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  1. #1
    Avatar von Vix_Noelopan
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    Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Hallo,

    heute rief mich mein Sohnemann an (genau der mit dem Unfall Anfang Oktober). Es sei von der Rennleitung angehalten worden, da der Auspuff seiner 125er KTM viiel zu laut sie. Das ist nciht der Serienauspuff, sondern einer von Vince (oder so), und der hat wirklich eine satte Aussprache. Aber eben auch ABE!

    Er musste beim TÜV vorstellig werden, die dortige Geräuschmessung ergab mehr als zehn Phon Abweichung von höchst zulässigen Wert.

    Nun soll er 50 Steine plus Verfahrenskosten löhnen und 3 Punkte aufgebrummt bekommen.

    Ich frage mich da, wie solch eine Tröte ABE erhalten kann, ob es Sinn macht, Widerspruch einzulegen und ob ich möglicherweise als offizieller Halter ebenfalls zu belangen bin?

    Beste Grüße, Uwe
    Mein Motorrad ist nicht kaputt. Es fährt bloß nicht.

  2. #2
    Avatar von BOT
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Der Topf meiner Husky wird nach geschätzen 10 Stunden flotter Fahrweise lauter, den muss ich dann wieder neu "stopfen".
    Dafür ist der Fahrer/Halter zuständig, da diese Art Schalldämpfer Wartungsarbeiten erfordern.
    Ist vielleicht bei dem Ding auch so
    Gruss Dietmar




  3. #3
    Avatar von Nichtraucher
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Moin,

    ist lange her aber früher gingen Anzeigen wegen Mängeln am Fahrzeug an Halter und Fahrer. Die ABE ist nutzlos, wenn das Dingen lauter ist, als da drin steht. Ich würde die Tröte umtauschen oder zurückgeben, es ist auf jeden Fall, für mein Verständnis, ein Mangel.

    Willy

  4. #4

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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Moin,

    den angedachten Aufwand kannst du dir imho sparen:

    1. bist du (bzw. dein Nachwuchs) als Halter/Fahrer für den Zustand der Anlage verantwortlich und wenn die
    2. im Laufe ihres Lebens lauter geworden ist - was Absorptionsdämpfer immer tun - liegt es
    3. in deiner Verantwortlichkeit den Sollzustand wider herzustellen, resp. wieder herstellen zu lassen.

    Ob das Teil schon im Nuzustand mglw. grenzwertig war - keine Ahnung, aber schau mal auf die E Nummer und dann laß dir mal durch den Kopf gehen, warum die ABE nicht in Dtl. erteilt wurde.
    (Im übrigen: könnte dir mit 'ner SGS2/SR-Racing auch mit der Q passieren - und auch die ABE wurde nicht in dt. Landen erteilt.)

    Grüße Jörg.

    Nachtrag:
    Warum er den Topf (ich geh jetzt mal von Absorptionsdämpfer aus) allerdings nicht VOR dem TÜV-Besuch nachgestopft hat ...
    (Direkt 'mitgenommen' werden sie ihn ja wohl nicht haben:
    § 49 (4) StVZO
    (4) Besteht Anlaß zu der Annahme, daß ein Fahrzeug den Anforderungen der Absätze 1 bis 2 nicht entspricht, so ist der Führer des Fahrzeugs auf Weisung einer zuständigen Person verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des Fahrzeugs, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt. Nach der Messung ist dem Führer eine Bescheinigung über das Ergebnis der Messung zu erteilen. Die Kosten der Messung fallen dem Halter des Fahrzeugs zur Last, wenn eine zu beanstandende Überschreitung des für das Fahrzeug zulässigen Geräuschpegels festgestellt wird.)

    Nachtrag zum Nachtrag:
    Ordnungsgeld in jedem Fall - gegen die Punkte könnte man zumindest versuchen vorzugehen:
    Der Topf war mit ABE (auch für konkret diese KTM?) legal und (unterstelle ich jetzt mal) nicht nachträglich manipuliert.
    Von daher kann man schon mal Vorsatz ausschließen.
    Und da sich Lautstärkeänderungen auf Grund von Verschleiß schleichend einstellen, dürfte wohl auch grobe Fahrlässigkeit ausfallen.
    Bliebe einfach Fahrlässigkeit und damit eine Ordnungswidrigkeit im Bereich Verwarnung/Ordnungsgeld übrig. Und natürlich die Kosten des Verfahrens und der Messung. Aber wie da die Erfolgsaussichten vor Ort aussehen, kann dir wohl nur ein Fachanwalt verbindlich sagen.
    Geändert von GdG (18.03.2014 um 18:14 Uhr)

  5. #5
    Admin Avatar von MM
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Es ist leider so, dass häufig für die Abnahme zur Erlangung der BE optimale Exemplare abgeliefert werden und in der Serienfertigung etwas lautere Teile vom Band kommen.
    Dazu kommt der erwähnte Wartungsbedarf bei Absorptionsdämpfern, die nach längerem Betrieb weiter an Lautstärke zulegen.
    Wenn dann noch so ein kleinvolumiger Motor mit entsprechend hohen Nervfrequenzen dran hängt, passt halt alles zusammen um aufzufallen.
    Gruß
    Michael




    Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten und trotzdem geschwiegen haben.

