.
viele Grüße Paul
Moin Paul,
Leider falsch, wer auch immer dir das erzählt hat. Ich habe mehrere Fahrradtachos als einzige Geschwindigkeitsanzeige verbaut, alle eingetragen. Tacho darf nicht nacheilen, richtig. Wenn Bedenken wegen der Manipulierbarkeit der Anzeige besteht, kann auch die eingestellte Wegdrehzahl mit eingetragen werden. Für die Eingaltung von zulässigen Geschwindigkeiten auf der Straße ist der Fahrer verantwortlich.
Ein Tacho braucht keine Wegstreckenanzeige, diese darf aber verbaut sein. Also auch keine Pflicht und damit egal ob die Gesamtstrecke bei einem Tacho rücksetzbar ist oder nicht.
Ein anderes Gegenargument ist gerne, dass die Batterie vom Fahrradtacho ausfallen kann, richtig, aber ne Tachowelle kann auch brechen. Die Batterie zeigt ihr Lebensende in der Regel an.
Beleuchtung beim Tacho ist für unsere alten Kisten nicht vorgeschrieben laut StVZO, braucht also nicht dran zu sein für die HU. Die HU überprüft nur die Zulässigkeit nach StVZO. Etwas anderes ist die StVO, die schreibt vor, dass der Tacho unter allen Betriebsumständen ablesbar sein muss, also muss er bei Nacht beleuchtet sein. Wie die Beleuchtung erfolgt ist nicht geregelt. Ich habe dazu kleine Batterielampen die ich neben den Tacho klemmen kann. Auch hier ist der Fahrer wieder unter allen Bedingungen für die Einhaltung der Geschwindigkeit selbst verantwortlich.
Tagsüber mit unbeleuchtetem Tacho ist daher kein Problem.
Auch sind bei unseren alten Kisten keine Kontrolleleuchten Vorschrift, wenn z. B. die Blinker im Sichtfeld liegen und bei Fernlicht die Schalterstellung klar ist.
Diese Vorschriften gelten bis irgendwo in die 1990er Jahre, neuere Fahrzeuge haben andere Vorschriften. Da meine Moppeds alle zwischen 1981 und 1990 liegen und ich mich nur für diesen Zeitraum damit tiefer beschäftige, gelten die obigen Angaben nur für Fahrzeuge in diesem Zeitraum.
Gruß
Jogi