Blue QQ

Stammgast
Von Motogaget gibt es so ein kleines elektronisches Bauteil welches das Bremslicht zum flackern bringt. Erst nach ein paar Sekunden bleibt das Stopplicht dauerhaft an.
Is das erlaubt oder wieder nur Bauartbedingt zu gelassen?


Manfred
 
Moin,

ob's nach StV(Z)O oder irgendwelchen anderen §§ zugelassen oder verboten ist weiß ich nicht.
Ich habs bei mir in der m-Unit auch aktiviert und zumindest der Graukittel hatte bei der letzten
HU keinerlei Einwände.

Grüße Jörg.

Nachtrag:
Da offiziell zugelassene Systeme zur Nachrüstung (eintragungsfrei) mit genau der Funktion auf dem Markt sind (z.B. ZIB Gefahrenbremslicht => Google) und neue Fahrzeuge zur Erteilung einer EU Betriebserlaubnis die Funktion sogar haben müssen würde ich davon ausgehen, daß es da keine einschlägigen Verbotsparagraphen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es wieder wechprogrammiert, die Hinterherfahrenden haben sich immer beschwert, das ihnen das auf den Nerv geht! Aufgefahren ist mir aber keiner, mit normal Bremslicht aber auch nicht.
 
Ich habe es wieder wechprogrammiert, die Hinterherfahrenden haben sich immer beschwert, das ihnen das auf den Nerv geht! Aufgefahren ist mir aber keiner, mit normal Bremslicht aber auch nicht.

Du sollst doch nicht dauernd auf der Bremse stehen und Dich wundern das Keiner mehr mit Dir fahren möchte:gfreu:

Auf der dunklen Autobahn finde ich das Stotterlicht gut, ich simuliere es sehr oft. Ich bilde mir ein hinter den LKWs besser gesehen zu werden, wenn die abgeregelten Autos mit 250km/h hinten auffahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
In der aktuellen ECE-R48 (Beleuchtungseinrichtungen) steht u. a.

Das Notbremssignal darf nur dann aktiviert werden, wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt und das Bremssystem
das in den Regelungen Nr. 13 und 13-H beschriebene Steuersignal gibt.

Das Notbremssignal muss automatisch ausgeschaltet werden, wenn das
in den Regelungen Nr. 13 und Nr. 13-H beschriebene Steuersignal nicht mehr gegeben oder das Warnblinklicht aktiviert wird.

Ein blinkendes Bremslicht, das diesen Vorgaben (und weiteren -siehe Verweis) nicht genügt, ist also nicht zulässig.
Es ist zwar an sich eine nette Idee, aber wir werden m. E. im Straßenverkehr sowieso schon mit optischen Reizen überfüttert.
 
Optisch reizend :pfeif:. Das erinnert mich an was (mit Motorradbezug :D) aber das passt vielleicht nicht in diesem Thema...

Grüße, Ton :wink1:
 
In der aktuellen ECE-R48 (Beleuchtungseinrichtungen) steht u. a.



Ein blinkendes Bremslicht, das diesen Vorgaben (und weiteren -siehe Verweis) nicht genügt, ist also nicht zulässig.
Es ist zwar an sich eine nette Idee, aber wir werden m. E. im Straßenverkehr sowieso schon mit optischen Reizen überfüttert.

Ich häng mir doch kein blinkendes Bremslicht ans Moped. :---). Ist doch kein Weihnachtsbaum...:&&&: