Herstellerbescheinigung Dunlop Trialmax für 100GS jetzt verfügbar

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

....

Ich entnehme daraus Folgendes:
"Fall 2 ... wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil 1 genannt ist.
Beurteilung : Dies ist nicht zulässig."

Viel wichtiger finde ich den Verweis auf die ZB Teil 1. Ich darf mich also an den dortigen Angaben orientieren und muss nicht in Unterlagen von BMW mit fraglicher Relevanz nachschlagen.

Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.
 
Hallo Frank,
wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.

WOLFGANG
 
Hallo Frank,
wo bitte steht in der ZB Teil 1 genau dieser Reifen? Ich lese hier nur Größen und keine Reifen. Reifen heißt klipp und klar z.B. METZELER ENDURO 3.

WOLFGANG

....Wenn also dort keine Einschränkungen getroffen bzw. Vorgaben gemacht werden, darf ich alle den Abmessungen entsprechenden Reifen fahren.

Manche haben in der ZB Teil 1 den Satz " Reifenfreigabe gemäß ... beachten" stehen. Das ist ganz doof, weil dort vielleicht der Enduro 3 vermerkt ist. Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.
 
...Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.

Das sehe ich prinzipiell genauso wie Du.
Aber seit Monaten höre ich immer wieder andere Rechtsauffassungen
.
Ich würde mich nicht wundern, wenn ich vom TÜV, von der "Straßenwacht" und vom Reifenhändler drei verschiedene Informationen bzgl. der Legalität erhalten würde.

Deshalb wüsste ich es gerne verbindlich, damit wenigstens ich eine klare Aussage treffen kann, falls einer der oben genannten eine andere rechtliche Auslegung zum Thema vertritt.

Gruß
Guido
 
Manche haben in der ZB Teil 1 den Satz " Reifenfreigabe gemäß ... beachten" stehen. Das ist ganz doof, weil dort vielleicht der Enduro 3 vermerkt ist. Wenn im FZ-Schein bzw. der ZB Teil 1 nichts steht, dann ist das eben so. Ich muss mich doch nicht selbst belasten.

So könnte es sein.

Die Formulierung impliziert das es eine Reifenbindung geben könnte. Dies ist bei RXxR und RxxGS regelmäßig der Fall. Wenn das nicht im ZB I steht gibt es Strenggenommen keinen Grund zu vermuten das es eine Reifenbindung gibt. Diese könnte ja auch ausgetragen worden sein.

Die Obrigkeit kann das Übrigens immer gut prüfen, weil die auf noch mehr Daten zugreifen können als wir.
 
Guten Morgen!

Wie wir nun gesehen haben, lässt das Thema doch einigen Interpretationsspielraum zu. So richtig sattelfest ist wohl, außer dem Urheber der ganzen Misere, niemand.

Werde wohl die Heidenau K60 Scout einfach eintragen lassen, um eventuellen Ärger mit Überwachungsorganen aus dem Weg zu gehen.

Grüße aus PAF
Gerd
 
Ich würde die nicht eintragen lassen.
Wenn im Schein nur die Größe steht is doch alles klar.
Ich fahre schon immer vorn 90/90-21 und 130/80-17 auf den GSen
und hatte weder beim TÜV / DEKRA / GTÜ noch sonstwo irgend ein Problem.

Warum willst du dich festlegen ?
Um es beim nächsten Reifen wieder ändern zu lassen ?
 
Hallo Achim,

leider steht bei mir im Schein noch weiterer Müll bei den Anmerkungen drin:
"Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und eine Freigabe für den Michelin T66.
Ich werde im Juli das Gespräch mit meinem vertrauenswürdigen DEKRA- Sachverständigen suchen. Mal sehen, was er meint.

Gruß aus PAF
Gerd
 
Verbindlich ist, was im Fz-Schein bzw. der ZB Teil 1 steht. Über das hinaus kann man Dich nicht verantwortlich machen. Andernfalls müsste das KBA eine Rückrufaktion (Änderung der Papiere) veranlassen oder gar die gesamte ABE widerrufen.

Genau Frank!
Und wie ich bereits schrieb, steht bei mir genau derselbe Text, wie bei Dir.
Nämlich niGS! :D

Falls ich Zeit und Lust habe, fahre ich nächste Woche auf einen Kaffee zur Prüfstelle.
Da ist ein guter, alter Freund in grauer Jacke geschäftlich unterwegs.
Ich werde seinen Worten lauschen. ;)

Gruß
Guido
 
Guten Morgen in die Runde!
War gestern mit der R100GS bei der DEKRA zur Hauptuntersuchung.
Hab das Reifenthema direkt angesprochen:

Frage:
"Muss ich den Heidenau K60 Scout eintragen lassen? Es steht der ominöse Satz Reifenfabrikationsbindung beachten in meiner ZB1" ?

Antwort:
"Nein, da alle Dimensionen gleich sind mit dem Eintrag in deinen Papieren."

Habe dann auch noch im alten, entwerteten KFZ- Brief nachgesehen. Da steht außer den Reifendimensionen auch nichts weiter drin.

Habe also nur die HU gemacht und bin wieder gefahren.

