In der DB bin ich leider nicht fündig geworden, deshalb hier:
Gibt es ein gefordertes Anbaumass in der Längsachse für die hinteren Blinker.
Also wie weit darf ein Blinker vom Fahrzeugende nach vorne verbaut sein?
Gruss
BOT
Moin.
Laut StVZO: Grenze der leuchtenden Fläche maximal 400mm vom äußeren Rand des Fahrzeuges. Geometrische Sichtbarkeit 45° nach innen und 80° nach außen...