Nun ja, das 7Rock Gutachten ist ja eh etwas fragwürdig. Da gibt es extrem hohe Varianzen zwischen den ansonsten ziemlich baugleichen Modellen:

R100/7 Bj. 78 - also schwerer Schwung, 32er Vergaser Rundluftfilter ohne Löcher:
82db(A) Stand und 89db(A) Fahrgeräusch

aber z.B.
R100S gleiches Baujahr dafür 40er Vergaser, Runduftfilter mit Löchern
88db(A) Stand und 80db(A) Fahrgeräusch.

Ich glaube die Werte wurden "ausgewürfelt" ...

Gruß
Michael

Jedenfalls dürfte beim Standgeräusch der Buchstabe N fehlen.

*Die Umrechnung der mit N eingetragenen Messwerte sind nach Aufschlag von 21 db(A) viel zu hoch. Weiß der Kuckuck wer sich den Schwachsinn ausgedacht hat. :rolleyes:


Zum Glück ist meine älteste BMW von 83 schon mit 92 db(A) Nahfeldmessung typisiert. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich nehm mit Dienstag mal die RS, fahr se warm und halte mal das Messgerät (App) dran. Danach kann ich mir immer noch überlegen, ob es sich lohnt das Firmenmessgerät auszuleihen. Die sind da bisken piselisch. . .


Stephan
 
[TABLE="class: cms_table"]
[TR]
[TD="class: cms_table_xl63"]/7[/TD]
[TD="class: cms_table_xl63"]R100CS[/TD]
[TD="class: cms_table_xl63, align: center"]70[/TD]
[TD="class: cms_table_xl63, align: center"]1980-1984[/TD]
[TD="class: cms_table_xl66, align: center"]82N
02P (102P)[/TD]
[TD="class: cms_table_xl66, width: 89, align: center"]82N82N[/TD]
[TD="class: cms_table_xl66, width: 89, align: center"]134,142[/TD]
[/TR]
[/TABLE]

Hans, diese Maschinen hatten schon den neuen Luftfilter. Und die Zeuna mit der Endnummer 121+121, später dann mit 156+157. Die Werte sind allerdings gleich wie mit den alten /6 Modellen.
Erst ab 1984 wurden die Maschinen leiser.
Nur 7 Rock hat es geschafft ob mit alten oder neuen Luftfilter die Werte auf ca. 76 zu bekommen. Bei 3/4 Drehzahl
Manfred

Die 67 und 70 PS-Maschinen hatte ich deshalb ja ausgeschlossen. Es gab danach ja auch keine 70-PS Boliden mehr.

Hans
 
Jedenfalls dürfte beim Standgeräusch der Buchstabe N fehlen.

*Die Umrechnung der mit N eingetragenen Messwerte sind nach Aufschlag von 21 db(A) viel zu hoch. Weiß der Kuckuck wer sich den Schwachsinn ausgedacht hat. :rolleyes:

War/ist ja eigentlich eher positiv gedacht, dass bei einem Fall der Prüfung man deutlich mehr herausposaunen durften. Des einen Freud, des anderen Leid.

Zum Glück ist meine älteste BMW von 83 schon mit 92 db(A) Nahfeldmessung typisiert. ;)

Hans
 
War/ist ja eigentlich eher positiv gedacht, dass bei einem Fall der Prüfung man deutlich mehr herausposaunen durften. Des einen Freud, des anderen Leid.

Hans

Ja, wir haben hier ja einen Zielkonflikt:

Für unsere südlichen Nachbarn hätten wir gerne "irgendwas kleiner 95db(A)" als Standgeräusch eingetragen. Für den Rest der Welt so viel als möglich" um bei einer Kontrolle nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

Das mein Moped aber immer gleich laut ist und - zumindest meiner Meinung nach - auch nicht mal übermäßig laut im Vergleich zu dem was so alles sonst rumfährt spielt leider in dieser Diskussion keine Rolle. Schade sowas!

