Mein Kenntnisstand ist, dass
- Fahrzeughersteller noch Klappen verbauen dürfen, aber die Geräuschwerte einhalten müssen
- nachgerüstete Klappenanlagen bei uns auch mit e-BE nicht mehr zulassungs-/betriebsfähig sind.
 
Und mein Kenntnisstand ist, dass hier noch einige Anwesenden zwar in den 60ern des letzten Jahrhunderts das Licht der Welt erblickten und die typischen Pockenimpfnarben auf den Oberarmen besitzen, aber noch locker U 60 sind :D
 
Ich habe auf der Herstellerseite kein Wort von "Gutachten" finden können. Aber vielleicht bin ich einfach nur alt und kann nicht mehr richtig gucken........
Das war am 14. Juli 2025 noch anders.

Gruß
Florian
 
Nun, ich bin ja auch älter geworden, und wenn ich meine 9T bewege, empfinde ich es grenzwertig laut. 🫣 Aber ich kann mich noch an meine Duc-Zeiten erinnern und da mussten immer Termis drauf. 🤗
Ich finde, man kann es aber auch mit dem Altwerden übertreiben. Unsere alten, geliebten Schätzchen haben keine große Zukunft vor sich. Dazu fehlen in den jungen Generationen einfach Interessenten.
In diesem Forum ist so viel 2V-Wissen vorhanden und wird sauber in Datenbanken archiviert.
Wozu ?
Wenn man so über Kandidaten der jüngeren Generationen verfällt, nur wenn einer einen Auspuff mit Klappe von Walz gekauft hat. 🫣

Macht mich sprachlos.

Claus
 
Guten Morgen Zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Die fachlichen Hinweise helfen mir natürlich weiter – dafür ein Dankeschön.

Die eher persönlichen Meinungen zum Thema Klappenauspuff sind natürlich nicht ganz das, wonach ich ursprünglich gesucht habe, aber trotzdem interessant zu lesen :D. Man merkt auf jeden Fall, wie emotional und sensibel das Thema ist.

Vielleicht kurz zu meinem Hintergrund: Ich habe die Anlage seinerzeit mit einer zugesicherten Eigenschaft gekauft, eben so wie es auch beschrieben war. Umso mehr stehe ich jetzt vor der Situation, dass das angekündigte TÜV-Gutachten bis heute fehlt und ich ehrlich gesagt selbst nicht mehr sicher bin, wie realistisch eine Eintragung überhaupt ist.

Die rechtliche Seite gegenüber dem Händler habe ich für mich bereits eingeordnet. Da hier im Forum verständlicherweise nicht der komplette Sachverhalt dargestellt werden kann, würde ich die Diskussion auch ungern in diese Richtung lenken.

Mir geht es in erster Linie darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, ob eine Eintragung in der Praxis realistisch ist. Daher nochmals meine Fragen:

Hat jemand genau diese Anlage schon eingetragen bekommen oder kennt konkrete Fälle, idealerweise an einer BMW R100R oder einem vergleichbaren 2V-Modell?

Ich danke Euch für konkrete Erfahrungswerte.
 
Ich habe auf der Herstellerseite kein Wort von "Gutachten" finden können. Aber vielleicht bin ich einfach nur alt und kann nicht mehr richtig gucken........
Die Produktbeschreibung habe ich in meinem Ursprungsbeitrag beigefügt. Der Händler hat diese erst nach meinem Kauf geändert.
 
Hallo Basti,
ich schätze mal wenn Walz nun kein Gutachten mehr liefern kann/will, würde nur noch der Weg über ne Einzelabnahme gehen. Das wird erstmal teuer, und könnte evtl. so enden, das Geräuschgrenzwerte nur mit einer Begrenzung des Öffnungswinkels der Klappe eingehalten werden. Wie der Motor dann noch läuft und was er dann noch an Leistung liefert, weißt Du erst hinterher.
Klingt für mich nach noch mehr Geld verbrennen. Nicht mit dem Kopf durch die Wand. 😉
Macht mehr Sinn, sich mit Walz zu einigen.

