Ich habe den Eindruck, dass @Surfnsound sich hier an etwas festhält, was nicht so ganz der eigentliche Anstoß für den Thread ist.

Hello zusammen, bin neu hier ...

???

Surfn.jpg

Also kein unerfahrener Neuling. Wenn man sich einerseits an einem korrekt durchgeführten Rahmentausch stört, aber andere (vielleicht wertmindernde) Sachen wie 8 Vorbesitzer, eine Umlackierung (also nicht original, oder?) usw. akzeptiert, dann ist es vielleicht eher die eigene Erkenntnis, dass man in Sicht auf die derzeitigen Marktpreise zuviel bezahlt hat. Jetzt einen Abschlag von 1250.-€ zu fordern finde ich schon sehr eigenartig, da passt irgendwas in der Geschichte nicht zusammen.

Wie immer hören wir hier nur eine Seite, und nur mit Bezug darauf habe ich mir mein Urteil gebildet:

Bei genauem Hinsehen ist klargeworden, du hast einen Preis bezahlt der dir im Nachhinein zu hoch ist. Merkst jetzt vielleicht auch, dass der Kauf nicht die optimale Entscheidung war, da noch die üblichen Folgekosten kommen. Der alte Mann soll jetzt für deine Entscheidung die Verantwortung tragen. Du schreibst selbst, du hast GEDACHT alles wäre original, räumst sogar den Fehler ein. Auch wenn du jetzt merkst, vielleicht nicht den besten Deal gemacht zu haben, so habe den Arsch in der Hose und stehe zu deiner Entscheidung. Ist Lehrgeld.
 
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Selbst heutige Autohersteller verkaufen Fahrzeuge bei denen nicht nur die Motornummer sondern sogar die Getriebenummer
nicht mit der Fahrgestellnummer übereinstimmt. Und die Käufer geben dafür sogar Zig-Tausende € aus. Unverständlich. ;).
 
Moin,
Es geht ersteinmal um zugesicherte Eigenschaften, Nummerngleichheit Motor und Rahmen. Fand der Verkäufer wichtig, sonst hätte er es nicht erwähnt. Fand der Käufer wichtig, sonst häter sich nicht dieses Motorrad ausgesucht.
Es geht nicht darum was gefühlt besser oder schlechter ist oder wichtig oder nicht wichtig.
Der Käufer hätte sicherlich bei Übernahme kontrollieren sollen, aber kann es im Nachhinein benennen und fordern, dass das Motorrad zurückzunehmen ist, wenn er das denn möchte.
Hoffentlich kommt man nicht auch einmal an solch einen Käufer......
Ja, das ist keinem zu wünschen.
Hat der Verkäufer nicht die Pflicht seinen Verkaufsartikel wahheitsgetreu zu beschreiben? Hätte der Verkäufer nicht die Nummerngleichheit explizit erwähnt, dann wäre es, auch hier, nicht thematisiert worden.
 
Hat der Verkäufer nicht die Pflicht seinen Verkaufsartikel wahheitsgetreu zu beschreiben? Hätte der Verkäufer nicht die Nummerngleichheit explizit erwähnt, dann wäre es, auch hier, nicht thematisiert worden.
Der Verkäufer muß bekannte Mängel auf Frage wahrheitsgemäß beantworten.
Das Problem ist, daß im allgemeinen Nummerngleichheit keine den wirtschaftlichen Wert
und den Nutzwert bestimmende Eigenschaft ist. Wie ober geschrieben werde PKW heute so ausgeliefert.
Auch läßt sich aus Nummerngleichheit auch kein höherwertiger Zustand ableiten.
Nummerngleichheit berührt eher das emotionale Gefühl "Alles ist noch so wie damals".
 
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Moin,
Es geht ersteinmal um zugesicherte Eigenschaften, Nummerngleichheit Motor und Rahmen. Fand der Verkäufer wichtig, sonst hätte er es nicht erwähnt. Fand der Käufer wichtig, sonst häter sich nicht dieses Motorrad ausgesucht.
Es geht nicht darum was gefühlt besser oder schlechter ist oder wichtig oder nicht wichtig.
Der Käufer hätte sicherlich bei Übernahme kontrollieren sollen, aber kann es im Nachhinein benennen und fordern, dass das Motorrad zurückzunehmen ist, wenn er das denn möchte.


Hat der Verkäufer nicht die Pflicht seinen Verkaufsartikel wahheitsgetreu zu beschreiben? Hätte der Verkäufer nicht die Nummerngleichheit explizit erwähnt, dann wäre es, auch hier, nicht thematisiert worden.
Akademische Diskussion von Unbeteiligten. Wenn der Käufer meint, übervorteilt worden zu sein, kann er eine Rückabwicklung versuchen. Sein letzter Beitrag ist vom September...