Heute mit dem Anhänger zur Prüfstelle. Bremse, Lichter, Belagstärke alles i.O.

Nebenbei unterhält man sich darüber das alles teurer wird.....:sabbel:

„Teuer kann ich auch“ kam dann zum Schluss!

50,50 Euro :entsetzten:

Abgasprüfung wurde allerdings nicht durchgeführt.:rolleyes:
 
Heute mit dem Anhänger zur Prüfstelle. Bremse, Lichter, Belagstärke alles i.O.

Nebenbei unterhält man sich darüber das alles teurer wird.....:sabbel:

„Teuer kann ich auch“ kam dann zum Schluss!

50,50 Euro :entsetzten:

Abgasprüfung wurde allerdings nicht durchgeführt.:rolleyes:

Bremsbelag hat meiner gar nicht, da ungebremst - also nur Lichter und Reifen prüfen und am Haken rütteln.

Was macht so ein Prüfer nur, wenn er wegen Überschreitung des TÜV-Termins um mehr als 2 Monate bei einem ungebremsten Anhänger einen "erhöhten" Prüfaufwand hat.... :pfeif:mmmm
 
Moin,

und wenn nicht knurrt er sich was von 'schade daß nicht mehr rückdatiert wird' und 'eigentlich müßte man das anzeigen' (o.k., die HU war im Oktober 2018 fällig) in den Bart und glänzt dann mit Unkenntnis weil er die Plakette verweigern will, weil Reifen 7 Jahre alt bei 100er Zulassung (Rißfrei, Profil neuwertig). Gerade die Woche durchexerziert. Als ich ihn so höflich wie mir in dem Augenblick noch möglich auf die Rechtslage hingewiesen habe, kam er auf die glorreiche Idee, dann das 100er Schild abkratzen zu wollen.
An der Stelle ist mir der Kragen geplatzt.

Kurz darauf hatte ich dann Plakette und 'mängelfreien' Prüfbericht und war freundliche 75€ ärmer. :schimpf:

Grüße,
Jörg.
 
Moin,

...glänzt dann mit Unkenntnis weil er die Plakette verweigern will, weil Reifen 7 Jahre alt bei 100er Zulassung (Rißfrei, Profil neuwertig). Gerade die Woche durchexerziert. Als ich ihn so höflich wie mir in dem Augenblick noch möglich auf die Rechtslage hingewiesen habe...

Grüße,
Jörg.


Hallo Jörg,

was ist die aktuelle Rechtslage?

Habe den Gang demnächst auch vor mir!

mit unwissendem Gruß

Wolfe
 
Hallo Jörg,

was ist die aktuelle Rechtslage?

Habe den Gang demnächst auch vor mir!

mit unwissendem Gruß

Wolfe


Das würde mich auch interessieren. Nach meiner Kenntnis gibt es überhaupt nur bei Anhängern bis 100km/h eine StVo-Regelung bzgl. Alter des Reifens.
Die dürfen max. 6Jahre alt sein.

Hat sich das schon wieder geändert?
 
Passiert nix. Darfst nur nicht 100 auf Autobahnen oder Autobahn ähnlichen Straßen fahren. Das mit den Reifen ist Haftpflicht.

Aber die meisten Halter fahren auch die 100 auf der Landstraße und denken Sie dürften das. mmmm
 
Das würde mich auch interessieren. Nach meiner Kenntnis gibt es überhaupt nur bei Anhängern bis 100km/h eine StVo-Regelung bzgl. Alter des Reifens.
Die dürfen max. 6Jahre alt sein.

Hat sich das schon wieder geändert?

Hi,
für die Nuzung der 100 km/h beim Hänger sind vorgeschrieben
Zulassung durch den Hersteller
Stossdämper (gebremster Hänger)
ABS beim Zugfahrzeug
Mindestgewicht des Zugfahrzeuges

Entspricht ein Fakt nicht, so darf das Gespann nicht mit mehr als 80 km/h fahren. Die Plakette darf deshalb nicht verweigert werden.

Schlechte Reifen, Bremsen oder ähnliches schon ...

Hans
 
Passiert nix. Darfst nur nicht 100 auf Autobahnen oder Autobahn ähnlichen Straßen fahren. Das mit den Reifen ist Haftpflicht.

Aber die meisten Halter fahren auch die 100 auf der Landstraße und denken Sie dürften das. mmmm

... und die Freigabe gilt nur in "D", andere Länder, andere Sitten.

Hans
 
Hi,
für die Nuzung der 100 km/h beim Hänger sind vorgeschrieben
Zulassung durch den Hersteller
Stossdämper (gebremster Hänger)
ABS beim Zugfahrzeug
Mindestgewicht des Zugfahrzeuges

Entspricht ein Fakt nicht, so darf das Gespann nicht mit mehr als 80 km/h fahren. Die Plakette darf deshalb nicht verweigert werden.

Schlechte Reifen, Bremsen oder ähnliches schon ...

Hans

Das braucht es nicht, aber: Bei ungebremsten Hängern darf das Gesamtgewicht des Hängers den Wert Leergewicht(!) des Zugfahrzeuges x 0,3 nicht überschreiten, d.h. der Hänger muss dann im Zweifel von z.B. 750 kg zulGG auf 515 kg zulGG (ist bei mir so) abgelastet werden ($$:D).
Dieser Wert ändert sich evtl. mit Wechsel des Zugfahrzeuges...:pfeif:
 
...

Dankeschön Euch allen.

Ich dachte schon es gäbe eine neue Regelung.

Soweit ist mir das schon alles bekannt.