Grüße
Claus
 
Servus Basti, völlig ohne Ironie: Tut mir leid, das du dich jetzt mit den Folgen dieses seltsamen Geschäftsgebaren rumschlagen musst...!

Drück die Daumen, das alles zu deiner Zufriedenheit wird!

Grüße, Hendrik
 
....Das wird erstmal teuer, und könnte evtl. so enden, das Geräuschgrenzwerte nur mit einer Begrenzung des Öffnungswinkels der Klappe eingehalten werden. ...
Bei serienmäßigen Klappenauspuffen wird die Stellung doch durch ein Steuergerät geregelt. Das fehlt diese Möglichkeit fehlt bei unseren Motorrädern. Selbst mit gutem Willen kann der Sachverständige deshalb keine technischen Kriterien zur Geräuschentwicklung in Abhängigkeit von der gefahrenen Geschwindigkeit festlegen.
 
Irgendwann Ende der 90er traf ich mal Richtung Bodensee einen, der ein uraltes V2-Gerät selber aus den U.S. von A. importiert hatte, Vorkriegsware. Das Ding hatte am Auspuff eine "Überlandklappe". Für in der Stadt konnte man die Abgase mittels Schließen der Klappe in einen "Schalldämpfer" (optisch eher ein Placebo) leiten, außerhalb konnte mit weniger Abgasgegendruck gebrüllrohrt werden - also im Originalzustand. Er hatte die Klappe nämlich für die TÜV-Abnahme mittels Schweißpunkt in Stadt-Stellung fixieren müssen...
 
Guten Morgen Zusammen,
erstmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Die fachlichen Hinweise helfen mir natürlich weiter – dafür ein Dankeschön........

Hat jemand genau diese Anlage schon eingetragen bekommen oder kennt konkrete Fälle, idealerweise an einer BMW R100R oder einem vergleichbaren 2V-Modell?

Ich danke Euch für konkrete Erfahrungswerte.
Moin,

Kann jemand nun Basti mit Unterlagen weiterhelfen oder nicht?

Der Rest ist ein bischen wie der Affe und Seife. Jedem sein Plaisir.
 
Moin Basti.
Ein Versuch der logischen Einordnung des Vorhabens:
- TÜV-Vorführung mit abgeklemmter Klappenverstellung und geschlossener Klappe
der aaS (amtl.anerkannte Sachverständige) sieht´s nicht und trägt ein nach umfangreicher Messung (ca. 3-400€)
Ergebnis ist ein Eintrag, mit danach geöffneter Klappe bist zu wieder illegal
- TÜV-Vorführung so, der aaS merkt´s aber.
Entweder Auflage, das Ding anzupunkten oder Abweisung
Zuschweißen geht an der Zielsetzung vorbei, Abweisung wird teuer.
- Rückgabe der Anlage an Walzwerk gegen Erstattung und Abzug für Anbaukratzer
- Möglichkeit für Walzwerk einräumen, das Ding bei sich in der Werkstatt eintragen zu lassen vom bekannten Prüfer
Dabei hast Du bei Nutzung der Klappe wieder die Probleme s.o.
So oder so ist das Ding m.E. nicht legal und somit für den Gebrauch nur unter Risiken eingeschränkt geeignet.
 
Ergänzend zu den Ausführungen vom @Q-treiber - da kann Dir auch folgendes auch passieren:
Du kommst in eine Kontrolle, die Rennleitung bemerkt Deine wie unter der ersten oder der letzten von Stephan genannten Möglichkeiten eingetragene Auspuffanlage mit beweglicher Klappe und legt Dir die Karre wegen der fehlenden Zulassungsfähigkeit ansatzlos still.
 
