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Moin Uli,Im Prinzip ändert sich ja nur die Rahmennummer, da der „neue“ Rahmen auch wieder ein
R 60 / 7 Rahmen fast gleichen Baujahrs (1Jahr Unterschied)werden würde und alle UM- und Anbauten ja bereits in den alten Papieren eingetragen waren.
m.W. neue Rahmennummer = neues Fahrzeug.
Der Rahmentausch an meiner Ex-R75/6 wurde damals mit ungefähr folgendem Text in den Papieren vermerkt: "In das Fahrzeug wurde ein gebrauchter Ersatzrahmen eingebaut, Nr. des Ersatzrahmens lesbar durchkreuzt, FG-Nr. neu eingeschlagen und mit TP8-Rundstempel begrenzt." Das ist zwar lange her, war aber vorher mit dem TÜV besprochen und sollte immer noch so möglich sein.
Der Ersatzrahmen war von einer R100/7, den Nachweis, daß ich den verwenden durfte, habe ich mit dem ETK geführt (gleiche ET-Nummern). Aus dem alten Rahmen habe ich das Rohrstück mit der Nummer rausgetrennt und mit zur Abnahme genommen.
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