Und ja ich hab auch Verständnis dafür, daß man gerne nicht so viel Lärm im eigenen Vorgarten hätte und dass wir Mopedfahrer da durchaus auch auf andere Rücksicht nehmen sollten.

Gruß Michael
 
Zuletzt bearbeitet:
War/ist ja eigentlich eher positiv gedacht, dass bei einem Fall der Prüfung man deutlich mehr herausposaunen durften. Des einen Freud, des anderen Leid.



Hans

Aber man fällt damit unter Umständen in ein Streckenfahrverbot.
Und wer weiß was mancher Behörde in Zukunft noch für Hürden einfallen. :rolleyes:
 
Eine Bitte: Wir lassen die Diskussion, ob sinnvoll oder nicht, mal aussen vor. Es geht hier einfach nur daraum, das Thema technisch/zulasungstechnisch zu betrachten und mögliche Auswege/Lösungen zu suchen/finden.

Aber mal was positives: Dieser Thread zeigt mal wieder, was dieses Forum ausmacht. In kürzester Zeit eine - wie ich finde - ganz ordentliche Zusammenfassung, jede Menge fachliche Antworten, eine ganz beachtliche Zahl an Zugriffen und ein höchst sachlicher Umgang.

Hans
 
Die Tiroler Lösung gefällt auch den Südfranzosen. Die sind in schon in Lauerstellung.

@Fritz, mal ne Frage. Ich habe irgendwo gelesen das die Motorräder die bis 1966 in Tirol zugelassen waren nicht unter das Verbot fallen.
Die ab 1966 aber schon.
Einen Bestandschutz gibt es nicht in Österreich?

Manfred
 
Wo kommen die 21db(A) her?

Das Messergebnis muss dann jedoch auf die 7 Meter Abstand umgerechnet werden! Geht man von einer Abnahme des Schalldruckpegels bei 2 Metern Abstand von - 6 dB (A) aus ergibt sich bei 6,5 Metern fast 20 dB (A). Das wäre bei eingetragenen 83 dB (A) dann so um 104 erlaubte dB (A) mit Toleranz des Messgerätes.

So, jetzt weiß ich das auch.

Manfred
 
R80 GS BJ 94 mit Drosselung auf 34PS
Stand 88dB (A)
Fahrgeräusch 80dB(A)


Nach Leistungssteigerung durch Entfernung der Drossel

87 und 79 dB (A)
Laut Fahrzeugbrief.

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Stehen nun 89 und 80 dB(A)/ Siebenrock Power Kit

Mark
 
Zuletzt bearbeitet:
R80 GS BJ 94 mit Drosselung auf 34PS
Stand 88dB (A)
Fahrgeräusch 80dB(A)


Nach Leistungssteigerung durch Entfernung der Drossel

87 und 79 dB (A)
Laut Fahrzeugbrief.

Zulassungsbescheinigung Teil 1
Stehen nun 89 und 80 dB(A) drin???

Mark


Hi,
Es müsste eigentlich, wenn alles wieder original ist, 88 oder 88P Stand und 81 Fahr drin stehen. Die Werte liegen ja im Rahmen - ich würde nichts machen.


Besten Dank für - der ersten 34 PS Eintrag!!

Hans
 
Ich nehm mit Dienstag mal die RS, fahr se warm und halte mal das Messgerät (App) dran. Danach kann ich mir immer noch überlegen, ob es sich lohnt das Firmenmessgerät auszuleihen. Die sind da bisken piselisch. . .


Stephan

Statt der RS, das Gespann genommen. Soll laut Schein die gleichen Stand.-Werte haben. Hat sie bei 2/3 RPM auch, 97db(A). Dreh ich nur bis 3.500 (steht beim Gespann im Schein), bleiben immer noch 94 übrig. Ob das mit 'nem nur dafür ausgelegten Messgerät besser wird, glaub' ich nicht. . .


Stephan
 
Jedenfalls dürfte beim Standgeräusch der Buchstabe N fehlen.

