Es geht um ein Ultraschallreinigungsgerät das zum falschen, viel zu niedrigen, Preis bei Ebay angeboten wurde.
 
Hallo,

der Händler ist natürlich nicht verpflichtet, sich zu runieren, weil er einen drastisch zu niedrigen Preis angegeben hat z.B. 1 Euro als Sofortkauf gesetzt, statt als Auktions-Startpreis, oder das Komma ein paar Stellen verrutscht.

Auch wenn ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen ist, kann der Händler diesen wg. Preisirrtum anfechten. Wenn der Irrtum für den Käufer offensichtlich ist, was hier wohl der Fall ist, wenn man die Beiträge weiter oben liest, gibt es für den Käufer auch wenig Aussicht andere Ansprüche (Schadenersatz) durchzusetzen.

Im stationären Handel kommt übrigens durch ein irrtümlich falsches Etikett (der Pelzmantel für 1 Euro aus den Jura-Vorlesungen...) gar kein Kaufvertrag zustande, weil der Kunde, der in den Laden kommt und den Mantel kaufen will, damit nur ein Kaufangebot abgibt und kein Kontrahierungszwang für den Händler vorliegt dieses anzunehmen.

Ich würd´s an der Stelle gut sein lassen. Natürlich freut man sich erstmal, wenn man durch einen Irrtum einen Vorteil erlangt. Ich hab auch schon einen 1043 Satz mit angepassten und "gemachten" Köpfen für den Preis eines 100er gekauft oder eine nagelneues Paralever-Hinterrad aus einem alten Lagerbestand für 250 Euro, weil der Händler die Teilenummer vom Felgenring abgelesen hat und deshalb den Preis des Felgenringes und nicht des Rades verwendet hat.

Wenn es aber wie hier der Händler merkt und es sich um einen offensichtlichen Fehler handelt, sollte man nach meiner Meinung nicht noch nachtreten. Da kommt außer Zeitverschwendung nichts dabei raus. Außerdem ist ja keiner frei von Fehlern und sollte sich fragen, wie man selbst in der Situation des Händlers handeln würde ;)

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Marcus,
voll zustimm.:fuenfe:


Nur warum schreibt der nicht einfach falscher Preis eingegeben, sorry?

Die Krücke mit der Nichtlieferbarkeit glaubt doch eh keiner.
 
Hallo Marcus,
voll zustimm.:fuenfe:


Nur warum schreibt der nicht einfach falscher Preis eingegeben, sorry?

Die Krücke mit der Nichtlieferbarkeit glaubt doch eh keiner.

Wär ja auch zu schön gewesen ;)

Falschen Preis eingeben schützt nicht unbedingt vor Lieferpflicht nach den ebay Regeln:

ebay-Geschäftsbedingungen 01.jpg

eine falsche Lagerhaltung hingegen ist nicht klar geregelt
 
Der ist goldig. Hab ihm gerade mit dem Anwalt gedroht :lautlachen1:

Hallo Hubi,

in der Situtation hätte ich mir hier mehr erwartet, basierend auf dem Wissen, dass Du selbst einen Anwalt beauftragt hast, der fürs 2-Ventiler Forum Benimm, Anstand und Akzeptanz festschrieb. Aber nach aussenhin kann man ja ganz unvoreingenommen mal reinhauen.... Und ich dachte die guten Regeln ziehen sich durch dein Leben wie ein roter Faden.
 
Hallo Hubi,

in der Situtation hätte ich mir hier mehr erwartet, basierend auf dem Wissen, dass Du selbst einen Anwalt beauftragt hast, der fürs 2-Ventiler Forum Benimm, Anstand und Akzeptanz festschrieb. Aber nach aussenhin kann man ja ganz unvoreingenommen mal reinhauen.... Und ich dachte die guten Regeln ziehen sich durch dein Leben wie ein roter Faden.
Ich erklär Dir bei Gelegenheit mal die Bedeutung von Smilies und des Wortes Sarkasmus. Muss aber jetzt erstmal den Geldspeicher fegen.
 
Ich selbst habe mal einen nagelneuen Möpiereifen 180er Supersport in die Bucht gestellt. Versehentlich hatte statt Startpreis den Haken daneben bei SofortKauf gesetzt. Der Artikel war exakt 1 Sekunde online und schon gekauft. Da laufen wirklich Agenten in der Bucht die auf solche Fehler reagieren. Der Käufer hat mir auch mit einem Anwalt gedroht obwohl ich beteuert hatte das es ein Versehen war und das geht wirklich schnell im Eifer des Gefechtes. Der Anwalt hatte Ihm selbst erklärt das es aussichtslos sein den Artikel einzuklagen, da es offensichtlich sei das der Preis viel zu niedrig angesetzt war. Erst darauf hin hatte der Zeitgenosse von mir abgelassen. Der Reifen wurde dann in der korrigierten Auktion für 180 € verkauft. Das zeigt deutlich den offensichtlichen Fehler.
 
Hallo Francisco,
genau so sehe ich das. :fuenfe:
Es haben sich jetzt einfach mal ein paar Leute den Spass gemacht, darauf zu bieten.
Um festzustellen, wie reagiert der Anbieter.

Leider nicht ehrlich, aber Erfahrungen können nur gemacht werden.:oberl:
 
Binn jetzt nicht der Spezi dafür aber so weit ich ich weiss ist ein ausgeschriebner Preis in einen Geschäft zunächstmal nur ein Angebot, wie das im Versand ist weiss ich nicht.