Gruß Wolfe
 
Das braucht es nicht, aber: Bei ungebremsten Hängern darf das Gesamtgewicht des Hängers den Wert Leergewicht(!) des Zugfahrzeuges x 0,3 nicht überschreiten, d.h. der Hänger muss dann im Zweifel von z.B. 750 kg zulGG auf 515 kg zulGG (ist bei mir so) abgelastet werden ($$:D).
Dieser Wert ändert sich evtl. mit Wechsel des Zugfahrzeuges...:pfeif:

Da bist Du im Irrtum. Im Verhältnis des zul. Gesamtgewichtes des Anhängers gibt es auch ein Mindestleergewicht für das Zugfahrzeug. Das wird auch seit einigen Jahren eingetragen und ist Bestandteil der 100er Zulassung.:oberl:
 
...und was sicher auch die meisten Hängernutzer wissen und bei der 100 km/h Zulassung eine wichtige Rolle spielt:
Bei Verstößen mit Hänger verschieben sich die Bußgeldsätze um eine Stufe zu Ungunsten des ordnungswidrig Handelnden.
Bedeutet im Klartext: Geschwindigkeitsberschreitung 21-25 km/h außerorts = 70 € + 1 Punkt.
Wird man also mit Anhänger auf der A"x" gemessen und ist 101 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) mit einem wegen Wegfall einer Voraussetzung für 100 km/h-Zulassung nur noch nur für 80 km/h zugelassenen Hänger gefahren, gibt's einen Punkt.;)
 
Da bist Du im Irrtum. Im Verhältnis des zul. Gesamtgewichtes des Anhängers gibt es auch ein Mindestleergewicht für das Zugfahrzeug. Das wird auch seit einigen Jahren eingetragen und ist Bestandteil der 100er Zulassung.:oberl:

..hast Du da eine Fundstelle (gesetzliche Regelung) für mich?
 
.... Bei Verstößen mit Hänger verschieben sich die Bußgeldsätze um eine Stufe zu Ungunsten des ordnungswidrig Handelnden.
Bedeutet im Klartext: Geschwindigkeitsberschreitung 21-25 km/h außerorts = 70 € + 1 Punkt. ...

... und selbst das ist noch viel zu billig - wenn man sieht wie Hinz und Kunz mit abgerockten 08/15 Anhängern hinterm fetten SUV über die Autobahn bläst. Erst gestern fuhr wieder einer ohne 100er Zulassung ganz entspannt auf der Mittelspur mit 130 die A7 hoch. Vielleicht sollte man noch Stummelflügel als Extra anbieten - schont die Räder.
 
... und selbst das ist noch viel zu billig - wenn man sieht wie Hinz und Kunz mit abgerockten 08/15 Anhängern hinterm fetten SUV über die Autobahn bläst. Erst gestern fuhr wieder einer ohne 100er Zulassung ganz entspannt auf der Mittelspur mit 130 die A7 hoch. Vielleicht sollte man noch Stummelflügel als Extra anbieten - schont die Räder.

Und dann fragt man sich, wie das bei den Franzosen ganz legal möglich ist. Hinter der Grenze ist die Fahrpyhsik wohl doch anders....?(
 
Das braucht es nicht, aber: Bei ungebremsten Hängern darf das Gesamtgewicht des Hängers den Wert Leergewicht(!) des Zugfahrzeuges x 0,3 nicht überschreiten, d.h. der Hänger muss dann im Zweifel von z.B. 750 kg zulGG auf 515 kg zulGG (ist bei mir so) abgelastet werden ($$:D).
Dieser Wert ändert sich evtl. mit Wechsel des Zugfahrzeuges...:pfeif:

Hab mal hier alles zusammengetragen (noch so ein unfertiges Projekt) inkl. einer Excel-Liste, in der man die Daten gegenprüfen kann.

[h=3]Doku Rahmenbedingungen Anhänger[/h]
Hans
 
...und was sicher auch die meisten Hängernutzer wissen und bei der 100 km/h Zulassung eine wichtige Rolle spielt:
Bei Verstößen mit Hänger verschieben sich die Bußgeldsätze um eine Stufe zu Ungunsten des ordnungswidrig Handelnden.
Bedeutet im Klartext: Geschwindigkeitsberschreitung 21-25 km/h außerorts = 70 € + 1 Punkt.
Wird man also mit Anhänger auf der A"x" gemessen und ist 101 km/h (nach Abzug der Messtoleranz) mit einem wegen Wegfall einer Voraussetzung für 100 km/h-Zulassung nur noch nur für 80 km/h zugelassenen Hänger gefahren, gibt's einen Punkt.;)

)(-:
genau.

Dieser Punkt befindet sich auf meinem Konto.

Wer den haben möchte, bitte Nachricht per PN.

Ichs.
 
Bei einem ungebremsten Anhänger bedeutet das also, dass der Zugwagen im Falle einer 100er Zulassung ein Leergewicht von 2500 Kg haben muss. So steht es zumindest in meinem Anhänger-KFZ-Schein.
Da fallen die meisten Zugfahrzeuge schon mal raus.

Gruß

Friedel
 
Ich habe meinen Anhänger auf 450kg Gesamtgewicht abgelastet und darf ihn jetzt mit meinem Dacia mit 100km/h ziehen.
 
Heute war ich mit RT und Kurzzeitkennzeichen beim TÜV und bekam so ein nettes Zettelchen "ohne feststellbare Mängel". Zulassungsstelle, ich komme!

Martin
 
Ich war gestern zur HU.
Der Prüfer kennt mich mittlerer weile.
"Oh, hast Du die Maschine komplett aufgebaut?"
"Jepp!"
"Na, dann brauche ich ja nichts gucken. Darf ich mal fahren?"
"Klar!"
Den Stempel gabs vorher. :D