Hat einer n Tip für mich ? Gute 2:Ventiler Werkstatt ? Vielleicht Richtung Lüneburg ? Denk mal eine Werkstatt die sowas öfter macht bekommt auch HU für das Ding. . .
Wollte noch bei Stüdemann anrufen : die gibt es gar nicht mehr ?(
 
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Wir schon geschrieben wurde, steht auf dem Brief die ABE Nummer (bei meiner R75/6 siehe Bild - oben links)
Damit könnte die Dekra was mit anfangen. Aber eigentlich ist es für eine Zulassung kein Problem, einen Fahrzeugschein wegen Verlust OHNE Anmeldung auszustellen.
Entweder die Zulassungsstelle erzählt dir Müll oder die HU-Stelle. Eine der beiden kann was machen. Da braucht es auch keine kostenintensive Vollabnahme. Du hast doch nur einen Fahrzeugschein verloren, alles andere gibt es ja noch.
Kannst ja auch nochmal den Vorbesitzer fragen. Vielleicht hat der die letzte HU-Bescheinigung noch

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Auch wenn es sich blöd anhört = Mit dieser Nr. kann jetzt die Dekra was anfangen ? Oder andere auch ?
2. Frage = ist das eine , ich sag mal - Typ übergreifende . Nr. ? Also für ALLE R 80 Monolever ? Ich habe ja z.B. einen 37/11 Endantrieb , gab aber auch den 32 / 10 . . . Steht dann nicht eine andere Höchstgeschwindigkeit im Fz Schein ? ? ?
 
Kleine Korrektur: ich sehe gerade in deinen Papieren, dass der Typ "BMW 247" lautet. Dazu sagt der Umrüstkatalog ABE A339/3.
Sorry!
 
Hab noch einer Werkstatt jetzt Brief und Foto geschickt , da kommt morgen ein Dekra Mann . . . Dem zeigt er mal was ich habe und sagt mir dann Bescheid ob ich das Ding rüber fahren kann . . . Bin gespannt :bitte:
Kann aber sein das der wegen Scheinwerfer und Tacho schon abwinkt . . . ;( ( hat er gerade geschrieben )
 
Gexx : Im Feld K steht bei dir auch keine ABE ?(
Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt. Ich meinte die Nummer des Fahrzeugbriefs oben links...Damit kann dir doch die Zulassungsstelle ohne weiteres ein Fahrzeugschein ausstellen, aber die Maschine weiterhin abgemeldet lassen.
Übrigens stehen bei meinen Oldies (die R75, Suzuki GT250, GT750) in den Fahrzeugscheinen unter K überhaupt nix. Anscheinend benötigen die doch nicht die ABE, um eine HU durchzuführen oder aber die können sich die ABE aus dem System problemlos ziehen...also irgendjemand von denen will dich ziemlich verarschen
 
Ja Guido :fuenfe: .


Da hinterlegst du eine eidesstattliche Erklärung beim Landratsamt, dass du den Fahrzeugschein verloren hast, und gut ist es.
Ja, das sind Nerverei(en). Ist leider so.
Du bist nicht der erste, dem so etwas passiert ist.
Und by the way.

Ich hatte mir gerade gestern einen gebrauchten PKW gekauft, ohne TÜV-Nachweis.
Ich bin zur Dekra, die haben mir einen ausgestellt, ja, okay, ich hatte den Fahrzeugschein!
Aber so etwas muss regelbar sein! Wegen Dokumentenverlust wurde noch kein Zweirad verschrottet.
Lass dich richtig, bei den Behörden beraten, jedes Bundesland tickt da leider anderst.

Grüße
Uwe

Das ist der richtige Weg. Beim Kauf meiner G/S fehlte auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Verkäufer ist dann zur Zulassungstelle gegangen, hat den Verlust angegeben, Teil 2 (Biref) vorgelegt, eine eidesstattliche Versicherung abgelegt und es wurden das Ersatzpapiere ausgestellt.

Also ganz klar mit dieser Aussage zur Zulassungstelle gehen, alle anderen Wege sind unnötig bezüglich der Datensätze usw..

Übrigens haben zumindest bei unserer Zulassungstelle die Mitarbeiter Zugriff auf die relevanten Daten der ABE. Beim Umtragen von dem alten Brief auf die neuen Zulassungsbescheinigungen wurde vergessen die Reifengröße hinten zu übertragen. Die Mitarbeiterin konnte sowohl die ABE-Daten, als auch einen Scan der letzten Papiere (war ein anderes Bundesland) aufrufen, hat dann korrigierte Papiere ausgestellt.

Übrigens hat auch hier die GTÜ scheinbar Schwierigkeiten mit dem Abruf der Daten, war bei mir bei einer Maschine EZ 2006 so.
 
Kann man die ABE bzw eine Kopie derselben nicht beim KBA beantragen?

Grusz

Bernd

Die ABE hat BMW ja schon beantragt. Es ist jetzt ein Teil der zum Fahrzeug gehörenden Zulassungspapiere verloren gegangen, dieser Mangel muss jetzt beseitigt werden.
 
Ich höre zum ersten Mal, dass teilweise verlustige Papiere nicht aufgeboten werden können mit eidesstattlicher Versicherung. Habe ich schon zwei mal durch, war nie ein Problem. Nach 14 Tagen Frist für das Aufgebot kannst du die neuen Papiere abholen, welche auch immer.

Noch viel weniger kann ich glauben, dass eine Prüforganisation das Fahrzeug nicht in ihrem Datenstamm hat.

Dass die Maschine nun mehr oder weniger umgebaut ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Die Abmelde Zulassungsstelle soll mir einen Ersatzschein ausstellen - meine Zulassungsstelle lehnt das ab ! Sie würden mir einen Fahrzeugschein ausstellen wenn ich ANMELDE . Dazu braucht es eine neue HU ! Ohne aktuelle HU keine Anmeldung = logisch . Also zu TÜV Nord , Dekra und GTÜ (alles im Umkreis ) = alle sagen : keinen Datensatz . Heute dann zu BMW Motorrad in der Landeshauptstadt : dort dieser Schwachsinn mit den COC Papieren . Letztendlich noch Anruf bei BMW Classic , Ergebnis : R 80 Monolever hat keine COC , ich solle bitte Brief und Eigentumsnachweis senden und bekomme von dort die ABE geschickt . . . Morgen nun versuche ich es noch mal bei einem anderen Dekra Prüfer ( der ist selbst Motorradfahrer ) mal sehen ob der klar kommt . . . Morgen ist Mittwoch = die Woche ist eh versaut mit den ganzen Rennereien . Und diese Woche gab's eh keine Termine in allen 4 zur Auswahl stehenden Zulassungsstellen . Wir schauen morgen wie es weiter geht . Halte mir noch die Option mit der Werkstatt offen . Oder "verkaufe" an Bekannten in Sachsen Anhalt . . . und hole dann zurück ;)
Erst mal gucken was der Andere Prüfer morgen sagt . . . . :bitte: