3RadQ

Aktiv
Hallo zusammen,

gibt es eine Vorschrift (in Deutschland), dass Motorräder einen zweiten Rückspiegel - also auf der rechten Seite - besitzen müssen?
Und wenn ja, ab welchem Baujahr oder ggf. ab welcher Höchstgeschwindigkeit gilt diese?

Vorweg schonmal vielen Dank für eure Antworten.

Gruß
Volker
 
Hallo Racoon und Schwupp,

danke euch beiden!
Meine 3RadQ benötigt demnach eigentlich nur einen Spiegel, da Bj. 1988.

Schönes WE

Volker
 
Hallo,

Ist das so? Muss da nichts nachgerüstet worden sein. Dann könnte ich ja die 1953er Molotov und die 1955er DKW ohne Spiegel legal fahren.
Der Sinn sei mal dahingestellt.

zur eigenen Sicherheit wird wohl keiner ohne Rückspiegel mit einem Oldtimer rumfahren, es gibt ja auch halbwegs passende "altmodische" Spiegel. Ich habe ja auch zwei am Gespann, obwohl es von der Vorschriftenlage offensichtlich nicht notwendig wäre.
Ich halte einen regelmäßigen Blick nach hinten für überlebenswichtig.

Gruß
Volker
 
Hallo,



zur eigenen Sicherheit wird wohl keiner ohne Rückspiegel mit einem Oldtimer rumfahren, es gibt ja auch halbwegs passende "altmodische" Spiegel. Ich habe ja auch zwei am Gespann, obwohl es von der Vorschriftenlage offensichtlich nicht notwendig wäre.
Ich halte einen regelmäßigen Blick nach hinten für überlebenswichtig.

Gruß
Volker
Wie schon geschrieben möchte ich nicht über den Sinn des Spiegels diskutietren - da sind wir einer Meinung.
Es beantwortet aber nicht die Frage, ob es legal ist.
 
Hi.

Die Rechtsgrundlage ist § 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und das Datum 1.1.1990 ergibt sich aus einer Änderung. Es bezieht sich auf das Datum der ersten Zulassung, nicht auf das Modell oder so.

Siehe zB gelber Kasten auf Paragraph 56 StVZO: Rückspiegel und andere Spiegel
Das ifz hat das auch aufgearbeitet: https://www.ifz.de/rueckspiegel/
Und irgendwo bei dekra hab ich das mal gelesen.

Funfact: gilt nur für Motorräder mit Höchstgeschwindigkeit über 100 km/h. Bräuchte Sohnemann ybr also gar nicht :)

Stimmt es, dass unsere Spiegel eigens so gefertigt sind, dass die bei unterschiedlichen Drehzahlen vibrieren? Hat bei allen von mir gefahrenen Qen bisher gepasst.
 
Ach ja, nur zur Vollständigkeit.

Auch die Spiegelflächen müssen bestimmte Mindestgrößen einhalten.
Für Erstzulassungen vor dem 1. Januar 1998: mindestens 60 cm² (bei runden Spiegeln ca. 87 mm Durchmesser).
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 1998: mindestens 69 cm² (und müssen ein "E-Prüfzeichen" haben).
 
Habe sogar einen am Fahrrad, ohne Spiegel fahren ist unsicher zumal es immer schwerer fällt den Kopf soweit nach hinten zu drehen dass ich was sehe.

Aber vielleicht kann man ja auch mit der Zeit gehen, habe gestern eine Dick GS mit Monitor und seinen Funktionen vorgeführt bekommen, habe leider nicht drauf geachtet ob sie noch Spiegel hat oder eine Rücksichtkamera.

Gruß
Willy
 
Ich bin mir da nicht so sicher, dass bei EZ vor 1990 der rechte Spiegel einfach weggelassen werden kann.
Es kommt doch darauf an, wie das Motorrad einmal homologiert wurde. Wenn in der ABE 2 Spiegel drinstehen, müssen die auch dran sein. Evtl. kann man bei EZ vor 1990 den 2. Spiegel austragen lassen, aber einfach weglassen geht meiner Ansicht nach nicht.
Vielleicht liege ich da aber auch falsch :nixw:
 
Ich bin mir da nicht so sicher, dass bei EZ vor 1990 der rechte Spiegel einfach weggelassen werden kann.
Es kommt doch darauf an, wie das Motorrad einmal homologiert wurde. Wenn in der ABE 2 Spiegel drinstehen, müssen die auch dran sein. Evtl. kann man bei EZ vor 1990 den 2. Spiegel austragen lassen, aber einfach weglassen geht meiner Ansicht nach nicht.
Vielleicht liege ich da aber auch falsch :nixw:
Moin,

Da liegst du m. E. falsch. Es wird die baujahrabhängige Vorschriftsmäßigkeit geprüft. Zusätzlich noch muss das funktionieren was dran ist. Es wird gerne argumentiert, dass es keine Verschlechterung zum Serienstand geben darf, das ist aber falsch, sonst wäre fast kein Umbau zu legalisieren. Z. B. Umbau auf Ochsenaugen ohne hintere Blinker, wäre technisch ggf. als Verschlechterung zu bewerten, ist aber nach StVZO möglich. Hab an allen Moppeds nur Lenkerendenblinker, einen Spiegel links etc.
Das einzige was meine Moppeds haben was baujahrmäßig keine Vorschrift ist, ist das Bremslicht, das ist erst ab 1988 Pflicht. Ich habe allerdings auch nur vorne einen Bremslichtschalter, der hintere fliegt immer raus. Darüber mit mir zu diskutieren macht übrigens keinen Sinn, hier bin ich beratungsresistent.:D

Gruß

Jogi
 
Moin,

Da liegst du m. E. falsch. ...
Ich habe gerade mal beispielhaft in eine BE geschaut (R60/6 von 1973).
Damals war die Welt noch unkomplizierter; das Dokument hat gerade mal 7 Seiten DIN A4 *. :D
Dort steht "Rückspiegel am Lenker links und rechts".
Somit ist genau genommen das Entfernen des rechten an sich nicht statthaft.

* Zum Vergleich: Für eine 1200GS von 2004 sind es 110 Seiten.