R80PD

Teilnehmer
Hallo aus Hannover,
unser Junior war gestern beim Amt, um eine Leistungsreduzierung mit Tüv-Gutachten von 50 auf 48 PS eintragen zu lassen. Die Dame äußerte gleich, dass es Probleme gäbe, weil keine Reifenbindung eingetragen wäre „eigentlich geht das heute so nicht mehr.“ (so berichtet der Junior). Letztlich ist die Reduzierung jetzt eingetragen UND es gibt einen neuen Text im KFZ Schein: „Reifenbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Die Dame erklärte dem Junior noch, dass das zukünftig Probleme bei der HU geben könnte.
Ich könnte natürlich steil gehen, kann unserem Junior aber keinen Vorwurf machen. Ich war in meinem Leben vermutlich 50 Mal in Hannover bei der Zulassungsstelle und gefühlt haben 49 Besuche Probleme nach sich gezogen. Für mich stellt sich jetzt folgende Frage: Kann ich im Nachgang eine Austragung fordern? Für mich ist das ein Handeln ohne Auftrag. Unser Sohn fährt hin, um die Leistungsreduzierung einzutragen und die Mitarbeiterin trägt bei dieser Gelegenheit etwas in den Schein ein, was mit dem eigentlichen Auftrag nichts zu tun hat! Muss ich das akteptieren? Kopie vom alten Schein habe ich….

Bin an einer fachlichen Meinung dazu interessiert! Vielen Dank!

Gruß Dirk
 
Hi,

die Dame unserer Zulassungsstelle hat den Satz beim Eintrag einer Auspuffanlage ausgetragen nachdem ich darum gebeten habe.
Erst wollte sie mich zum TÜV schicken, sah aber ein dass nicht der TÜV den Satz eingetragen hat sondern die Zulassungsstelle, ohne jede Begutachtung, einfach mal so. Meine noch vorhandenen alten Papiere ohne diesen Satz musste ich nicht mal vorzeigen.

Gruß
Willy
 
Dirk, da gibt es schon zig Threads mit dem selben Thema. Fazit ist, dass du versuchen kannst, das austragen zu lassen. Nächstes Mal ist der Satz eventuell wieder drin. Im reellen Leben ist diese Reifenbindungs-Aussage ungefähr so interessant wie die Rückseite des Mondes aus der Sicht eines Regenwurms.

Gruß Bernhard
 
Ich sehe bei dem Eintrag auch kein Problem. Der steht bei meiner 60/6 und auch bei meiner Vespa PK125 (Baujahr 1983) auch drin. Das bedeutet ja nur, dass Du nur Reifen fahren darfst, die den Angaben in der Betriebserlaubnis entsprechen, also die richtige Größe und Tragfähigkeit haben. Das ist keine Fabrikatsbindung und schränkt dich in der Reifenwahl nicht zusätzlich ein. Ich würde da nichts unternehmen.
Güße Stephan
 
....Muss ich das akteptieren? Kopie vom alten Schein habe ich….

Bin an einer fachlichen Meinung dazu interessiert! Vielen Dank!
Vor 2 Jahren habe ich neue Papiere (DE auf EU) zu meinem Motorrad bekommen. Da ich schon von dem Theater um diesen Zusatz gelesen hatte, habe ich die Dame vom Amt um eine 1:1 Übertragung gebeten. War auch in NDS (LK GÖ) und ging ohne Diskussion. Ich meine sie hätte sogar gesagt, dass sie es nie anders gemacht hätten.

Die EU Papiere wollte ich an sich auch nicht, musste ich aber akzeptieren (Inklusive Aufpreis), weil mit DE Papieren keine Wiederzulassung möglich war.
 
