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Bei mir liegt noch ein Kombiinstrument einer R100 in der Kiste, alles noch mechanisch. Ob man da wohl eine zeitgenössische Digitalelektrik einbauen kann?

Ich stelle mir vor dass die Zeiger und Skalen erhalten bleiben, hinten aber Schrittmotoren werkeln. Das hat doch bestimmt schon jemand gemacht, oder?
 
Bei mir liegt noch ein Kombiinstrument einer R100 in der Kiste, alles noch mechanisch. Ob man da wohl eine zeitgenössische Digitalelektrik einbauen kann?

Ich stelle mir vor dass die Zeiger und Skalen erhalten bleiben, hinten aber Schrittmotoren werkeln. Das hat doch bestimmt schon jemand gemacht, oder?
Geht sicherlich, aber die mechanischen Anpassungen an das Gehäuse (die ja teilweise sehr porös sind), dürften nicht unerheblich sein. Den DZM kannst du ja direkt von den Nachfolgeinstrumenten umbauen, sind aber auch ohne Schrittmotor.

Fände ich mal ein interessantes Projekt.

warum sollte man das machen?
Vielleicht aus Spaß am basteln

Auch so ein ewig gestriger wie ich, ich würde eher ein digitales Gerät entkernen und was analoges einbauen.
Wenn die Zeiger weiterhin analog sind, könnte man es ja nicht sehen, aber deutlich im Sinne der Genauigkeit bessere Instrumente bekommen. Siehe auch die LED-Platinen für diese Instrumente.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde leider missverstanden ...
die Optik soll natürlich die alte, analoge sein (MotoMeter). Aber eine DZM Welle ist an meinem Motor schon gar nicht mehr vorgesehen.
Und die Wegdrehzahl des Tacho möchte ich programmieren können, je nachdem, welches Winkelgetriebe ich gerade fahre. Kurzum, modernes Innenleben für die alte Dose mit den zwei 75mm Rundinstrumenten
IMG_3512.jpeg
 
Bei mir liegt noch ein Kombiinstrument einer R100 in der Kiste, alles noch mechanisch. Ob man da wohl eine zeitgenössische Digitalelektrik einbauen kann?

Ich stelle mir vor dass die Zeiger und Skalen erhalten bleiben, hinten aber Schrittmotoren werkeln. Das hat doch bestimmt schon jemand gemacht, oder?
Hallo,

Grundsätzlich verstehe ich dich ja: die damaligen verbauten Instrumente von "Motometer" wurden bei den diversen Motorrad-Test's durch div. Zeitschriften schon damals bemängelt mit "wackelnden Zeigern"... Bei den "Original-Fetischisten" gehört das aber unbedingt dazu...

und ja: (wenn Du das nicht selber machen kannst) es gibt "Sie" diese Firmen im www, die vorwiegend bei den nautischen Instrumenten zu finden sind..

LG Uwe
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mal recherchieren, welche Instrumente es am Markt gibt, die größenmäßig etwa der Vorgabe entsprechen.
Damit müsste man nicht alles selbst machen, sondern nur adaptieren.
Ich fürchte aber, dass die meisten zu groß sind.
 
Fündig wird man da wie immer in China... zwei Rundinstrumente für 82€, links GPS Tacho bis 200km/h, rechts DZM bis 8000/min, mit Kontroll-LEDs und LCD für km und Betriebsstunden - der Durchmesser ist allerdings 85mm, nicht 75.
Original an meiner R80ST ist sogar 105.

IMG_3514.jpeg

Daraus sollte sich was basteln lassen, evtl. unter Verwendung der alten Zifferblätter.
Mal abwarten wie die Dinger in echt aussehen - möglicherweise gut, dann braucht es nur eine stilechte Doppeldose aus dem 3D Drucker 🤓

Ja, ich weiss: ein GPS Tacho ist *nicht* konform mit der StVZO, weil die nämlich sicherheitshalber immer noch eine Tacho-Voreilung von 5% vorschreibt.
Man staunt immer wieder, wie sehr die Geschwindigkeit von Technikentwicklung und Gesetzgebung bei uns auseinanderklaffen - 5% sind da nix.
 
