"amtliche" Vorgabe vom Fahrzeughersteller: BMW hat mit der Einführung der AU-Pflicht für Krafträder nachfolgendes festgelegt und veröffentlicht. Steht heute noch auf der BMW-Motorrad-Website zum Download: klickmich
Kernsatz aus dem BMW-Dokument für unsere alten 2-Ventiler:
4.
Für alle BMW Motorräder ohne oder mit ungeregeltem Katalysator gelten als Herstellersolldaten die gesetzlich zulässigen Grenzwerte.
"Gesetzlich zulässiger Grenzwert" für ein Krad ohne Kat sind 4,5 Vol% Co im Leerlauf.
Gut, dass BMW nicht die ambitionierten CO-Werte aus den eigenen Werkstattdokumentationen verwendet hat. Eine R100GS hatte lt. WHB die Soll-Vorgabe 1,5 +/- 0,5 %Vol Co. Da läuft eine Serien GS schon mal etwas rappelig, insbesondere, wenn schlecht gewartet. Mit Doppelzündung und technisch Top-Zustand kann man aber bei der 100er schon gut 1,5-2 Vol% Co einstellen. Wobei man dafür einen CO-Gastester braucht. "Nach Gefühl" stellt man nach meiner Erfahrung eigentlich immer zu fett ein. Auch bei der Bedüsung für den Fahrbetrieb..