BOT
gesperrt
Du solltest für die Eintragung in jedem Fall das alte Hebelverhältnis
Fußbremshebel zu Umlenkhebel beibehalten.
Solch unwichtige Dinge brauchen nicht berücksichtigt zu werden.
Wenn die optische Katastrophe des Erstversuchs intern als Erfolg verbucht wird, sollten auch unmögliche Dinge möglich sein.
Den Hinweis auf den Kennzeichenwinkel gab es ja schon.
Mein TÜV- Mann hat immer gesagt, man kann ja viel machen, aber die Dinge die jeder Trottel sofort prüfen kann müssen stimmen, wenn der Kennzeichenwinkel nicht stimmt, können sie wieder heimfahren- ohne TÜV-.
Der TE kann ja mal in der DB gucken, bei der Knoscher- Anlage z.B., da steht das Wissenswerte im Gutachten.