Viele Grüße,
Gerd
 
Aus 2017 stammt ein Beitrag von MM in unserer Datenbank zum Thema Reifenfabrikatsbindung:

https://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?78062-Fabrikatsbindung

Ich zitiere mal den dort im PDF hinterlegten Text (falls die "Veröffentlichung" des Textes nicht erwünscht ist, nehme ich den auch gerne wieder raus!):

Mit Einführung der neuen Fahrzeugpapiere (ZB I und ZB II) anstelle des früheren
Fahrzeugscheins und –briefs im Jahr 2005 entfiel die Möglichkeit, mehrere
Reifengrößen in den dafür vorgesehenen Feldern einzutragen; diese können (ggf. mit
Auflagen) nur noch im Zusatzfeld 22 der ZB I stehen.

...

Da es bei der Übertragung aus den alten Papieren auf die neuen (bei Halterwechsel,
Adressänderung usw.) häufiger vorkam, dass solche Infos verlorengingen, wurde
verfügt, dass bei allen Krafträdern in Feld 22 der pauschale Satz erschien
„Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ – ungeachtet der Frage, ob
diese überhaupt existiert.

Da dieser Satz immer wieder zu Verunsicherungen führt, hier die wichtigen Fakten für
unsere 2-Ventiler:

Für alle BMW-2V-Boxer bis einschließlich Modelljahr 1990 gibt es keine
Reifenfabrikatsbindung! Bei diesen dürfen alle Reifen montiert werden, die der
Spezifikation in den Feldern 15.1 und 15.2 entsprechen oder besser sind.

Für die 2V-Modelle RxxGS ab 91 dürfen ebenso beliebige Diagonalreifen gemäß
vorgegebener Spezifikation gefahren werden; lediglich die Kombi aus Diagonal- und
Radialreifen ist mit Fabrikatsbindungen belegt.

Einzig bei den Modellen RxxR ist man grundsätzlich an Fabrikate gebunden.

Zusätzlich können bei allen weitere Größen und Bauarten verwendet werden, für
die eine gültige Freigabe des Reifenherstellers vorliegt.
Darüber hinaus kann man sich durch die Prüfung eines aaS gem. §19.2 StVZO
weitere Reifen genehmigen und eintragen lassen.

Lediglich der vorletzte Satz bzgl. "... gültige Freigabe des Reifenherstellers ..." dürfte durch die aktuelle Gesetzgebung überholt sein und sollte evtl. im Dokument überarbeitet werden.

Gruß

Werner
 
Hallo Matthias,

die von dir verlinkte PDF findet man unter folgender BMW-Seite:

https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html

Diese Seite ist überschrieben mit "Bereifungsmöglichkeiten" und nennt "... Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen...", nicht mehr und nicht weniger.

Dass die 3 dort für die R100GS angegebenen Reifen (Bridgestone TW 47, Metzeler Enduro 3 Sahara und Tourance/Tourance Front) in der Betriebserlaubnis stehen und daraus eine Reifenfabrikatsbindung resultiert, kann ich daraus leider nicht erkennen, sorry. Oder reden wir aneinander vorbei?

Gruß

Werner
 
Hallo Matthias,

die von dir verlinkte PDF findet man unter folgender BMW-Seite:

https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options.html

Diese Seite ist überschrieben mit "Bereifungsmöglichkeiten" und nennt "... Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen...", nicht mehr und nicht weniger.

Dass die 3 dort für die R100GS angegebenen Reifen (Bridgestone TW 47, Metzeler Enduro 3 Sahara und Tourance/Tourance Front) in der Betriebserlaubnis stehen und daraus eine Reifenfabrikatsbindung resultiert, kann ich daraus leider nicht erkennen, sorry. Oder reden wir aneinander vorbei?

Gruß

Werner

:fuenfe:

Entscheidend ist, was in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. GSGS (Gerd) hatte sogar die nachteilige Situation, des pauschalen Eintrags "Reifenfabrikationsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten", der aber weitere ohne Detaillierung in den Papieren wirkungslos ist.

Die Ausnahmen für Reifen bestimmter Baujahre sind nur anwendbar, wenn tatsächlich Hersteller- und Profilbindungen eingetragen sind.
 
Ich hatte ja die Absicht, die Heidenaus eintragen zu lassen, aber das sei nicht nötig, meinte der Prüfer.
Ich habe ihn auch noch eindeutig auf den ominösen Satz in der ZB1 hingewiesen: "Reifenfabrikationsbindung gemäß ......."
Seine Antwort war:
" Das steht fast immer drin. Macht die Zulassungsstelle automatisch. Aber da bei dir nur die Dimension drinsteht und kein Hersteller, bist du safe. Da kann dir Keiner was anhaben"
Er meinte auch, dass diese neue Verordnung auch "Der letzte Sch... ist"
und die Verunsicherung bei Vielen recht groß sei.

Das deckt sich mit der Meinung von Frank und einigen Anderen hier. :fuenfe:

Besagter Prüfer bei unserer DEKRA am Ort ist durchaus sachkundig bei Motorradthemen. Er fährt selbst eine HP2 Sport und stürzt sich immer begierig auf Zweiräder mit zumeist anerkennenden Worten.

Kann nur berichten, wies gelaufen ist. Ich jedenfalls glaube seinen Worten erstmal.
:bitte:
 
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