Ergebnis 1 bis 5 von 5
Thema: R60/6 mit R100CS Motor
-
05.08.2016, 13:26 #1
- Registriert seit
- 04.08.2016
- Ort
- Südpfalz
- Beiträge
- 21
R60/6 mit R100CS Motor
Mahlzeit,
ist es eigentlich normal, dass bei dem Motorenumbau von 60/6 auf 100cs im Brief nur der Hubraum erwähnt ist und die Gabel mit Doppelscheibe und so weiter nicht erwähnt wird, weil das dann einfach so gehört? Der Umbau und auch die EZ fanden 1984 statt.
Gruss Markus
-
05.08.2016, 19:17 #2
AW: R60/6 mit R100CS Motor
Hallo,
bei meinem Gespann steht im Brief der R50 auch nur Hubraum und kW des Gleitlagermotors.
Und die Gabel mit Doppelscheibe konnte man doch ab Werk gleich mitbestellen.
Gruß Norbert
-
05.08.2016, 20:09 #3
AW: R60/6 mit R100CS Motor
Hallo,
was alles dazu gehört steht im Umrüstkatalog von BMW. Ein /6 Rahmen und 70 Ps ist da schon mutig.
Gruß
WalterIgnitech Zündung preiswert von Entwickler => https://forum.2-ventiler.de/vbboard/...tech-Z%FCndung
Gebt alle Hoffnung auf, die ihr hier eintretet! (Dante Inferno (Alighieri, 1265-1321))
-
05.08.2016, 20:27 #4
- Registriert seit
- 28.09.2007
- Ort
- B.W
- Beiträge
- 9.530
AW: R60/6 mit R100CS Motor
In dem Umbaukatalog von BMW (ist der nicht in der Datenbank drin?)
steht auf jeden Fall eine Doppelscheibe drin, und, wenn überhaupt der /6 Rahmen mit dem verstärkten Ovalrohr am Rahmen. Weiterhin die Übersetzung und die Wegdrehzahl vom Tacho.
Manfred
-
05.08.2016, 21:01 #5
- Registriert seit
- 04.08.2016
- Ort
- Südpfalz
- Beiträge
- 21
AW: R60/6 mit R100CS Motor
Ich hab mich missverständlich ausgedrückt, der Hubraum von knapp 1000ccm und die Leistung von 51KW sind eingetragen, ob der Rahmen die entsprechende Seriennummer hat kann ich grad nicht prüfen, da ich die BMW noch nicht habe.
Mich verwundert nur, dass die Gabel stammt Bremse, die Felgen und so weiter nicht eingetragen sind.
Hier auf Seite 20 ist der Umbau erwähnt:
http://forum.2-ventiler.de/vbboard/s...l=1#post248176
Das scheint auch alles soweit OK zu sein, ab Seite 50 geht es um die Bremsen, auch da ist die 60/6 aufgeführt, ob Fest oder Pendelsattel vermag ich grad nicht zu sagen, jedoch steht da überall folgender Satz mit dabei:
Eine Überprüfung nach § 19(2) stvzo durch den TÜV und Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist erforderlich
Dieser Eintrag ist jedoch nicht im Fahrzeugbrief drin, er wäre wohl auch nicht erforderlich, da dies ja durch den Einbau des Motors zwangsläufig notwendig ist. Hat man mir gesagt.
Ist diese Aussage so stimmig? Ich kenne es bisher nur so, dass alles was umgebaut wird und Eintragungspflichtig ist auch eingetragen sein muß.
Gruß Markus
/7 Fußbremspedal verlängern
26.09.2024, 23:49 in Mechanik