Das bedeutet ja nur, dass Du nur Reifen fahren darfst, die den Angaben in der Betriebserlaubnis entsprechen, also die richtige Größe und Tragfähigkeit haben. Das ist keine Fabrikatsbindung und schränkt dich in der Reifenwahl nicht zusätzlich ein. Ich würde da nichts unternehmen.
Güße Stephan
das sehe ich nicht so. Reifengröße, Mindestwerte für SI und LI stehen in der Zulassungsbescheinigung drin. Der Satz suggeriert, dass darüber hinaus eine Reifenfabrikatbindung besteht, auch wenn es keine gibt. Der normale Fahrzeughalter hat dann nicht mal die Möglichkeit die Fahrzeug - Betriebserlaubnis (alte, nationale ABE) einzusehen, die sind ja nicht öffentlich (bei den neueren Fahrzeugen mit EU Zulassung gibt es ja das COC Dokument, auf das jeder beim Kauf achten sollte). Ich finde das ähnlich wie der TE ziemlich unmöglich und würde mich darüber beim Amt beschweren. Ich war damit in Vergangenheit mit ähnlichen Themen erfolgreich, nachdem ich nach fruchtlosen Diskussionen mit dem Sachbearbeiter den zuständigen Amtsleiter angeschrieben habe. Immer sachlich hinterfragen, auf welcher Rechtsgrundlage der Satz bei Fahrzeugen "dazugedichtet" wird, die keine Reifenfabrikatsbindung haben. Mal schauen was da kommt. GGf. gibt es auch eine Grundlage. Mir ist klar: Der Satz ist weit verbreitet und kam bei Neuausstellung der Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII) in die Papiere. Es kann auch vergebene Mühe sein, aber ich bin der grundsätzlichen Auffassung, das man als Bürger nicht alles unwidersprochen hinnehmen sollte, was man sich in Politik und den Amtsstuben so ausdenkt.

Gruß
Marus
 
Zuletzt bearbeitet:
Reklamieren gehen, erst mal auf die freundliche Tour. Den Amtsleiter fragen. Sollte der nicht erreichbar sein oder es zu lange dauern dann zu einer anderen zuständigen Zulassungsstelle. Wenn es keine gibt einfach mal im Nachbarkreis nachfragen.

Mir wollte die Kollegin bei Anmeldung der ST mit Änderung von de auf eu Papiere die metrischen Größen nicht in das Bemerkungsfeld (22) schreiben. Sie würde da nichts ohne TÜV-Schein eintragen. Ich solle zum Tüv fahren und mir die metrischen Größen für 22 bestätigen lassen. Habe dann mit o.a. Satz argumentiert und gesagt bekommen, das trüge sie nicht ein, es sei vom System so vorgegeben :lautlachen1:

Der Amtsleiter wollte sich erkundigen und war dann wochen nicht erreichbar. Auf einer anderen Zulassungsstelle für unseren Kreis wurde das dann kostenfrei korrigiert.

Also: ich würde reklamieren und hartnäckig bleiben. Ist jetzt Arbeit, im TÜV Fred wurde aber zB kürzlich von Problemen deswegen berichtet.

Nachtrag: ich finde den Link nicht wieder, in dem die Zuordnung von alten zu neuen Papieren für Zulassungsstellen erklärt ist.
 
Um welches Motorrad geht es denn?

 
Da es wohl um eine G/S geht, gilt: Hier gibt es keine Fabrikatsbindung!
Da der ungewollte Zusatz also nur Verwirrung stiftet, würde ich darauf bestehen,
dass er rauskommt.
 
das sehe ich nicht so. Reifengröße, Mindestwerte für SI und LI stehen in der Zulassungsbescheinigung drin. Der Satz suggeriert, dass darüber hinaus eine Reifenfabrikatbindung besteht, auch wenn es keine gibt. Der normale Fahrzeughalter hat dann nicht mal die Möglichkeit die Fahrzeug - Betriebserlaubnis (alte, nationale ABE) einzusehen, die sind ja nicht öffentlich (bei den neueren Fahrzeugen mit EU Zulassung gibt es ja das COC Dokument, auf das jeder beim Kauf achten sollte). Ich finde das ähnlich wie der TE ziemlich unmöglich und würde mich darüber beim Amt beschweren. Ich war damit in Vergangenheit mit ähnlichen Themen erfolgreich, nachdem ich nach fruchtlosen Diskussionen mit dem Sachbearbeiter den zuständigen Amtsleiter angeschrieben habe. Immer sachlich hinterfragen, auf welcher Rechtsgrundlage der Satz bei Fahrzeugen "dazugedichtet" wird, die keine Reifenfabrikatsbindung haben. Mal schauen was da kommt. GGf. gibt es auch eine Grundlage. Mir ist klar: Der Satz ist weit verbreitet und kam bei Neuausstellung der Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII) in die Papiere. Es kann auch vergebene Mühe sein, aber ich bin der grundsätzlichen Auffassung, das man als Bürger nicht alles unwidersprochen hinnehmen sollte, was man sich in Politik und den Amtsstuben so ausdenkt.

