Das sollte kein Problem darstellen dürfen, da das Motorrad ja schon in einem anderen EU-Land regulär zugelassen war - Stichwort principe du Cassis de Dijon. Eine französische Behörde, die eine solche Zulassung verweigern wollte, könnte sich möglicherweise einer Handelsbehinderung innerhalb der UE schuldig machen (entrave technique au commerce).Achtung mit Motorrärdern über 100PS mit Baujahr < 2016 !
Im schlimchten Fall kekommt man diese in FR GAR NICHT zugelassen, weil bis 2016 bei uns die motorräder bei 100PS begrenzt waren.
Beim Hersteller oder Importeur nachfragen. Das CoC wurde 1993 eingeführt, für meine 93er DR350 gibt es das bereits.Das Fahrzeug ist von 1997. Könnte somit entfallen?
Der COC Schein ist nicht zwingend in Frankreich gültig, auch wenn er "EU....irgendwas" heisst.
Wenn das Motorrad < 100PS hat (die genaue Grenze ist eigentlich 106) UND damals in FR auch importiert war, DANN kann der Importateur nach Frankreich einen Homologation Schein GEGEN GEBUHR besorgen.
Eine K1100 mit 98PS sollte keine Probleme machen. Ggf kann der Kaüfer bei BMW Frankreich vorab mal Fragen ob er den Homologation Schein für dieses Model bekommen wird.
Hallo,
habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:
Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.
In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.
Das wird auch noch zu schaffen sein.
Gruß
Walter
Hallo Walter,
du wirst doch nicht nach Frankreich auswandern wollen.
Dort hast du dann demnächst nur noch Ausgang bis 18.00
Uhr.
Gruß
Klaus
Hallo,
keine Angst Klaus. Die Garage muß leere werden, immer noch dem Motto: der alte Schrott muß raus und neuer Schrott muß rein.
Auch nicht viel schlechter als bei uns. Was nutzt dir die spätere Sperre wenn man schon tagsüber nicht in die Forsthäuser kann um sich zu stärken! Flüssige und feste Stärkung unterwegs ist mittlerweile ja auch verboten.
Anhang anzeigen 271476
Ein Bild von damals...
Gruß
Walter
Hallo,
habe nunmehr bei BMW München nachgefragt. Hier ein Textauszug:
Leider müssen wir Sie enttäuschen. Eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) kann für Ihre BMW K 1100 LT nicht ausgestellt werden, da dieses Fahrzeug noch nach nationalem Recht in den jeweiligen Importmärkten homologiert wurde.
In diesem Fall können wir Sie nur bitten, sich an unsere Tochtergesellschaft in Frankreich, BMW France SA, cicmotorrad@bmw.fr, zu wenden. Dort kann man für Ihre Maschine ein Dokument ausstellen (kostenpflichtig), das die Zulassung der Maschine in Frankreich ermöglicht.
Das wird auch noch zu schaffen sein.
Gruß
Walter
Eigentlich ja genau was Ich Ihnen erklärt hatte. Glaub doch manchmal die Franzose...![]()