Moin moin,

Das Mopped ist von 1991, da wird in der Regel ein Abgasgutachten verlangt. Das gibt es nicht und um das erstellen zu lassen muss man richtig Geld in die Hand nehmen, lohnt nicht.
Verstellbare Auspuffanlagen sind nicht verboten. Es gelten die Vorgaben der Fahrgeräuschmessung, diese sind einzuhalten. Bei der Anlage soll dies laut Beschreibung im geschlossenen Zustand der Fall sein. Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist dabei herzlich egal, solange die Rechtmäßigkeit vorliegt.
Man kann bei einer Abnahme auch eintragen, dass die Abnahme bei geschlossener Klappe erfolgte. Wenn man die dann öffnet ist es halt illegal.
Ich fahre Supertrapps mit manuell verstellbaren Endkappen, geprüft im geschlossenen Zustand. Wenn ich mit geöffneten Endkappen fahre bin ich illegal unterwegs.
Mein Fazit bei Erstzulassung 1991, ein legaler Eintrag unter Gebühren von über 1000 Euro ist auf Grund des nachzuweisenden Abgasverhaltens nicht möglich, ich würde die Anlage zurückgeben.

Gruß

Jogi
 
Mal etwas zu den Bildern in der Verkaufsanzeige :

Wenn mir wer Gelacktes , Poliertes oder Gebürstetes verkaufen möchte und es voher zum Foto machen in den Dreck ,Beton oder Asphalt wie hier legt ,kann es sich nur um einen Nichtfachmann (Begriff absichtlich geschööönt) handeln !
Egal , auch wenn es ''nur''die Rückseite ist ! Kompetenz sehe ich anders !!

Keinen Cent gäbe ich als Handwerker dafür !!!:---):---):---)

Aber die Forenpins sind kratzfest und einzelverpackt !!:oberl:
Jörg
 
Moin moin,

Das Mopped ist von 1991, da wird in der Regel ein Abgasgutachten verlangt. Das gibt es nicht und um das erstellen zu lassen muss man richtig Geld in die Hand nehmen, lohnt nicht.
Verstellbare Auspuffanlagen sind nicht verboten. Es gelten die Vorgaben der Fahrgeräuschmessung, diese sind einzuhalten. Bei der Anlage soll dies laut Beschreibung im geschlossenen Zustand der Fall sein. Ob man das jetzt gut oder schlecht findet ist dabei herzlich egal, solange die Rechtmäßigkeit vorliegt.
Man kann bei einer Abnahme auch eintragen, dass die Abnahme bei geschlossener Klappe erfolgte. Wenn man die dann öffnet ist es halt illegal.
Ich fahre Supertrapps mit manuell verstellbaren Endkappen, geprüft im geschlossenen Zustand. Wenn ich mit geöffneten Endkappen fahre bin ich illegal unterwegs.
Mein Fazit bei Erstzulassung 1991, ein legaler Eintrag unter Gebühren von über 1000 Euro ist auf Grund des nachzuweisenden Abgasverhaltens nicht möglich, ich würde die Anlage zurückgeben.

Gruß

Jogi
Moin,

die Geräuschmessung lässt sich in der Regel durchführen und liegt bei etwa 300 €. Der eigentliche Kostenfaktor ist jedoch die Abgasmessung – hier ist realistisch mit etwa 2.000 bis 3.000 € zu rechnen. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die erforderliche Abgasnorm auch bestanden wird. In vielen Fällen wird vermutlich nur der Distributor der Anlage Möglichkeiten haben, eine Eintragung über §21 zu realisieren.

Zum Thema „Klappe auf vs. Klappe zu“:
Die rechtliche Lage ist hierzu grundsätzlich eindeutig, und es existieren entsprechende Gerichtsurteile für den Fall, dass ein Fahrer mit geöffnetem Klappenauspuff kontrolliert wird. Kurz gesagt: Die Betriebserlaubnis des Motorrads gilt als wiederhergestellt, sobald die Klappe – beispielsweise am Straßenrand – manuell geschlossen wird. Eine unmittelbare Stilllegung des Fahrzeugs ist somit in der Regel nicht zulässig. Dennoch bedeutet eine solche Kontrolle immer Aufwand und Ärger, und letztlich sitzt die Polizei zunächst am längeren Hebel – auch wenn eine Stilllegung im Nachgang gerichtlich aufgehoben wird.

Voraussetzung ist in jedem Fall das Vorliegen einer spezifischen ABE für die Anlage oder eine ordnungsgemäße Eintragung gemäß §21.

Nachzulesen ist das hier:
https://www.bussgeldsiegen.de/erloeschen...appensteuerung/