Und die Wegdrehzahl des Tacho möchte ich programmieren können
bei Tacho und km-Zähler ist es empfehlenswert, vor Beginn des Projektes die Meinung der Herren in Blau einzuholen. Gerade was die `Programmierbarkeit´ angeht, das sehen die nicht gerne, das sollte nicht verstellbar sein. Habe Daytona Velona Instrumente verbaut, das sind digitale mit Schrittmotoren, der Tacho muß justiert, wenn möglich kalibriert werden, da gab´s ein deutliches Grummeln bei der Eintragung.
viele Grüße Paul

Daytona Instrumente.JPG
 
Zuletzt bearbeitet:
Eintragung, höhö ... am Gespann habe ich einen *beleuchteten* Fahrradtacho, der Abrollumfang ist frei programmierbar - das hat für den TÜV gereicht. Licht war ihm wichtig, damit ich bei Dunkelheit nicht rase
 
Das ist mir jetzt neu. Mein Kenntnisstand ist, dass der Geschwindigkeitsanzeiger nicht nacheilen darf. Ein Voreilung ist nicht nötig.
Hallo,

kann ich auch nicht nachvollziehen. Selbst mein 20 Jahre alter Tacho im MB geht nur 3 Km/h vor in allen Bereichen.

So eine China GPS Tacho 85 mm habe ich in meiner /2 verbaut.
Schrecklich ist nur die rote Tachobeleuchtung. Die Ladekontrolle vorn.
P1120208.JPG
Gruß
Walter
 
was habt ihr nur gegen Rotlicht am Abend. Is doch schön, so ein Sonnenuntergang, oder?

Gruss aus dem nassen Filstal, wo heute keine Sonne scheint.

Holger
 
Mein Kenntnisstand ist, dass der Geschwindigkeitsanzeiger nicht nacheilen darf. Ein Voreilung ist nicht nötig.
Deckt sich mit meinem Wissensstand. Hab beim Womo andere Räder eintragen lassen, die etwas mehr Abrollumfang hatten. Der Prüfer hat auf einer Probefahrt mittels GPS festgestellt, dass der Tacho mit so gut wie gar keiner Voreilung (aber eben keiner Nacheilung) anzeigt, damit war er zufrieden.
 
für den Tacho/kmzähler müssen weitere Merkmale erfüllt sein: das Teil muß dauerbeleuchtbar (schaltbar) sein, also ein Drucktaster reicht nicht aus, des weiteren darf der km-Stand nicht rücksetzbar sein - damit sind die durchaus guten Fahrradtachos raus, wenn man bei diesen die Batterie entfernt, ist der km-Stand auf 0 zurückgesetzt. Als Zweittacho kein Problem, solange das primäre Teil noch verbaut ist.
viele Grüße Paul
 
für den Tacho/kmzähler müssen weitere Merkmale erfüllt sein: das Teil muß dauerbeleuchtbar (schaltbar) sein, also ein Drucktaster reicht nicht aus, des weiteren darf der km-Stand nicht rücksetzbar sein - damit sind die durchaus guten Fahrradtachos raus, wenn man bei diesen die Batterie entfernt, ist der km-Stand auf 0 zurückgesetzt. Als Zweittacho kein Problem, solange das primäre Teil noch verbaut ist.
viele Grüße Paul
Moin Paul,

Leider falsch, wer auch immer dir das erzählt hat. Ich habe mehrere Fahrradtachos als einzige Geschwindigkeitsanzeige verbaut, alle eingetragen. Tacho darf nicht nacheilen, richtig. Wenn Bedenken wegen der Manipulierbarkeit der Anzeige besteht, kann auch die eingestellte Wegdrehzahl mit eingetragen werden. Für die Eingaltung von zulässigen Geschwindigkeiten auf der Straße ist der Fahrer verantwortlich.

Ein Tacho braucht keine Wegstreckenanzeige, diese darf aber verbaut sein. Also auch keine Pflicht und damit egal ob die Gesamtstrecke bei einem Tacho rücksetzbar ist oder nicht.

Ein anderes Gegenargument ist gerne, dass die Batterie vom Fahrradtacho ausfallen kann, richtig, aber ne Tachowelle kann auch brechen. Die Batterie zeigt ihr Lebensende in der Regel an.

Beleuchtung beim Tacho ist für unsere alten Kisten nicht vorgeschrieben laut StVZO, braucht also nicht dran zu sein für die HU. Die HU überprüft nur die Zulässigkeit nach StVZO. Etwas anderes ist die StVO, die schreibt vor, dass der Tacho unter allen Betriebsumständen ablesbar sein muss, also muss er bei Nacht beleuchtet sein. Wie die Beleuchtung erfolgt ist nicht geregelt. Ich habe dazu kleine Batterielampen die ich neben den Tacho klemmen kann. Auch hier ist der Fahrer wieder unter allen Bedingungen für die Einhaltung der Geschwindigkeit selbst verantwortlich.

Tagsüber mit unbeleuchtetem Tacho ist daher kein Problem.