Gruß
Marus
In meiner Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugschein) für die 60/6 steht nur die Reifendimension (3,35S19, 4,00S18) drin, sonst nichts. Alles andere (TI, Schlauch ja/nein) regelt die Betriebserlaubnis. Wenn es zum gewählten Reifen eine Freigabe vom Reifenhersteller gibt sind Probleme beim TÜV ausgeschlossen.
Man kann sich jetzt natürlich darüber ereifern, dass man den Eintrag nicht drin haben will und dagegen vorgehen. Man kann sich aber auch mit ewtas sinnvollem beschäftigen.
 
Da es wohl um eine G/S geht, gilt: Hier gibt es keine Fabrikatsbindung!
Da der ungewollte Zusatz also nur Verwirrung stiftet, würde ich darauf bestehen,
dass er rauskommt.

... und dann sind wir schon wieder bei kostenpflichtigen Amtshandlungen.

Der TÜV Süd hat mir vor zwei Tagen im Rahmen einer normalen HU angeboten daß man das (auch G/S, original, H) austragen könnte. Der Dame an der Anmeldung musste ich auch erklären das bei '81 keine AU nötig ist (und ich diese deshalb auch ungern bezahlen möchte).

Ich habe dem Herrn dann entgegnet das er sich doch bitte in der ABE schlau machen soll, was er da prüfen muss. Das selbe bei mittlerweile drei Polizeikontrollen hier im Voralpenland; ich hatte nicht das Gefühl das sich auch nur einer dahingehend bemüht hat. Alle drei sind zum Fahrzeug geschlurft, und ich hab ohne weitere Konsequenzen oder Ansagen meine Papiere zurückbekommen...
 
Zuletzt bearbeitet:
... und dann sind wir schon wieder bei kostenpflichtigen Amtshandlungen.

Der TÜV Süd hat mir vor zwei Tagen im Rahmen einer normalen HU angeboten daß man das (auch G/S, original, H) austragen könnte.

Eigentlich schon unverschämt, was da mit uns gemacht wird: Die Zulassungsbehörden fabulieren einen Satz von einer Reifenfabrikatsbindung in die ZB Papiere, die in der zugrundeliegenden Fahrzeug ABE nicht existent ist. Und dann kommen die Prüforganisationen und bieten an, diesen unsinnigen Satz kostenpflichtig wieder zu austragen zu lassen und der Bürger ist der Depp und soll das bezahlen (Prüforganisation und Änderung Fahrzeugpapiere). Schon dieser Unfug ist Grund genug, gegen den falschen Eintrag in den Papieren vorzugehen. Und wenn man es nicht macht? Dann kommt der Prüfer bei der nächsten HU und kann die ABEs nicht richtig lesen. Hatte ich selbst schon bei R100GS, das Problem ist, dass es hier eine gemeinsame ABE in mehreren Varianten und Nachträgen gibt, die mehrere Fahrzeugausführungen umfasst, darunter welche mit Reifenfabrikatbindung und welche ohne (ABE B791-1, B791-2 mit 6? Nachträgen, für: R65GS, R80GS, R100GS, R80R, R100R). Ziemlich unübersichtlich.

