Ich habe es wieder wechprogrammiert, die Hinterherfahrenden haben sich immer beschwert, das ihnen das auf den Nerv geht! Aufgefahren ist mir aber keiner, mit normal Bremslicht aber auch nicht.
Du magst in Deinem Alter immer noch Disko?![]()
Das Notbremssignal darf nur dann aktiviert werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und das Bremssystem
das in den Regelungen Nr. 13 und 13-H beschriebene Steuersignal gibt.
Das Notbremssignal muss automatisch ausgeschaltet werden, wenn das
in den Regelungen Nr. 13 und Nr. 13-H beschriebene Steuersignal nicht mehr gegeben oder das Warnblinklicht aktiviert wird.
Optisch reizend. Das erinnert mich an was (mit Motorradbezug
) aber das passt vielleicht nicht in diesem Thema...
Grüße, Ton![]()
In der aktuellen ECE-R48 (Beleuchtungseinrichtungen) steht u. a.
Ein blinkendes Bremslicht, das diesen Vorgaben (und weiteren -siehe Verweis) nicht genügt, ist also nicht zulässig.
Es ist zwar an sich eine nette Idee, aber wir werden m. E. im Straßenverkehr sowieso schon mit optischen Reizen überfüttert.
Ich häng mir doch kein blinkendes Bremslicht ans Moped.. Ist doch kein Weihnachtsbaum...
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Das blinkt ja auch nicht.......![]()