"Neues aus der Mängelschleife" oder "Heute beim TÜV"...
nein, es war heute vor einer Woche, ich erzähl es trotzdem noch:
nachdem ich letzten Sommer mit meiner GS einen Unfall gehabt hatte, habe ich sie nun im April mit einem Blankorahmen unter Beibehaltung der Rahmennummer neu aufgebaut. (Das Formale ist eine Story für sich, ging aber alles. Vielleicht schreibe ich eine Wiederaufbaudoku, falls es Interesse gibt?)
Kurz und gut, jetzt neulich am 21. Mai hatte ich Termin beim Straßenverkehrsamt und vorher beim TÜV ("großer" TÜV am Römerhof, weil nur dort der aaS, ein erfahrener etwas älterer Herr, sitzt, der solche Dinge wie Rahmentäusche begutachten möchte. Andere aaSe hatten sich schlicht geweigert). Ich habe den guten Mann in Ruhe machen lassen, er schrieb seine Gutachten und kam dann zu mir. Sinngemäß:
"Alles schön, alles gut, aber die HU - da müssen Sie nochmal wiederkommen."
Zwei erhebliche Mängel: der Rückstrahler (oder besser: "ein Rückstrahler") hinten wurde vermisst, und die Warnblinkanlage sei ohne Funktion.
Mit dem Rückstrahler hatte ich irgendwie gerechnet, weil vor 4 Jahren ein anderer TÜV-Prüfer ebendieses bemängelt hatte. Der hatte mir damals trotzdem die Plakette gegeben und mir zusätzlich einen mit zweiseitigen Schaumstoffband selbstklebenden Rückstrahler in die Hand gedrückt. Hatte ich natürlich nie drangebaut, aber aufgehoben. Letzte Woche hatte ich ihn dabei, aus dem Hut gezaubert und vor den Augen des aaS irgendwie auf den Nummernschildrand geklebt. Es gibt ja sonst keinen vernünftigen Ort mit, sagen wir, 3 x 10 cm ebener Fläche hinten am Moped.
Die Warnblinkanlage habe ich ihm dann vorgeführt. Einschalten nur mit Zündung ein, aber danach kannst Du den Schlüssel abziehen und in die Rabatten werfen. Es geht ja darum, dass nicht jeder Bub, der vorbeiläuft, den Warnblinker einschalten kann, wenn man mal an der Straße parkt. Das war dem Prüfer irgendwie entfallen. Schon verwunderlich.
Oder wie ist das bei anderen Motorrädern? Vom Prinzip her sollte es doch ähnlich sein, oder?
Gut, Beanstandungen abgehakt, neuen Bericht ausgedruckt (es gibt da den schönen Begriff "Mängelschleife"), auf Wiedersehen. Ich war und bin zufrieden.
Nur das Thema Rückstrahler interessiert mich nun doch: haben Eure Moppeds irgendetwas Reflektierendes im Rücklicht (ich kenne nicht alle Zweiventilerrücklichter)? Gibt es eine Vorschrift, nach der alle Kfz Katzenaugen hinten haben müssen, und das auch rückwirkend, egal, wie die einstige Betriebserlaubnis aussieht? Ich könnte natürlich googeln, aber das Forumschwarmwissen ist meist genauer und schneller.
Es geht mir nicht darum, dass ich keinen Rückstrahler wollen würde (in 2 Jahren bastle ich mir einen schönen Winkel und schraube so ein Ding daran, dann hat die liebe Seele Ruh). Reines Interesse.

Viele Grüße,
Thomas