hg_filder

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Teammitglied
Morgen ist Reifenthread-Tag, zur Vorbereitung ein Dokument dazu.

Da doch immer noch eine große Verunsicherung bezüglich der Reifenfreigaben mit der aktuellen Regelung herrscht, habe ich für alle Modelle die aktuell gültigen Reifenformate zusammengetragen. Da vor allem bei den Paralever-Modellen Unsicherheit vorliegt, sind dort mögliche Handlungsanweisungen mit aufgenommen.

Wie immer: Korrekturen und Wünsche gerne abgeben

Hans

Version 0.1 20.10.2025
Version 0.2b 20.10.2025
Version 0.3 20.10.2025
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Moin
Bei R50/5 - R100/7 ist als Vorderreifen aber ein
100/90-19 angegeben. Bei /7 ohne Änderungen
möglich.
MfG
Limo
 
Servus Hans,
bei den Monos vermisse ich die R100RT, Bei mir im Brief steht Typ 247 Ausf. C , ABE A339/3 mit dem Nachtrag 3
wenn du noch Infos möchtest, dann gerne.
 
Danke, wird gleich geändert

Was meinst du mit "ohne Änderung möglich"?

Hans
Bei/5+/6 ist evtl. der Gabelbügel der /7 notwendig, wenn zu wenig Freiraum.
Bei R50/5 - R60/6 evtl.eine Scheibenbremse.
Dann ist eine Abnahme nach Paragraph 19 notwendig.
Bei/7 reicht wohl eine Abnahme nach Paragraph 15, Änderungen der Fahrzeugdaten.
MfG
 
Danke, die Seite hatte ich übersehen. Dann würde ich die Reifen bei /6 und /5 raus nehmen und nur den Hinweis auf andere Formate machen.

Topp und Danke!!

Hans
 
Also der Conti Classic Attack in 100/90-19 war/ist von Continental freigegeben und paßt ohne irgendwelche Änderungen in die originalgabel mit dem Stabibügel und Trommelbremse in die /5. Da braucht es keinen anderen Stabi. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hab ich so auch bei einer meiner beiden /5 so drin.

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Eine winzige Ergänzung zu den Fußnoten der RxxR: In meinem R100R–Originalbrief ist die vollständige Bezeichnung des alternativ zugelassenen Hinterreifens: Metzeler ME1 CompK V250.

Gruß und Dank für die Arbeit,
Florian
 
Habe ich vor nem halben Jahr vorne und hinten zusätzlich zu den zölligen Größen eintragen lassen. Nur leider hat der Prüfer auch dazu die Zusätze 57V und 61V mit eingetragen, die hätte ich gerne weggelassen, da es in der Größe und dem Index nur den Classic Attack gibt. Andere Reifen in den Größen haben andere Werte und müssten somit wieder extra eingetragen werden.
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Eine winzige Ergänzung zu den Fußnoten der RxxR: In meinem R100R–Originalbrief ist die vollständige Bezeichnung des alternativ zugelassenen Hinterreifens: Metzeler ME1 CompK V250.

Gruß und Dank für die Arbeit,
Florian
Stand bei mir in der Vorlage auch, alleine der Transfer hatte nicht geklappt - erledigt

Hans
 
Habe ich vor nem halben Jahr vorne und hinten zusätzlich zu den zölligen Größen eintragen lassen. Nur leider hat der Prüfer auch dazu die Zusätze 57V und 61V mit eingetragen, die hätte ich gerne weggelassen, da es in der Größe und dem Index nur den Classic Attack gibt. Andere Reifen in den Größen haben andere Werte und müssten somit wieder extra eingetragen werden.
Dann sollte es meiner Meinung nach bei dir OK sein

Hans
 
Also der Conti Classic Attack in 100/90-19 war/ist von Continental freigegeben und paßt ohne irgendwelche Änderungen in die originalgabel mit dem Stabibügel und Trommelbremse in die /5. Da braucht es keinen anderen Stabi. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hab ich so auch bei einer meiner beiden /5 so drin.

Anhang anzeigen 391421
Bei Abnahme nach Paragraph 19 und SI vom Reifenhersteller ist das auch kein Problem. Wenn der Vorderreifen mit Umrüstkatalog abgenommen werden soll, ist ein Mindestmaß vorgegeben. Für jede Reifengröße gibt es ein Mindestmaß an Freiraum. Abnahme ohne Hersteller und Typenbindung nur so möglich.
Hat mich beim Eisenhaufen 500€ Leergeld gekostet - 2xHu, 1x Paragraph 19, 2 Michelin weil schmal und somit die notwendigen 6,5 mm zur Schwinge gegeben.
 
