@ Rowi das hab ich gelesen ... nur sind diese 100 ccm so entscheidend ?
Oder trifft hier Hubraum ist durch nichts außer durch noch mehr Hubraum zu ersetzen.
Mit 100 cc mehr kannste mit flankierenten Massnahmen schon einen grossen Sprung in Sachen Leistung und Drehmoment erreichen.

wobei die "flankierenden Massnahmen" oft erst "etwas" mehr Kohle möchten und durchaus eine gewichtige rolle spielen.
Je nach dem![]()

Jou Karl,
des mit der Kohle...
ich heiz die Werkstatt mit Holz, wenn ich da hocke und die Köpfe bearbeite![]()

0b 60 oder 70 PS oder mehr !
In der nächsten Kurve trennt sich die "Spreu vom Weizen " !
Gruß: Holger aus der Elbmarsch

0b 60 oder 70 PS oder mehr !
In der nächsten Kurve trennt sich die "Spreu vom Weizen " !
Gruß: Holger aus der Elbmarsch



Und wenn dann nach der Kurve der Weizen mit ordentlich Druck rausgedroschen wird ist vom Spreu nichts mehr zu sehn.![]()
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Es gibt also nur den einen Weg, nämlich sich den BBK von jemandem einbauen lassen, der die Reputation und die Beziehungen hat.
) zum Ziel geführt. Sicher gibt es immer Ausnahmen, ein Forenkollege hat zeitgleich in München den BBK problemlos eingetragen bekommen...Thema TüV und Verkehrssicherheit/Umwelt usw.: Ich weiß gar nicht wie das in Ländern geht, die für Motorräder gar keine HU-Pflicht haben und das gibt ja durchaus nicht nur in irgendwelchen Bananenstaaten, sondern in Europa. Meiner Meinung nach wird das Thema "Verkehrssicherheit" und "Umwelt" von den Lobbyisten von TüV und Dekra immer wieder erfolgreich ausgeschlachtet, um ihr Geschäft zu sichern bzw. zu vergrößern.
@ Siebenrock (falls ihr hier mitlest): Der BBK ist ein famoses Produkt, Ich verstehe nicht, warum ihr nicht zumindest für häufige Typen wie die 247E R100R und R100GS kein richtiges Teilegutachten erstellen lasst. Klar, kostet insbesondere die Untersuchung des Abgasverhaltens dafür ein paar Tausender. Eventuell müsste man die EM2V1 Nocke rausstreichen, wenn Abgas oder Geräusch dadurch zu hoch werden. Der Kit würde sich jendenfalls mit Gutachten sicher nochmals deutlich besser verkaufen. Beim Power-Kit habt ihr das ja auch gemacht.
Grüße
Marcus

Um beim konkreten Fall zu bleiben:
Der stärkste Serienmotor der 2V hatte bekanntermaßen 70 PS; die meisten, die hier zur Debatte stehen, sogar nur 60 PS.
Will man in einem solchen Fahrzeug jetzt 80 PS werkeln lassen, muss jemand sachverständig dazu nicken. Mit erfolgreichen Beispielen aus dem Motorsport und einem eigenen seriösen Ruf kann man einen aaS ggf. überzeugen, so etwas positiv zu beurteilen. Kein seriöser Sachverständiger wird so etwas aber leichtfertig tun. Wenn der Klient ein Vierteljahr später wegen der Geschichte im Rollstuhl sitzt, gibt es ganz sicher mehr als unangenehme Fragen...
Dieses Verfahren ist die berühmte Einzelabnahme nach §19.2 in Verbindung mit §21.
Will man so etwas in Serie verkaufen mit einfacher Legalisierung für den Kunden, braucht es ein Teilegutachten. Darin werden die Bauteile eindeutig beschrieben, die Prüfung der Montage ist dokumentiert und vor allem ist der Verwendungsbereich beschrieben (also geeignet für R...). Desweiteren sind Auflagen beschrieben wie zusätzliche Nachrüstung anderer Komponenten und Prüfung des Umbaus. Das wäre das Verfahren gem. §19.3.
Leider formuliert die StVZO für solche Änderungen zwei große Hürden:
- Das Abgasverhalten darf sich nicht verschlechtern
- Von der Veränderung darf keine Gefährdung ausgehen.
Der erste Punkt ist für Motorräder mit EZ vor 01.01.89 noch harmlos, weil bis dahin das Abgas überhaupt noch nicht geprüft wird.
Gravierender und für alle gültig ist der Punkt 2. Der Nachweis wäre möglich über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens des Fahrzeugherstellers. Dass die nicht zu bekommen ist, brauchen wir wohl nicht diskutieren.
Ein weiterer Weg wäre ein rechnerischer Nachweis. Da die Ursprungsfahrzeuge aus einer Zeit stammen, in der z. B. Rahmen noch nicht berechnet wurden, sondern entstanden sind auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung, von Versuchen usw., fehlt aber die Referenz. Der Aufwand ist also enorm und teuer. Das Marktpotential ist dagegen sehr überschaubar.
Darum wird es so einen einfachen Weg für den BBK sicher nicht geben.
in welchem Fahrzeug, Bj?...
Ach so, BBK, 78 PS, eingetragen...
in welchem Fahrzeug, Bj?
1981er R100 (ursprünglich RT), Mikuni Flachschieber, K&N, Supertrapp-Auspuff.

1981er R100 (ursprünglich RT), Mikuni Flachschieber, K&N, Supertrapp-Auspuff.
... und noch was am Fahrwerk gemacht (Gabel, Bremsen, Federbeine, etc. )?
Gruss
Detlef
R100GS-PD Bj 92, eingetragen:
BBK 58kW
BSM-Y-Rohr
WP-Gabelfedern
Öhlins-Federbein
HE-Bremsscheibe
4-Kolben-Bremssattel
Stahlflexbremsleitung
Gabelstabi von Hofe
Lenkererhöhung 35mm
Reifenbindung ausgetragen
Das war ich, im Jahre 2014...Hast du den BBK eintragen lassen oder ein Vorbesitzer der GS?
Das war ich, im Jahre 2014...

Es gibt schon Wege, aber nicht jeder wird irgendwo so was bekommen.
Ich vermute in diesem Fall, dass die Verbindung eines sachverständigen Prüfers mit einem bekannt seriösen Kunden nicht schädlich war.![]()