Aber wenn es eine Auktion ohne Mindestpreis ist und es wird unter Werd geboten muss der Verkäufe in jedem Fall liefern.

Das ist ein großer Unterschied.
 
Hab' heute Morgen auch die Fehlbestandsmail bekommen.
Das scheint also rechtlich die beste Ausrede zu sein:D

Gruss
BOT
 
Mich ärgert, dass der den Mist mit dem Fehlbestand schreibt!
Würde der ehrlichweise schreiben, dass er sich vertan hat, wäre mir der Typ sympathischer. Vielleicht ist der Fehlbestand ja wirklich die einzige rechtliche Begründung aus der Sache raus zu kommen.........ich weiss es nicht.
Seinen Bewertungen zu Folge, ist der aber schon einige Male mächtig cool mit seinen Kunden umgegangen:cool:
Ich habe ihm mal geschrieben, dass m.E. 2 Wochen reichen sollten, um seinen Lagerbestand wieder auf Vordermann zu bringen:D
Gruss
BOT
 
So,
eine positive Bewertung eines zufriedenen Käufers für 4,95 ist zu sehen.
Auf dem Schirm (Papier) hat er also geliefert, jetzt kann er ja leider nicht mehr wegen Fehlbestand;;-)
Gruss
BOT
 
So, jetzt bin ich schlauer und weiss wie sowas geht:D
Der Herr hat offensichtlich Rechtsbeistand gesucht- ich wusste garnicht, dass ich normativ bin- und hat über afterbuy folgendes versendet:


Heinsberg den 06.11.2012

Sehr geehrte(r) Frau/ Herr
Kunden-Nr.:

Betreff: Ultraschallgerät Emag 40 HC.

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass die von Ihnen bestellte Ware nicht geliefert werden kann.

Ich erkläre hiermit die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 119 Abs. 1 BGB, da die notwendigen von mir angegebenen Kaufpreisdaten nicht richtig übermittelt wurden. Diese wurden aufgrund eines technischen Fehlers in meinem System fälschlicher Weise mit 4,95 Euro ausgewiesen.

Ferner erlaube ich mir den Hinweis, dass einem normativen Kunden klar gewesen sein muss, dass ein Übermittlungsfehler vorgelegen hat, da schlechterdings nicht von einem Kaufpreis von 4,95 Euro ausgegangen werden kann und darf. Ein Berufen auf diesen "Kaufpreis" zöge den Vorwurf des Handelns wider Treu und Glauben nach sich, der hiermit ebenfalls vorsorglich erhoben wird.

Ich bedaure die Unannehmlichkeiten. Sollten Sie bereits den für die Versandkosten ausgewiesenen Betrag per Vorkasse gezahlt haben, werde ich Ihnen diese umgehend zurückerstatten.

Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen



Der Wortlaut ist gut, den muss man sich merken!

Gruss
BOT

 
Jetzt wird’s lustig. ;)


Zuerst kann er wegen falschem Lagerbestand nicht liefern und nun zieht er das Register „Anfechtung des Kaufvertrags nach § 119 Abs. 1 BGB“…..:pfeif:


Lustig deshalb, weil er ja laut „positiver Bewertung“: a. Lieferfähig war und b. auch bereit war für 4,95€ zu liefern……..:nixw:


Ich will das Teil nicht und wenn ich das von der moralischen Seite betrachte, passt das schon…..aber Hubi hatte schon Recht, dass der fürchterlich rudern muss. Und er tuts....:D


Wir könnten ihm ja diesen Fred als Link senden…….;)
 
Wenn da "nur" 10 Bestellungen ausgelöst wurden, dann denkt der bestimmt nicht zuerst ans Benehmen, sondern hat vermutlich andere Panikattacken zu überstehen..;;-)
 
Ja genau das habe ich unten mit meinem Beitrag gemeint. Es muß klar sein das es den Artikel zu dem Preis nicht geben kann. So bin ich mit meinem Reifen auch raus gekommen. Gruß Francisco

So, jetzt bin ich schlauer und weiss wie sowas geht:D
Der Herr hat offensichtlich Rechtsbeistand gesucht- ich wusste garnicht, dass ich normativ bin- und hat über afterbuy folgendes versendet:


Heinsberg den 06.11.2012

Sehr geehrte(r) Frau/ Herr
Kunden-Nr.:

Betreff: Ultraschallgerät Emag 40 HC.

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass die von Ihnen bestellte Ware nicht geliefert werden kann.

Ich erkläre hiermit die Anfechtung des Kaufvertrags nach § 119 Abs. 1 BGB, da die notwendigen von mir angegebenen Kaufpreisdaten nicht richtig übermittelt wurden. Diese wurden aufgrund eines technischen Fehlers in meinem System fälschlicher Weise mit 4,95 Euro ausgewiesen.

Ferner erlaube ich mir den Hinweis, dass einem normativen Kunden klar gewesen sein muss, dass ein Übermittlungsfehler vorgelegen hat, da schlechterdings nicht von einem Kaufpreis von 4,95 Euro ausgegangen werden kann und darf. Ein Berufen auf diesen "Kaufpreis" zöge den Vorwurf des Handelns wider Treu und Glauben nach sich, der hiermit ebenfalls vorsorglich erhoben wird.

Ich bedaure die Unannehmlichkeiten. Sollten Sie bereits den für die Versandkosten ausgewiesenen Betrag per Vorkasse gezahlt haben, werde ich Ihnen diese umgehend zurückerstatten.

Ich danke Ihnen vorab für Ihr Verständnis und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen



Der Wortlaut ist gut, den muss man sich merken!

Gruss
BOT