*Die Umrechnung der mit N eingetragenen Messwerte sind nach Aufschlag von 21 db(A) viel zu hoch. Weiß der Kuckuck wer sich den Schwachsinn ausgedacht hat. :rolleyes:


Zum Glück ist meine älteste BMW von 83 schon mit 92 db(A) Nahfeldmessung typisiert. ;)

Hab mir gerade das Siebenrock Gutachen ("Replacement-Kit") angeschaut. Da wir für die Lärmmessungen gesagt:

"Zu U.1, U.2, U.3: gem. 97/24/EG Kap.9"

Das ist doch dann schon die Nahfeldmessung? Also müsst kein "N" dran? Dann wäre aber 82db(A) seeehhhr leise ...

Ich werd immer verwirrter ...

Gruß
Michael
 
Hab mir gerade das Siebenrock Gutachen ("Replacement-Kit") angeschaut. Da wir für die Lärmmessungen gesagt:

"Zu U.1, U.2, U.3: gem. 97/24/EG Kap.9"

Das ist doch dann schon die Nahfeldmessung? Also müsst kein "N" dran? Dann wäre aber 82db(A) seeehhhr leise ...

Ich werd immer verwirrter ...

Gruß
Michael

Neue Messungen MÜSSEN nach der neuen Norm erfolgen. Da die Messungen amtlich sind, würde ich die jetzt pauschal nicht in Frage stellen. Ob dann die eigene Maschine dies so erfüllt, müsste im Einzelfall selber nachgemessen werden.

Hans
 
Hallo Michael
Hier wurde schon die Messung vom 18.12.1998 angewendet.
Bei einer Nenndrehzahl über 5000 U/min wird das Standgeräusch nur bei halber anstatt vorher dreiviertel Drehzahl gemessen.
Ist dann natürlich auch wesentlich leiser. ;)

Siehe auch meinen eingestellten Link in#167.
 
Ein bisschen zweifeln kann man an den 7R Gutachten schon, es wird einerseits 97/24/EG als Grundlage genannt, andererseits werden 75% der nenndrehzahl als messdrehzahl angegeben???

beim BB-Kit sind’s dann wieder nur 50%...
 
Ein bisschen zweifeln kann man an den 7R Gutachten schon, es wird einerseits 97/24/EG als Grundlage genannt, andererseits werden 75% der nenndrehzahl als messdrehzahl angegeben???

beim BB-Kit sind’s dann wieder nur 50%...
In meinem SR Gutachten von 2002 sind für den Replacement-Kit 91 db(A) Standgeräusch bei dreiviertel der Nenndrehzahl nach 78/1015/EWG eingetragen.

Gutachten BBK vom 27.07.2017 Standgeräusch 89 db(A) schon nach 97/24/EG und halber Nenndrehzahl.

Aber immer darf man manch Schriftstück wohl auch nicht glauben. ;)
 
Auch wenn es knapp am Faden vorbei ist:

Wie ist eigentlich die rechtliche Situation, wenn die Eintragung in die Papiere oder auch ein Gutachten der Prüfung durch die Rennleitung oder den TÜV nicht standhält?

Haftet dann nach X Jahren noch der Europäische Hersteller oder ist wie anzunehmen erst einmal der Halter und/oder der Fahrer dran?

Speziell bei Auspuffanlagen, welche schon länger angebaut und eingetragen sind.

Gruss vom Frank
 
... Da die Messungen amtlich sind, würde ich die jetzt pauschal nicht in Frage stellen...
Ob die immer so amtlich geblieben sind, wenn die Typprüfstelle mit Großauftrag samt Geldsegen konfrontiert wurde?

Ein bisschen zweifeln kann man an den 7R Gutachten schon,...
Vor allem wenn man sieht wie teilweise BMW Vorgaben übergangen wurden.

...Aber immer darf man manch Schriftstück wohl auch nicht glauben. ;)
Gründe s.o.

Laut Gutachten sitzt 7R ja auch noch in S-Büsnau, da ist er aber seit fast 20 Jahren nicht mehr...
Oder ist er immer noch dort?