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  1. #41
    Avatar von Flensburger
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Es gilt der Hauptwohnsitz:

    Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr*) (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
    § 46 Zuständigkeiten


    (1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können den Verwaltungsbehörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst treffen.
    (2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.....

    Gruß
    Lars

  2. #42
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Hallo,

    ich wollte einmal ein Fahrzeug zulassen für einen Bekannten. Deutscher Staatsbürger, wohnhaft in Lima/Peru. Dort war er als Lehrer an einer Deutschen Schule tätig, angestellt beim Land Hessen, Dienstort Lima.
    Das hat nicht geklappt, weil kein Wohnsitz in Deutschland.

    Gruß
    Walter
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  3. #43
    früher "/53" Avatar von 3RadQ
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Zitat Zitat von Flensburger Beitrag anzeigen
    Es gilt der Hauptwohnsitz:
    ...
    (2) Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetz, ....

    Gruß
    Lars

    Hallo Lars,

    interessante Info, habe Dank dafür. Seit wann gibt es diese Vorschrift?
    Das war nicht immer so. Ich kann mich aus dem Stand an mindestens zwei Motorräder und ein Auto erinnern, die ich jeweils am Zweitwohnsitz angmeldet hatte. Und das sogar Bundesländer übergreifend.
    Ist aber schon ein paar Jährchen her.

    Gruß
    Volker

  4. #44
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    2. Wohnsitz ging zumindest bis vor wenigen Jahren.

    Habe es irgendwann verworfen weil die 2.Wohnungsabgabe / Steuer im Kurgästebereich Schleswig-Holsteins zu teuer wurde.



    Zitat Zitat von /53 Beitrag anzeigen
    Hallo Lars,

    interessante Info, habe Dank dafür. Seit wann gibt es diese Vorschrift?
    Das war nicht immer so. Ich kann mich aus dem Stand an mindestens zwei Motorräder und ein Auto erinnern, die ich jeweils am Zweitwohnsitz angmeldet hatte. Und das sogar Bundesländer übergreifend.
    Ist aber schon ein paar Jährchen her.

    Gruß
    Volker
    Mit besten Grüßen

    Patrick

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  5. #45
    früher "/53" Avatar von 3RadQ
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Zitat Zitat von Elefantentreiber Beitrag anzeigen
    2. Wohnsitz ging zumindest bis vor wenigen Jahren.

    Habe es irgendwann verworfen weil die 2.Wohnungsabgabe / Steuer im Kurgästebereich Schleswig-Holsteins zu teuer wurde.
    Mittlerweile ist mir noch ein zweites Auto und ein Anhänger eingefallen, die am Nebenwohnsitz zugelassen waren. Früher® war die Regelung so, dass ein KFZ dort angemeldet sein musste, wo es die meiste Zeit im Jahr stand (sinngemäß...). Da musste man sogar aufpassen, dass man keinen auf die Lampe bekam, weil die Kiste dauern in A stand und in B zugelassen war.

    Seit ich wieder in meiner Heimat den Anker werfen konnte, ist das alles für mich aber kein Thema mehr.

    So, jetzt habe ich den hessischen Behördenkrempelthread fast schon gehackt .

    Gruß V.

  6. #46
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Hallo,

    so wie ich das sehe, ist die Anmeldung für einen 2....3 Wohnsitz nur für die Verwaltung von Interesse. Jeder zusätzlicher Einwohner bringt Steuergelder über den Länderfinanzausgleich/Schlüsselzuweisungen. Nicht zu vergessen, in LRP ist die Größe der Gemeine ausschlaggebend für die Bezüge vom Bürgermeister.
    Gleichzeitig kann im Falle einer Straftat, ein Haftbefehl und eine Hausdurchsuchung für alle Wohnsitze auf einmal beim AG beantragt werden. Sonst steht die Polizei vor der Tür und darf nicht rein, wegen GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Dürfe allerdings in den meisten Fällen ein untergeordnetes Problem sein.

    Gruß
    Walter
    Geändert von Euklid55 (07.02.2022 um 08:33 Uhr)
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  7. #47
    Avatar von BerndB
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Zitat Zitat von Euklid55 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    so wie ich das sehe, ist die Anmeldung für einen 2....3 Wohnsitz nur für die Verwaltung von Interesse.
    Leider nein. Wegen der starken Unterschiede in den Regionalklassen der Versicherer ist das auch für die Versicherungswirtschaft von Belang.

    Es gab wohl jahrelangen "Wohnsitztourismus", aus teuer zu versichernden Städten formal rauszukommen mit der Anmeldung am Zweitwohnsitz oder "Zweitwohnsitz" (beim Bruder, bei der Tochter etc.) in "billigen" Regionen.

    Wenn man da ein Gesetz gehändert hat, dann ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkei darauf zurückzuführen, dass die Versicherungswirtschaft diesem Treiben einen Riegel vorschieben wollte, um in "teuren" Städten auch verlässlich an die höheren Prämien zu kommen.

    Man kann das auch heute noch per formalem "billigem " Wohnsitz machen, aber dafür musst du formaliter deinen Hauptwohnsitz aufgeben bzw. ändern.

    Ich habe das auch mal einem Freund ermöglicht. Dessen Söhnchen hatte an der Schule Probleme, dem drohte, die Realschule nicht zu schaffen. Damit wäre die gesamte Familienplanung auf Geschäftsnachfolge geplatzt...

    Dann machte die Stadt eine neue Gesamtschule auf, da wollten sie hin - aber der Run auf die Anmelderei war so groß, dass sie nur Kinder aus der Nachbarschaft annahmen. Da habe ich ihm und seinem Sohn einen Zettel unterschrieben, dass sie "bei mir wohnen" - damit war sein Söhnchen drin.

    Hat dann Fachabi gemacht, hat in Hamburg Fahrzeugbau studiert, Abschluss auch Diplomingenieur, ist heute Inhaber-Geschäftsführer einer riesigen LKW-Reparaturkette und Boss von über 400 Mann.
    Sauerland, oh Sauerland,
    begrabt mein Herz am Möhnestrand.

  8. #48
    ChristianvomBerg
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Hallo!

    Hatte nur einmal mit dem Laden zu tun.
    12er RS zum Gespann umgebaut/ umbauen lassen.
    Da nach alle Daten dort eingereicht, kam nach ein paar Tagen als iO zurück.
    Gespannanmeldung kein Problem.

  9. #49
    Avatar von Strassenkehrer
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Zitat Zitat von ChristianvomBerg Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Hatte nur einmal mit dem Laden zu tun.
    12er RS zum Gespann umgebaut/ umbauen lassen.
    Da nach alle Daten dort eingereicht, kam nach ein paar Tagen als iO zurück.
    Gespannanmeldung kein Problem.
    Da hattest du wohl mächtig Glück.
    Ich kann mich an einen Artikel in der Motorrad-Gespanne- Zeitschrift erinnern. Da wurde das Treiben dieser Behörde beschrieben. Der Artikel hieß "Hessen - Ja gehts noch"
    Glück ab!

    INVICTUS
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  10. #50
    Postbeutel Avatar von Kimi
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    AW: Bündelungsbehörde Hessen

    Grüße kimi

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