Zitat Zitat von R75Treiber Beitrag anzeigen
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Nochma, ich habe ein Fzg. BJ 1978, das bekommt eine §21 Änderungsabnahme. Was muss im Schein unter U1 U3 stehen damit die Polizei weis wie bei der Änderungsabnahme gemessen wurde, 0,5m oder 7m, um eine Messung bei einer Kontrolle entsprechend gleich durchführen zu können? Wo in welchem Gesetzestext wäre das nachlesbar an dem es nichts zu rütteln gibt?

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Zunächst mal: Ich bin vom Fach und der zitierte Artikel ist sachlich ok.
Zu den Werten U1 und U3: U1 legt der Fahrzeughersteller fest und U3 muss bei maßgeblichen Änderungen neu gemessen werden, ob es im Rahmen bleibt.
Alle nötigen Infos finden sich in der StVZO.
Vergiss die Zusatzbuchstaben, die es heute gar nicht mehr gibt. Die sind eine Erfindung der Zulassungsstellen. Maßgeblich sind wie gesagt EZ und Werte.