Mit dem Verweis auf die E Kennung wollte ich eigentlich nur sagen das man einen Scheinwerfer eines nach StVO zugelassenen Motorrades auch mit E geprüften Blinkern mit Abständen nach EG kombinieren kann ohne auch diesen zu ändern, wenn er halt das e hat. Jedenfalls hat mein Prüfer des Vertrauens mir das zugestanden und würde das bei Beanstandungen auch für mich vor Gericht vertreten, genauso wie die Eintragungen. Die Disskussion ging ja darum ob eine StVO zugelassene Maschine immer auch in allen Punkten der StVO entsprechen muss. Meine Erfahrung ist halt das da jetzt durchaus gewisse Dinge nach EG akzeptiert werden die nach StVO nicht gingen. Das ist nicht unbedingt logisch und der Austausch darüber doch interessant.
Ich hab jetzt mal auf Groß und Kleinschreibung geachtet um niemanden zu überfordern
Ich hab jetzt mal auf Groß und Kleinschreibung geachtet um niemanden zu überfordern

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