Thunderhaake

Name: Alex (Junggemüse)
Ich brauche mal etwas Input:
Nehmen wir an ich möchte ein beliebiges Motorrad umbauen. Ich möchte einen Universal-Scheinwerfer mit e-Prüfzeichen verbauen (als Hauptscheinwerfer, nicht als Zusatzleuchten wie bei der RT!). Diesen allerdings hinter einer Verkleidung klappbar machen. Sprich mit Zündung an, klappt er automatisch auf einen definierten Endanschlag aus, bei Zündung aus klappt er wieder ein und verschwindet hinter der Verkleidung.

Wie sind hier die rechtlichen Rahmenbedingungen?
Der Endanschlag ist fest, sprich der Scheinwerfer "landet" immer in der gleichen Position, die Höheneinstellung ist somit gegeben.
Das Klappen ist nicht(!) während der Fahrt steuerbar, sondern fest an Zündung an/aus gekoppelt.
Im ausgeklappten Zustand ist der Scheinwerfer nicht(!) verdeckt, keinerlei Behinderung im Lichtkegel.
Wie schaut es mit den Standlicht aus? Gibt es da Regelungen, das diese auch ohne Zündung leuchten und sichtbar sein müssen?
 
Es gab ja Beispiele dafür (Porsche 924, Opel GT, ...).
Ordentlich gemacht spricht also grundsätzlich nix dagegen, auch wenn ich das an einem Zweirad noch nicht gesehen habe.
Standlicht kannst du genauso behandeln. Das wird zwar i.d.R. gerne als Parkleuchte verwendet; das ist aber kein Muss.
 
Klappscheinwerfer am Motorrad gab es an an einer späteren Variante der Suzuki Katana, die aber in DE offiziell nicht angeboten wurde.