Ich dachte, es muss nur diese E-Nummer draufstehen und damit ist alles legal.
Sagte mir ein Prüfer - ohne Gewähr also.

Motorrad oder Auto haben wohl verschiedene Nummern, Scheinwerfereinsätze mit und ohne Standlicht für H4 Leuchten in allerlei Durchmessern gibts in der Bucht...
Hier mal welche fürs Auto:
Zwei Stück mit H4 Leuchte 55€ 😮
 
Der Scheinwerfer ist in Verbindung mit der Osram-LED nicht legal.
Mit einem kleinen Umweg ist er legal.

BMW ist auch bei den Ersatzteilen für die G/S und 88er GS irgendwann von E5 408 auf E1 1451 umgestiegen, der 2001 nach einem Sturz von BMW gelieferte Ersatz-Scheinwerfer in meiner G/S ist der spätere.

Besagter E1 1451 steht für die Mercedes R/C107-Modelle und in der Osram-Kompatibilitätsliste. Bei der letzten HU hatte mir der Prüfer auf Nachfrage die LED-H4 bei meiner G/S mit diesem Scheinwerfer per Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO abgesegnet, seitdem fahre ich die Bescheinigung mit diesem Text dazu im Werkzeugfach der G/S spazieren:
BEI AUSRÜSTUNG M.SCHEINWERFER D.HERST.ROBERT BOSCH GMBH,TYP E1 1451 U.KENNZ.E1 1215/1451 AUCH GEN.:BAUARTGEN.LEUCHTMITTEL D.OSRAM GMBH VOM TYP NIGHTBREAKER H4-LED***

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben, aber möglich.
Bisher hat sich niemand von der Rennleitung dafür interessiert.
 
Ich dachte, es muss nur diese E-Nummer draufstehen und damit ist alles legal.
Sagte mir ein Prüfer - ohne Gewähr also. ...
Und diese Nummer ist eben die "408". Und die stand meines Wissens bei allen originalen G/S drauf. Es wurde ab Werk kein anderer Scheinwerfer verbaut.

Irgendeine E-Nummer geht nicht. Ist zumindest nicht legal, falls man da Wert drauf legt. Wenn Dein Prüfer sagte "diese E-Nummer", kann er ja auch meinen: die richtige E-Nummer!
 
Wenns nur die Streuscheibe ist, eine neue 5 1/4" Scheibe wie an der Ur-G/S habe ich noch in der Kiste.
Auch den Metallring mit dem Gummi zum Einbau in das Vogelhäuschen