Es gab auch einen N7, ist aber völlig wurschd, weil da nirgends was Neues zu Reifen steht. "A339" ist ausreichend.

Doch, weil C = R100, F = R80, E = R100CS/RS/RT.

Es gab eine Weile alternative Geländebereifung; R ist der Geschwindigkeitsindex.

Und mit der Etablierung der G/S waren die Geländereifen wieder weg...
Hallo Michael, hallo Hans,

das ist ja gerade das Elend, daß die Prüfer und die "Rennleitung" die ABE jederzeit einsehen können, uns als Betroffenen diese Einsicht in die Dokumente aber verwehrt wird. Mit der aus meiner Sicht abenteuerlichen Begründung, daß die ABE Eigentum von BMW sei und nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. So hat man es mir mal auf eine Anfrage beim KBA in Flensburg telefonisch erklärt.

Woher soll ich z.B. wissen, daß es eine N7 oder sonst was gab, wenn ich als nicht berechtigter das nirgends einsehen darf ?

Aber zurück zur Tabelle vom Hans. Wenn da Nachträge drin stehen, sollten die schon richtig sein. Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
 
.... Und ob IV =4 oder doch VI=6 ist noch nicht beantwortet.

Gruß, Rüdiger
Für alle 2V bis einschl. Modelljahr 1990 reicht die Grundnummer hier, weil bzgl. Bereifung in den Nachträgen nichts wesentliches steht.
Nur bei der GS ist B791/2 N5 relevant, weil hier erstmals die Radialreifen auftauchen.