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Am Gabelstabi ist bei der /5 massig Platz.
Bei Abnahme nach Paragraph 19 und SI vom Reifenhersteller ist das auch kein Problem. Wenn der Vorderreifen mit Umrüstkatalog abgenommen werden soll, ist ein Mindestmaß vorgegeben. Für jede Reifengröße gibt es ein Mindestmaß an Freiraum. Abnahme ohne Hersteller und Typenbindung nur so möglich.
Hat mich beim Eisenhaufen 500€ Leergeld gekostet - 2xHu, 1x Paragraph 19, 2 Michelin weil schmal und somit die notwendigen 6,5 mm zur Schwinge gegeben.
Aber wenn du jetzt natürlich von der Schwinge sprichst,…

Bei/5+/6 ist evtl. der Gabelbügel der /7 notwendig, wenn zu wenig Freiraum.
Bei R50/5 - R60/6 evtl.eine Scheibenbremse.
Dann ist eine Abnahme nach Paragraph 19 notwendig.
Bei/7 reicht wohl eine Abnahme nach Paragraph 15, Änderungen der Fahrzeugdaten.
MfG

obwohl du vorher vom Gabelbügel geschrieben hattest, ja an der Schwinge kann es eng werden und ich hatte vorm eintragen auch die breitere Druckhülse eingebaut (welche beim BT45 vorgeschrieben ist), damit da genügend Platz ist.
 
Hallo
kennt man die Begründung warum bei der 80R bei der 100R und der Mystic
vorne ein Diagonal Reifen und hinten ein Bias-Belt Reifen zugelassen ist ?

Gottfried
 
Hallo
kennt man die Begründung warum bei der 80R bei der 100R und der Mystic
vorne ein Diagonal Reifen und hinten ein Bias-Belt Reifen zugelassen ist ?

Gottfried
Ich denke damals gab es keinen anderen Reifen in der von den Marketingleuten geforderten Dimension für die zu schmale Felge.
In meinem alten Metzeler Handbuch finde ich auch nur die VB Ausführung für 140/80-17.

Die Idee dazu scheint wohl nach einer feuchtfröhlichen Firmenfeier geboren worden zu sein. 🥴

Beachte Fußnote 2


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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hans,
N4 oder N6 ?

ich habe da eine R 100, gebaut 01/1981, EZ 30.03.1981. Damals von mir neu gekauft und der Original-Brief ist auch noch vorhanden. In dem steht allerdings :

"BMW 247 C" (nicht Ausf. C ) und "A339 mit dem Nachtrag VI" (also 6), "ABE erteilt durch das KBA in Flensburg am 02.05.1977", Die Richtigkeit der Angaben ..... wird bestätigt (ohne Ortsangabe) 20.01.1981 mit Stempel "BMW-Motorrad GmbH" und zwei Unterschriften.

In deiner Tabelle steht bei der R 100 Bj 09/80 bis 10/84 A339N4 und A339-1 und das N4 paßt nicht mit den Eintragungen in meinem Brief überein.
Römisch IV bedeutet 4, römisch VI bedeutet 6. Hast du dich da vertan oder haben wir eine neue Version ?

Außerdem steht da in dem Brief in Spalte A :
Ziffer 20 : 3.25 H 19
Ziffer 21 : 4.00 H 18
Ziffer 22 : 3.25-19 GEL . B
Ziffer 23 : 4.00-18 R TRIAL (was auch immer das "R" da zu suchen hat)

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Dann habe ich da noch eine R 100, gebaut 06/1982, EZ 29.09.1982. Im ebenfalls vorhandenen Original-Brief steht :

"BMW 247, Ausf. C " und "A 339/1", "ABE erteilt durch das KBA in Flensburg am 17.07.1981", Die Richtigkeit der Angaben ..... wird bestätigt
1000 Berlin 20, 16.09.1982 mit Stempel "BAYERISCHE MOTOREN WERKE AG, Sparte Motorrad" und zwei Unterschriften.

In Spalte A steht wie in deiner Tabelle :

Ziffer 20 : 3.25 H 19
Ziffer 21 : 4.00 H 18
Ziffer 20 : -----
Ziffer 21 : -----
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Bei Bedarf kann ich dir beide Briefe kopieren und als PDF zuschicken

Gruß, Rüdiger
 
... N4 oder N6 ? ...
Es gab auch einen N7, ist aber völlig wurschd, weil da nirgends was Neues zu Reifen steht. "A339" ist ausreichend.
... "BMW 247 C" (nicht Ausf. C ) ...
Doch, weil C = R100, F = R80, E = R100CS/RS/RT.
Außerdem steht da in dem Brief in Spalte A :
Ziffer 20 : 3.25 H 19
Ziffer 21 : 4.00 H 18
Ziffer 22 : 3.25-19 GEL . B
Ziffer 23 : 4.00-18 R TRIAL (was auch immer das "R" da zu suchen hat)
Es gab eine Weile alternative Geländebereifung; R ist der Geschwindigkeitsindex.
... Dann habe ich da noch eine R 100, gebaut 06/1982, EZ 29.09.1982. Im ebenfalls vorhandenen Original-Brief steht : ...

Ziffer 20 : 3.25 H 19
Ziffer 21 : 4.00 H 18
Ziffer 20 : -----
Ziffer 21 : -----
...
Und mit der Etablierung der G/S waren die Geländereifen wieder weg...
 
Hans,

die Nachträge zu den BEs kannste dir eigentlich kpl. schenken bis auf B791/2 N5 bei den GSen, wo erstmals der R-Reifen hinten erscheint.