Bei jeder der in letzter Zeit vorgestellten Maschinen finde ich Details, die ein "Sachverständiger" nicht abnicken darf.
Seien es Kennzeichenwinkel (30° aus der senkrechten sind erlaubt, nicht mehr) gelbe Scheinwerfergläser, Abstand Kotflügel zum Reifen (der Reifen wächst im Durchmesser bei höheren Geschwindigkeiten), offene Luftfilter bei Maschinen mit EZ nach 01/89, Auspufftüten die man gar nicht so stopfen kann, dass sie den Geräuschvorschriften entsprechen und einiges mehr.
Detlev, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die Leute zugeben würden, dass sie nicht ganz legal unterwegs sind, oder? Bei vielen dieser "customizenden" Facharbeiter hab ich den Eindruck, dass der Unterschied zwischen Abnahme/Gutachten und der TÜV-Plakette noch nichtmal ansatzweise klar ist.