der niederrheiner
Stammgast
Das Thema hatte ich vor zwei Jahre. Aber nur als Zuhörer und meine Buell als Beispiel. Der Fragende hatte das eben nicht in seinen Papieren stehen. Die Buell Ulysess aber. . .
Stephan
Stephan
Wie?
Was?
Abschrauben.
Das Ding hat BMW im Werk drangeschraubt.
Es ist Bestandteil der ABE.
Wenn ich das abschraube erlischt die ABE.
RICHTIG !
Meine 89`PD hat noch das alte Schutzgitter aus Metall.
Ich hatte noch nie deshalb eine Beanstandung beim TÜV.
Warum auch?
Das Teil ist bei mir ab Werk im Brief eingetragen. Genauso wie der Scheinwerfer selbst.
Ebenso die Kotflügelverbreiterung,Cockpitscheibe, Motorverkleidung, Tank und die wahlweise Verwendung der Einzelsitzbank mit Gebäckbrücke.
Sollte ich ein Teil davon entfernen, müsste ich es ja aus den Papieren löschen lassen.
Bei mir im Brief ist nix von Lampengitter zu lesen, dann gäbe es auch keinen Grund zu diskutieren.... sicher das das Gitter ab Werk im Brief eingetragen wurde und nicht bei einer nachträglichen 19.2?
Schöne Grüße
Mark
Warum sollten die Gitter denn im Brief eingetragen werden, die Gitter sind da ab Werk dran.
In den Brief wird nur eingetragen, was du nachträglich änderst oder dranschraubst.
Die Original-Räder sind ja auch nicht eingetragen oder der Auspuff oder oder oder...
Warum sollten die Gitter denn im Brief eingetragen werden, die Gitter sind da ab Werk dran.
In den Brief wird nur eingetragen, was du nachträglich änderst oder dranschraubst.
Die Original-Räder sind ja auch nicht eingetragen oder der Auspuff oder oder oder...
Ist schon etwas merkwürdig was da bei mir alles im Brief steht.
Die federnd befestigten Blinker und Reflektoren sind da Original im Brief vom 6.4.89
Bereits am 12.4.89, also nicht mal ne Woche später, wurde in München der komplette PD Satz nachgetragen. Incl. Scheibe, Gitter, Scheinwerfer, Cockpitverkleidung, Tank, Kotflügelverbreiterung und Motorschutz.
Und das mit einem Leergewicht von 215 Kg ??? Merkwürdig 樂
Die Erstzulassung erfolgte dann aber erst am 20.4.89 bei einem Händler in Franken!
Laut Rahmennummer ist es die PD mit der Nummer 60. Also durchaus eine der ersten Modelle?
Auf Seite drei steht etwas von einer BMW 247 E Ausf. B.
Was ist denn eine Ausführung B? Steht das bei euch auch so?
Nur die federnden Blinker und die Reflektoren.
Ich vermute das Dein Motorrad komplett und vollständig illegal ist.![]()
es gab den Umbausatz zur Wasserrohr GS schon vorher...
Die Modelle welche dieses noch nicht hatten, konnten nachgerüstet werden. Hat mich beim Tüv auch schon einiges an Nerven gekostet. Auch die Vorlage der Betriebsanleitung, auf welcher die GS beim Sprung über den Sandhügel, auch ein Schutzgitter verbaut hat, hat mir damals nigs gebracht.
Erst als die Firma Fallert meinem TÜV Papiere gefaxt hat, in denen das ersichtlich war, wurde mir ohne Murren der Stempel erteilt.
Grüße Guido
Hallo,
ist kein Gerücht!
Ganz klare Ansage vom TÜV: "Lampengitter muss ab, ist laut StVO nicht erlaubt!" Ist auch dann nicht erlaubt wenn schon x- mal HU bestanden.
Das die Maschine ab so Werk so unterwegs ist änderte in seinen Augen auch nichts.
Ich habe keine rechtliche Grundlage gefunden die das Gitter im öffentlichem Raum, legalisiert.
Strafe für den geringen Verstoss liegt glaube ich bei 15-25€, Gitter kommt wieder dran.
Zu HU halt nen Imbus dabei.....
Prüfer hatte bei mir die 21 gemacht, völlig entspannter Typ
TÜV Stelle und Prüfer nenne ich gerne per PN.
Schöne Grüße
Mark
Hat dieser Prüfer keinen Chef ?
Wahrscheinlich schon !
Aber wie Mark schon schrieb:
Für eine Beschwerde müsste man ja auch eine rechtliche Grundlage als Argumentationshilfe haben...
Das Fahrzeug ist zertifiziert beim KBA, sprich hat ABE. Der Prüfer behauptet, es ist so nicht zulässig, also muss er argumentieren. Ich hätte die Prüfhalle nicht verlassen, bis er es geklärt hätte...
.Wenn das so wäre, dass das Gitter über die ABE abgedeckt ist, warum tauchen Eintragungen im Brief auf?
Sind alles nur Vermutungen.
Diskutieren, mit den Jungs vom TÜV, wegen 1min. schrauben.....so ein extremer Rechthabenwoller bin ich nichtEs geht doch wohl um Plakette, ja oder nein !
Meine Vermutung ist das es einfach lange nicht so eng genommen wurde wie heute.
Tut keinem weh, ist ab Werk dran, passt schon, solange der gesunde Menschenverstand regierte und nicht das Qualitätsmanagement ging das.
Interessant finde ich das in Wartungshandbuch und Reparaturhandbuch das Gitter nur auf dem cover auftaucht
Mark
Es geht darum ob ich Stress mache obwohl ich am kürzerem Hebel hänge, oder das Gitter demontiere....
Ich habs Gitter weggelassen.
Mark
Wenn das so wäre, dass das Gitter über die ABE abgedeckt ist, warum tauchen Eintragungen im Brief auf?
Sind alles nur Vermutungen.
Diskutieren, mit den Jungs vom TÜV, wegen 1min. schrauben.....so ein extremer Rechthabenwoller bin ich nicht
Meine Vermutung ist das es einfach lange nicht so eng genommen wurde wie heute.
... Gegen solche Praktiken sollte man sich aktiv wehren. Das hat für mich nichts mit Rechthabenwollen zu tun.
Weil der PD-Satz an Anfang ..........
...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass BMW die PD und die Wasserrohr GS (die ja ebenfalls das Lampenschutzgitter haben) in einer nicht rechtskonformen Ausstattung an den Kunden geliefert hat, ohne den Kunden darüber zu informieren.
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