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  1. #81
    Gewerbetreibender Avatar von Euklid55
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    AW: Vorschriften über Motorradfahren in Frankreich

    Zitat Zitat von berndr253 Beitrag anzeigen
    Ich hab vor längerer Zeit in Paris mal angefragt ob ich mit meiner 50/5 mit H-Kennzeichen in Paris fahren darf - darauf habe ich eine ziemlich lange Antwort bekommen und möchte die Kernsätz hier mal zitieren:


    "Radegebrochen" übersetzt:
    Bezüglich sogenannter Sammlerfahrzeuge weisen wir darauf hin, dass nur solche mit einer grauen Karte mit dem Vermerk „Sammler“ in der Hauptstadt zum Verkehr berechtigt sind. Besitzer, die sich dagegen für die Beibehaltung einer normalen grauen Karte entschieden haben, können nur am Wochenende oder von Montag bis Freitag außerhalb der oben genannten Zeiten fahren.
    Abschließend möchten wir Sie daran erinnern, dass ein Fahrzeug als „Sammlerstück“ gilt, wenn es über 30 Jahre alt ist, nicht mehr produziert wird und seine Eigenschaften nicht verändert wurden.
    Sie können in Paris mit einem Sammlermotorrad (Kennzeichen H) fahren, wobei die Vorschriften auf europäischer Ebene gelten.

    Ob sich in der Zwischenzeit hier etwas verändert hat weiss ich nicht - bin in den vergangenen zwei Jahren nicht mehr in Frankreich gewesen ...

    Grusz

    Bernd
    Hallo,

    wenn man das Wort "Sammler" mit "Oldtimer" übersetzt wird es für uns einfacher lesbar.
    Noch ein versuch der Übersetzung:

    "Was die sogenannten Oldtimerfahrzeuge betrifft, weisen wir Sie darauf hin, dass nur diejenigen, die einen Fahrzeugschein mit dem Vermerk "de collection" (nur für Franzosen) besitzen, in der Hauptstadt fahren dürfen. Besitzer, die sich dafür entschieden haben, einen normalen Fahrzeugschein zu behalten, dürfen hingegen nur am Wochenende oder von Montag bis Freitag außerhalb der oben genannten Zeiten fahren.

    Schließlich möchten wir Sie daran erinnern, dass ein Fahrzeug als "Oldtimerfahrzeug" gilt, wenn es über 30 Jahre alt ist, nicht mehr produziert wird und seine Merkmale nicht verändert wurden. Sie können in Paris mit einem Oldtimer-Motorrad (H-Kennzeichen) fahren, da die Vorschriften auf europäischer Ebene gelten".

    https://www.ecologie.gouv.fr/sites/d...es_880x440.pdf

    Unklar ist für mich nur was mit Fahrzeugen vor 7.2000 ohne H-Zulassung ist.

    Gruß
    Walter
    Geändert von Euklid55 (08.04.2022 um 17:46 Uhr)
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    Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))

  2. #82

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    AW: Vorschriften über Motorradfahren in Frankreich

    Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen können auch durchaus älter als 30 Jahre sein - wenn sie aber in riesigen Stückzahlen produziert und immer noch auf den Straßen zu finden sind sinds definitionsbedingt halt keine Oldtimer.
    Die Kriterien wann ein Fahrzeug ein Oldtimer ist HIER sehr schön erklärt.

    Fahrzeuge, die vor dem 7. 2000 in Verkehr gebracht wurden fallen aus den Kriterien des "Oldtimerdaseins" heraus.

    Grusz

    Bernd
    Geändert von berndr253 (08.04.2022 um 15:27 Uhr)

  3. #83
    Avatar von Qtreiber66
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    AW: Vorschriften über Motorradfahren in Frankreich

    Bleibt spannend, ob die deutsche H-Regelung in Frankreich wirklich Anerkennung findet.

    Generelle Diskussionen um das H-Kennzeichen, ob z.Bsp. BBK, PowerKit & Co. H-fähig sind, sollten jedoch besser hier oder hier weitergeführt werden, um die Übersichtlichkeit des Frankreich-Threads zu bewahren.

    VG
    Guido
    "Keep on Rockin in a free world" (Neil Young)

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