Merkwürdigerweise erlauben aber Entwicklungsländer wie Japan schon seit Jahren "Retrofit" LED.
Hier eine ausführliche Stellungnahme von Philips.
Ein sehr aufschlussreiches Dokument! Danke Frank!
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Merkwürdigerweise erlauben aber Entwicklungsländer wie Japan schon seit Jahren "Retrofit" LED.
Hier eine ausführliche Stellungnahme von Philips.
Hallo, bei mir paßt es in die /5 und /6 Lampe. Gruß Walter
Hallo Peter, war bei meinen auch so,
die Lösung dank Stefan
https://forum.2-ventiler.de/vbboard/showthread.php?86198-H4-LED-Einsatz-im-Test&highlight=LED+leuchtmittel
Erster Beitrag
Gruß, Axel
Hallo, bei mir paßt es in die /5 und /6 Lampe. Mit dem Scheinwerfermeßgerät beim TÜV gab es keine Auffälligkeiten. Gruß Walter
....Sobald ihr aber im öffentlichen Verkehr jemanden blendet und es kommt dadurch zu einem Unfall, der genau untersucht werden sollte, verstosst ihr gegen ein Pflichtversicherungsgesetz, da die Betriebserlaubnis erloschen ist. ...
Naja, einer ist zusätzlich als Fernlicht und einer nur als Nebelleuchte erlaubt. Das nützt gar nix bei normalen Bedingungen und Abblendlicht, da helfen auch keine 2 abgedimmten TFL.... Ein paar Zusatzscheinwerfer können auch nicht schaden. Nur nicht dauerhaft einschalten.
Ein LED-Zusatzscheinwerfer unter dem Rundscheinwerfern bringt eine ganze Menge und wiegt fast nichts. Ich kenne mehrere Leute, die so etwas, ohne Probleme beim TÜV, montiert haben.
selbst verwenden ich LED von Nighteye mit E4 Zulassung nach Verpackung. Verbraucht nur 18W, 2 Stück kosten um 22€ und der Herr im blauen Kittel war schon 2 mal zufrieden.
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