der niederrheiner
Stammgast
Ich würde es nur nicht öffentlich diskutieren. . .
Stephan, der an der ADV das größtmöglich Zweiradkennzeichen hat. . .
Stephan, der an der ADV das größtmöglich Zweiradkennzeichen hat. . .
Ein Kaufvertrag ist bei Kauf von Privat nicht nötig, das ist nur ein juristischer Nachweis im Streitfall bei Verkauf/Nutzung/Unfall mit aktivem (alten) Kennzeichen als Versicherungs-Uhrzeit-Nachweis. Hast Du Fahrzeugschein 1 und 2, kannst Du Dich als Besitzer fühlen/eintragen lassen.Heute bei der Zulassungsstelle :
......
Man hätte z.B. auch einen Erbschein verlangen können, weil im Kaufvertrag der Sohn und logischerweise nicht der verstorbene Vater unterschrieben hat. ...
Ein Kaufvertrag ist bei Kauf von Privat nicht nötig, das ist nur ein juristischer Nachweis im Streitfall bei Verkauf/Nutzung/Unfall mit aktivem (alten) Kennzeichen als Versicherungs-Uhrzeit-Nachweis. Hast Du Fahrzeugschein 1 und 2, kannst Du Dich als Besitzer fühlen/eintragen lassen.
Grüße
Schnell noch ein schmankerl zum "Treckerschild".
Nun hatte ich allerdings eine recht solide, persönliche Beziehung zum damaligen Verkehrsministerium des Bundes. Im wissen nichts illegales zu fordern habe ich also meine Bekannte (Vorzimmer des Verkehrsministers) angeschrieben.
Gruß
Volker
Ich kenne das so : Briefbesitz = Eigentumsvermutung ohne weitere Beweislast des Besitzers, ob er auch wirklich Eigentümer ist.
So wie früher oder immer noch beim Sparkassenbuch : wer's besitzt, kann abheben.
Deshalb sollte man solche Papiere auch wirklich sicher vor Zugriff anderer Personen aufbewahren z.B. in einem Bankschließfach odgl.
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Hallo Volker,
was kann man sich unter einer "soliden persönlichen Beziehung" zu der Vorzimmerdame des Verkehrsministers vorstellen???
und...
wieso benutzt Du einen gälischen Zeichensatz auf dem Rechner??
Gruß
Kai
PS: nimms nicht so ernst.. aber deine Formulierung befeuert jegliche Phantasie, da konnte ich nicht widerstehen!
mann,alles ganz schön kompliziert......
aber lieber ein hinkendes Inhaberpapier als ein hinkender Papierinhaber
Was die kleine Nummer betrifft - ein Riesengeschiss um nichts. Echt D........... ich kann nur die Vorschriften befolgen, mir sind die Hände gebunden udgl. Sprüche mehr. Das ein unpassendes Blech ein historisches Liebhaberfahrzeug/ einen echten Oldtimer verschandelt ist ja wurscht
Ich habe mir noch ein Blech 130x255 besorgt. Das befestige ich ...in der Garage ???????
Ich werde keine weitere Energie verschwenden an die urdeutsche, obrigkeitshörige Stoffeligkeit. Da fahr ich lieber Motorrad und lass den kleinen Nummern ihre großen !!!
Martin
Also in einem Kaufvertrag kann man zumindest die Personalnr. aus dem Ausweis des Verkäufers und natürlich die FIN eintragen/angeben. Der Gebrauchtwagenhändler steht ja auch selten als Halter im Brief und verkauft trotzdem das Fahrzeug!
Hallo Volker,warum diese blöden Umlaute kommen...keine Ahnung, passiert in letzter zeit immer nach dem Absenden...
Aber das mit dem Eigentumsnachweis würde mich dann doch im Detail interessieren....
Also wieviel ist ein Kaufvertrag und ein KFZ-Brief wirklich wert?
...bis die Zulassungsstelle alle Nachweise zusammen hatte, dass das Ding nicht geklaut war...