Auch sind bei unseren alten Kisten keine Kontrolleleuchten Vorschrift, wenn z. B. die Blinker im Sichtfeld liegen und bei Fernlicht die Schalterstellung klar ist.

Diese Vorschriften gelten bis irgendwo in die 1990er Jahre, neuere Fahrzeuge haben andere Vorschriften. Da meine Moppeds alle zwischen 1981 und 1990 liegen und ich mich nur für diesen Zeitraum damit tiefer beschäftige, gelten die obigen Angaben nur für Fahrzeuge in diesem Zeitraum.

Gruß

Jogi
 
Da die Vorschriften sind wie Jogi richtig beschreibt brauch auch ein Fahrradtacho nicht eingetragen werden sofern das Motorrad den Anforderungen entspricht.
Meine Gelände XT250 fährt auch mit nem alten Sigma BC 800 und dem TÜV gefällts.
 
Moin Paul,

Leider falsch, wer auch immer dir das erzählt hat.
hallo Jogi,

kann man unterschiedlicher Meinung sein. nachdem ich mehrmals von Blaukitteln (aaS bzw. Prüfing. m. bes. Befug.) unterschiedlicher Organisationen inhaltsmäßig die gleichen Infos bekommen habe, und die bei Abnahmen am längsten Hebel sitzen, werde ich deren Aussagen als relevant betrachten.
Deine Ansichten sind in dem Tread `Tachos und der TÜV´ im Jahr Nov 2011 schon kontrovers besprochen worden, das brauchen wir hier nicht mehr zu duplizieren.
2011 ist lange her, in der Zeit hat sich der Toleranzbereich der Blaukittel eher verkleinert und Argumente wie ` Tachobeleuchtung ist erst ab 1.1.1991 Pflicht bei Motorrädern, ging also ohne. Für Nachts hab ich ne kleine Anschnalllampe dran. ´ werden von den Blaukitteln sicher nicht mehr akzeptiert werden.
viele Grüße Paul
 
Moin Paul,

Da kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung zu sein, allerdings gilt das Gesetz auch für TÜV Angestellte. Du hast aber sicherlich recht, dass die am längeren Hebel sitzen und den Eintrag verweigert können, nicht aus rechtlichen sondern nur aus persönlichen Gründen, denn rechtmäßig ist deren Ansicht nicht. Ich halte mich da stumpf ans Gesetz und nicht an irgendwelche Befindlichkeiten einzelner Prüfer. Es gibt auch Prüfer die den Umbau von vier Blinkern allein auf Ochsenaugen nicht abnehmen, meist mit so fadenscheinigen Begründungen wie "Verschlechterung gegenüber Zulassung" etc. Das ist aber auch nicht durchs Gesetz gedeckt. Bringt den Themenstarter aber nicht weiter, er will ja passende Instrumente. Es gibt Tachos mit und ohne Zulassung, wenn die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sind, können beide abgenommen werden. Hier hatte ich erst letztes Jahr einen MMB eintragen lassen, am Fahrzeug sind keine Kontrolleleuchten verbaut, der Tacho hat aber von Haus aus eine Beleuchtung und ist elektronisch angetrieben, Kilometerstand sowie Raddurchmesser können frei programmiert werden.

Gefühlt ist man bei Prüforganisationen über die Kleinstaaterei noch nicht hinaus..,.

Gruß

Jogi
 
... Es gibt auch Prüfer die den Umbau von vier Blinkern allein auf Ochsenaugen nicht abnehmen, meist mit so fadenscheinigen Begründungen wie "Verschlechterung gegenüber Zulassung" etc. ...
Je nach Baujahr ist das richtig. Vor 87 sind die Ochsenaugen alleine zulässig.
Aber da sage ich auch jedem, was ich davon halte - weil wir als Zweiradfahrer eh gerne übersehen werden. :piesacken:
 
Moin Michael,

Auch die vor 87 Regelung ist so nicht mehr aktuell. Es geht bis zur EG Zulassung nur mit Ochsenaugen oder Lenkerendenblinker mit entsprechender Zulassung für vorne und hinten. Sicherheit ist ein persönliches Gefühl, ich verlasse mich nicht darauf, dass mich andere sehen, egal wieviel Blinker ich hab. Es wurden schon LKWS und Straßenbahn übersehen...

Aber wir sind uns einig, legal sind Ochsenaugen, auch wenn das Fahrzeug bei Auslieferung 4 Blinker hatten (Lenkerbreite, Lenkerkröpfung etc müssen natürlich passen).

Gruß

Jogi