Gruß
Marcus
 
Vielen Dank für eure Berichte! Ich habe natürlich besseres zu tun und es geht mir nicht ums Prinzip. Ich stelle nur zunehmend fest, dass auch die Prüfer immer komischer werden und von unseren Mopeds wenig Ahnung haben. Mit meiner 6 Volt XT 500 zum Tüv zu fahren ist immer wieder ein Erlebnis und ich muss immer gut zureden. Und deswegen würde ich versuchen den Satz wieder raus zu bekommen - vielleicht erspare ich mir zukünftige Diskussionen. Gruß Dirk
 
Moin,
als ich letzten Sommer meinen Heinkel Tourist-Roller ummeldete, kam diese bekloppte Reifenbindung auch als Anhang zum KFZ-Schein.
Eingetragene Reifengrösse ist 4.00 x10 Zoll. DAS ist die "Reifenbindung" und eine aber nicht angegebene Tragzahl sollte auch bindend sein, damit keiner auf die Idee kommt Reifen von einer Schubkarre zu montieren :D.

Dieses ganze Zulassungs- und Eintragungsgedöns ist oftmals einfach nur lächerlich und dient wohl mehr als Geldquelle denn der Sicherheit.
Es wiehert der Amtsschimmel i.S.v. die Angestellten folgen dem gerade aktuellen Gewieher in blindem Gehorsam bei absoluter Unwissenheit.
Woher soll eine vielleicht 35-jährige Angestellte schon wissen, das es 1961 keine Reifenbindung gab :D.

Ich denk mir mein Teil und lass sie machen, weil mir dieser Blödsinn schlichtweg egal ist und mir daraus keinerlei Schwierigkeiten entstehen.

Auf die Hinterbeine bin ich mal wegen dem kleinen Nummernschild (geht nur bis Bj. 1959 ) für eine NSU Max Bj. 1961. Nachdem ich mir an der Zulassungsbehörde inkl. Behördenleiter in Caxhuven die Zähne ausgebissen hatte, schrieb ich an das Niedersächsische Verkehrsministerium in Hannover einen Beschwerdebrief mit Bildern ( es ging um die Nummernschildausleuchtung ).
Das Ministerium reagierte - schon nach 4 Monaten :---) - und wies die Zulassungsstelle an mir das kleine Nummernschild für die 61er Max auszustellen.
Dieser Behördenkram kann einen kirre machen weil es oft lebensfremder Kram ist, den sich irgendwelche Sesselpupser ausgedacht haben :D .Deshalb vermeide ich ihn wenn es irgendwie geht ! Im oben geschilderten Reifenbindungsgeplärr würde ich gar nichts machen, meinen Seelenfrieden bewahren und statt mich darüber aufzuregen erst mal ein kühles Bierchen schlabbern :bier:.
So halte ich es auch mit dem Heinkel Roller.
Sich wegen so 'nem Blödsinn aufzuregen ist verschwendete Lebensenergie und schädigt die Gesundheit und das Gemüt ! Besser lassen !
LG :wink1:
Martin
 
Schon dieser Unfug ist Grund genug, gegen den falschen Eintrag in den Papieren vorzugehen. Und wenn man es nicht macht?
Kostenlos bei TÜV und Amt: ja gern; die Zeit tät ich mir nehmen... Kostenpflichtig werde ich auch in Zukunft die Leutchen bitten das doch bitte zu recherchieren...

Dann kommt der Prüfer bei der nächsten HU und kann die ABEs nicht richtig lesen. Hatte ich selbst schon bei R100GS, das Problem ist, dass es hier eine gemeinsame ABE in mehreren Varianten und Nachträgen gibt, die mehrere Fahrzeugausführungen umfasst, darunter welche mit Reifenfabrikatbindung und welche ohne (ABE B791-1, B791-2 mit 6? Nachträgen, für: R65GS, R80GS, R100GS, R80R, R100R). Ziemlich unübersichtlich.
DAS wär dann natürlich arg, wenn sie da die R 65 mit reingemurkst haben...

Grad noch aufgefallen: das Sprüchlein steht sogar in den Gespannpapieren - und das hat garantiert keine einzige mit welcher ABE auch immer korrespondiere Reifengröße; vielleicht sollte ich demnächst mal mit der Schüssel übers Sudelfeld fahren, für ein extra schrilles Verkehrskontrollenhappening ;;-)