Bei uns bekommt man die Oldtimerzulassung aberkannt
Wozu braucht man die? Der Break-Even bei ganzjähriger Zulassung (Saison geht bei H ja nicht) liegt für die Steuern ohne die Kosten für das H-Gutachten bei ca. 650 ccm. Insofern könnte man irgendwann schon was bei einer R90S sparen sobald die Kosten fürs Gutachten armortisiert sind und man auch im Winter fahren möchte. Aber dafür bekommt man auch ein etwas größeres Kennzeichen und alles muß völlig orschinool sein

Versicherungstechnisch ist wohl ein fundiertes Wertgutachten wertvoller als ein H-Gutachten vom TÜV.
Tante EDIT hat hier die Richtlinien für §23 StVZO ausgegraben:
"Bremsen
c SieheMotor.
Es gibt jedoch für einige VorkriegsFz schon seit sehr langer Zeit Umbausätze
von Seilzug- auf Hydraulikbremsen (BMW Dixi oder Ford A). Diese sind akzeptabel.
c Die Umrüstung von Einkreis- auf Zweikreisbremsanlage kann akzeptiert werden.
c Der Umbau von Trommel- auf Scheibenbremse ist nur dann positiv zu begutachten, wenn in der Baureihe des vorliegenden Fz später eine solche Ausrüstung serienmäßig war (zB:Mercedes 300 SLW198, Jaguar XK).
Dies ist zB nicht möglich bei einem Ford Thunderbird, Bj 57, mit Scheibenbremse vomModell 70, da es sich dabei umzwei vollständig unterschiedliche Fz (Fz-Konzept) handelt.
c Eine Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt.
c In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten gehalten werden."
Wo steht da, dass man zwingend originale Bremsleitungen verwenden muß? Bei "siehe Motor" findet man auch keinen expliziten Ausschluss für Stahlflexleitungen....
Gruß
Günter