Original von Jogi
Moin Moin,
ich hab bei mir an der Suzi nur Ochsenaugen eingetragen. Die hat ne EZ von 1990 und ich hatte noch nie Probleme. Es gibt wohl vom TÜV Rheinland eine Vorgabe auch bei Moppeds mit nationaler Zulassung Ochsenaugen bei ausreichend breitem Lenker (mein Prüfer wollte min 800 mm haben) Ochsenaugen ohne extra hintere Blinker eingetragen zu kriegen bis EZ 2000, da ab dann das EG Recht greift welches explizit 4 Blinker erfordert.
Argumentation ist: Laut Gesetz dürfen hintere Blinker nicht an bwegelichen Fahrzeugteilen montiert sein (ab EZ 1987). Nun ist aber fraglich, ob der Lenker als bewegliches Fahrzeugteil im Sinne des Gesetzes ausgelegt wird. Mein Prüfer argumentierte, dass der Lenker im Betrieb eine Normlage aufweist und daher nicht als beweglich gilt. Ich habe mir auch die hinteren Blinker austragen lassen, da einige Prüfstellen zwar Ochsenaugen eintragen, aber davon ausgehen, dass hinten noch andere Blinker drauf sind. Nur der Eintrag mit Ochsenaugen kann dann mit einer EZ nach 1987 Probleme geben.
Hier hält es aber jede Prüfstelle und Bundesland anders. Bayern is da sowieso völlig anders drauf.
Ich würde mir nie die Beleuchtungsanlage nach EG aufschwatzen lassen! Da brauchste noch ganz andere Dinge die du mit nem älteren Mopped einfach nicht brauchst, z. B.
-Tachobeleuchtung
-Standlicht
-Bremslicht
-rotes Bremslicht
-ich meine auch das eine Fernlichtkontrolle und Blinkkontrollleuchte vorgeschrieben ist
Gruß
Jogi