So ein Getriebe mit mehr Übersetzungsstufen muß nicht eingetragen werden.
Also "dem Grund nach..."
Indirekt könnte es passieren, daß die Fahrgeräuschmessung (im 2. oder 3.Gang) bei anderer Drehzahl beginnt und endet, somit das gemessene Geräusch u.U. lauter wäre.
DANN wäre die BE erloschen.
Beim BMW-Sportgetriebe sind die Gänge 1 bis 3 identisch zur Serie, nur der Rest ist verändert.
Welche Übersetzungen das Kayser-6-Gang hat müßtest Du nachschauen.
Ich denke, wenn es nach dem harten Buchstaben des Gesetzes geht, muss sowas vermutlich eingetragen werden. Weil Geräuschmessungen nicht im letzten Gang durchgeführt werden, sondern in einem anderen. D.h. eine Geräuschmessung derselben BMW mit demselben Motor und derselben Abgasanlage, einmal mit originalem BMW-Getriebe, zum Anderen mit Kayser-Sechsgang, dürfte eine andere Drehzahl des Motors zur selben Geschwindigkeit ergeben.
Oder, was weiß denn ich.., wenn die Drehzahl Maßgabe ist ("zweidrittel der Nenndrehzahl" oder sowas), na dann fegt die Kayser-BMW uU. mit anderem Speed vor dem Mikro vorbei...
Und ergibt damit hochwahrscheinlich eine leicht differente Messung von dB(A).
Ich erinnere mich an den Phall derer Yamaha RD 250... Um 1972. In Deutschland Fünfgang. Überall woanders Sechsgang. Dann machte man mal eine Motorgetriebe-Kombi auf - und siehe da, auch die deutschen Bikes hatten eigentlich Sechsgang..., der sechste aber mit einem eingeschraubten Sperrbolzen in einer Rille der Schaltwalze verschlossen. Und: ein anderes Getriebeabgangs-Ritzel.
Hintergrund: leichte Probleme derer Yamaha-Importeure mit der deutschen Tüfferei, na klar, wegen Geräuschmessungen - auch damals schon dat Theater...
Also veränderte man das Drehzahl-Geschehen per anderem Ritzel und Blockade des sechsten Gangs per Einschraubstift.
Hieran sollte klar sein, dass Sechsgang-entsperrte Versionen ohne ABE unterwegs waren (oder sind...)
Wenn aber die Übersetzerei beim Messpunkt im Seriengetriebe der BMW ident ist zum Kayser-Getriebe ist - no prob.
Ich bin aber weder Tüffer noch Jurist... habe nur ein gaanz langes Gedächtnis.
Freundliche Grüße
Bernd B
PS NB Man denke nur mal an irgendeine ganz dumme Situ. Du fährst einkaufen. Auf dem Parkplatz erschreckt sich dat Ömmaken vor dem "Mopedlärm", fällt hin, Oberschenkelhalsbruch, Edelstahl-Hüftgelenk neu.
Kostet - was weiß ich - 24.000 EUR.
Für deine Versicherung ein Festessen, wenn die eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Chose vorfinden. Dann zahlen die zwar, müssen sie..., nehmen dich dann aber in Regress.
Gut, das ist meist bei 5.000 EUR gedeckelt. Aber erstens sagen die dir das vielleicht nicht, dass das gedeckelt ist. Und zweitens sind 5.000 EUR auch mal eben eine weitere Kuh im Stall, ne wahr?