  6. #6
    № 121 Avatar von mk66
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Hallo,

    vom Grundsatz kenne ich die Sachlage auch so wie vom Jörg dargestellt.

    Im konkreten Fall würde ich trotzdem den Vorgang einem in Verkehrsrecht spezialisierten RA übergeben und in das Widerspruchsverfahren gehen. Insbesondere wenn der Topf nicht "manipuliert" war und dies auch nachvollziehbar dargestellt werden kann. Natürlich trägt der Fahrzeugführer die Verantwortung, aber es hat ja nicht jeder ein Geräuschmessgerät zuhause, bzw. ein entsprechend "geeichtes" Gehör.

    Vor Gericht kann so ein Widerspruch schon erfolgreich sein, auch wenn Die Sachlage zunächst "schlecht" aussieht. Selbst erlebt: Ich hatte vor ein paar Jahren den Fall mit einer Geschwindigkeitsübertretung. 132 netto statt 60. Ich hatte die meiner Meinung nach schlecht beschilderte Beschränkung einer temporär eingerichteten LKW-Kontrollstelle auf der BAB übersehen. Bußgeldbescheid waren 3 Monate Fußmarsch und 750 Euro (erhöhter Satz wg. "Vorsatz"). Das war für mich so nicht akzeptabel. In der Gerichtsverhandlung wurde der Vorurf des "Vorsatzes" kassiert, das Fahrverbot auf einen Monat reduziert und das Bußgeld auf 400 Euro. Das war für mich für das "Augenblickversagen" dann noch akzeptabel.

    Daher mein Tipp: Spätestens wenn was Schriftliches da ist zum RA damit

    Man sollte nicht alles einfach hinnehmen, zumal, wenn es einem ungerecht erscheint.

    Grüße
    Marcus

  7. #7
    Fahrer und Schrauber Avatar von Elmar
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wird, denke ich nicht mal daran, ein Verfahren zu riskieren:
    Der Aufwand an Zeit und Geld ist es nicht Wert.
    Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, dann sind Strafe und Kosten noch höher. Und die Zeit wird nie ersetzt.
    Recht haben und Recht bekommen sind bei uns leider immer noch zwei paar Stiefel.

    Zum Auspuff:
    Wo kann man denn so eine Messung machen lassen und was kostet die konkret? Ist das dann nur eine Standgeräuschmessung?
    Ich würde das gerne mal machen lassen, z.B. mit Y-Rohr, da verändert sich ja auch nach längerem Gebrauch nichts.
    Wie sieht das dann eigentlich aus, wenn man nachweisen kann, dass man selbst das schon überprüft hat?
    Ich lese nicht Motorrad.
    Manchmal rede ich Motorrad.
    Aber am Liebsten fahre ich Motorrad!

    Elmar

  8. #8
    Avatar von hubi
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Wie schon geschrieben: Für den ordnungsmässigen Zustand der Auspuffanlage ist man selbst verantwortlich. Käme ich in eine solche Situation, in der die Rennleitung einen zu hohen Geräuschpegel an einer sicher nicht manipulierten auspuffanlage misst, so würde ich auf eine Mängelkarte hin arbeiten, wie sie auch jeder Autofahrer bekommt, wenn ein Topf durchgerostet ist. Man muss halt nur glaubhaft machen können, daß man nicht manipuliert hat.
    Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
    Bert Brecht

  9. #9
    Kurvensauger Avatar von Klaus S.
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Zitat Zitat von Elmar Beitrag anzeigen
    Solange kein Fahrverbot ausgesprochen wird, denke ich nicht mal daran, ein Verfahren zu riskieren:
    Der Aufwand an Zeit und Geld ist es nicht Wert.
    Der Schuß kann auch nach hinten losgehen, dann sind Strafe und Kosten noch höher. Und die Zeit wird nie ersetzt.
    Recht haben und Recht bekommen sind bei uns leider immer noch zwei paar Stiefel.
    Elmar,
    an unseren Gerichten wird nicht Recht gesprochen.
    Es wird ein Urteil gefällt.
    Klaus

    Nur Tote Fische schwimmen mit dem Strom!

  10. #10
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Zu lauter Auspuff trotz ABE?

    Zitat Zitat von Klaus S. Beitrag anzeigen
    Elmar,
    an unseren Gerichten wird nicht Recht gesprochen.
    Es wird ein Urteil gefällt.
    Hallo,

    "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muß auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)

    Gruß
    Walter
    Ignitech Zündung preiswert von Entwickler => https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...tech-Z%FCndung

    Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))

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