Hallo an alle die es wissen😁

wollte gestern mit meiner GS TÜV machen, was mir leider wegen nicht eingetragener Reifen verwehrt wurde.

Im Fahrzeugschein steht der Satz:
Reifen Fabrikats Bindung beachten.
Doch welche Reifen soll dahin hinterlegt sein????

Ich habe Metzeler Tourace in originalen Größen drauf.

Gibt es denn für die oben genannte BMW überhaupt vorgeschriebene oder in der Bindung hinterlegte Reifen?

Bitte nur antworten, wenn ihr wirklich wisst von was ihr sprecht.

Vielen Dank im Voraus🙋‍♂️
 
Siehe hier, z.B. Beitrag 32
 
Guten Morgen Markus,

die relevanten Informationen findest Du hier:

Fabrikatsbindung

Eine originale Paralever-GS ist nur mit einer Reifenbindung an einen Michelinreifentyp in der Betriebserlaubnis belegt, wenn Du Radial- und Diagonalreifen kombinieren willst.

Im Normalfall der Diagonalreifen solltest Du im Rahmen der vorgegebenen Spezifikationen (Größe, Lastindex, Geschwindigkeitsindex) frei wählen dürfen.

Der Prüfer sollte die Informationen aus der Betriebserlaubnis abrufen können. Du selbst kannst das meines Wissens nach nicht.

Herzliche Grüße, Andreas
 
Moin,

bei der /6 hat die Dame bei der Zulassungsstelle den Satz mit der Reifenfabrikatsbindung weggelassen als sie mir ein anderes Teil eintrug. Die Vorführung bei einer Prüfstelle war nicht erforderlich, weil dieser Satz eigenmächtig und pauschal von der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung kam. Das muss man denen aber sagen, wenn man den Originalbrief ohne den Eintrag hat, umso besser.
Sollte bei der GS, wenn die laut den Listen keine solche Bindung hat, ebenfalls möglich sein.

Gruß
Willy
 
Servus,

Ich hatte mit meinem GTÜler vor einer Weile ein Gespräch zu diesem Thema:

Mopeds mit ABE (nationale Typgenehmigung) statt einer EG-Typgenehmigung brauchen für eine Abweichung von der ursprünglichen Reifenfreigabe immer eine Abnahme des neuen Reifens, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.

EG Typgenehmigungen kamen erst Ende der 90er, die 2V-Boxer haben also vermutlich alle noch die alte ABE.

Laut ihm auch egal, ob der Passus noch in den Papieren steht; das wird anscheinend pauschal kontrolliert. Das ist mein letzter Stand. Würde also bedeuten, dass man sich nach Umbereifung den Segen vom TÜV holen muss. Stellt aber kein riesiges Hindernis dar, da ja lediglich Freigang und Dimensionen (auch Speed/Loadindex) gecheckt werden.

Nervig ists trotzdem und mit den 150€ kann man Schlaueres anstellen…

Gruß Max
 
Hallo Markus,

ich hatte das Problem vorgestern im Zuge der HU.
"Reifenbindung lt. Hersteller beachten" war im Schein eingetragen. Entgegen der Datenbank-Info, die Andreas weiter oben verlinkt hat*, war für meine GS PD Bj. 92 lt. DEKRA-Prüfer eine Reifenbindung auf Michelin Pneus registriert.
Der zufällig auch anwesende Sachverständige hat mir sofort ein Gutachten erstellt, mit dem ich die Reifenbindung bei der Zulassungsstelle austragen lassen kann (resp. muss, weil ich ja die Michelins nicht auf den Felgen habe).
Ich bekam die neue HU-Plakette - ohne Gutachten wäre ich ohne vom Hof geschickt worden - und musste zusätzlich 59 Euro für die Begutachtung der 'technischen Änderung' zahlen.
Nun steht noch der Gang zur Zulassungsstelle und eine weitere Gebührenzahlung an, um die Änderung in die Zulassungspapiere eintragen zu lassen.

Grüße aus Hannover.
Ulf

P.S.
* In dem Datenbankbeitrag von Hans, den Werner verlinkt hat, entspricht der Eintrag dem, was der Prüfer erwähnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Demnach gibt es wohl doch den Weg, die Fabrikatsbindung ganz austragen zu lassen, statt jede Änderung einzeln abnehmen zu lassen (zweiteres wurde ja mit der Änderung der Vorschriften vor ein paar Jahren eingeführt)

Schlechteres Geschäft für den Prüfer, vielleicht hat er deshalb behauptet, das wird bei der HU auch kontrolliert, wenn der Passus gar nicht in den Papieren steht
 
Nervig ists trotzdem und mit den 150€ kann man Schlaueres anstellen…

Die kannst du dir bei einer GS auch sparen, solange man du Reifen in der Bauart Diagonal in den Seriengrößen fährst und die geforderten LI, SI eingehalten oder übertroffen werden. Da muss der Prüfer halt in die Fahrzeug ABE reinschauen, die kann er online abrufen, auch die GTÜ, die Diskussion hatte ich mit denen auch schon mal. Wer noch hat, kann auch als Argumentationshilfe den alten Fahrzeugschein mitnehmen. Da sieht man dann dass die Reifenfabrikatbindung bei der GS nur bei der "wahlweise" zulässigen Kombination der Bauweisen Diagonal vorn und Radial hinten gilt (das sind dann die o.g. Michelin). Für die Serienbereifung in der Bauweise Diagonal (vorn und hinten) gibt es bei der GS keine Fabrikatsbindung. So ist es jedenfalls bei meinen (jüngstes Baujahr 1994).

Unten exemplarisch der alte Brief von einer R80GS. Man sieht, dass die Fabrikatbindung nur für Ziffer 22 und 23 gilt (hinten R = Radial). Bei einer R100GS ist das identisch. Das findet der Prüfer auch in der elektronisch aufrufbaren Fahrzeug ABE. Für Ziffer 20 /21 (Diagonal) gibt es keine Reifenfabrikatbindung.

Ist hier schon X-Mal diskutiert worden.

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Ist hier schon X-Mal diskutiert worden.
Genau.

@BoxerMarkus: welchen Hinterreifen hast du denn drauf? Metzeler sagt zur R80/100GS der 130/80R17 sei der passende. Das ist aber der radiale Typ und damit ohne weitere Eintragung oder generelle Austragung nicht zulässig. Es gibt den Tourance auch als 130/80-17 in diagonal, aber das ist wohl ein TT, benötigt also einen Schlauch.
 
Hallo Markus,

ich hatte das Problem vorgestern im Zuge der HU.
"Reifenbindung lt. Hersteller beachten" war im Schein eingetragen. Entgegen der Datenbank-Info, die Andreas weiter oben verlinkt hat*, war für meine GS PD Bj. 92 lt. DEKRA-Prüfer eine Reifenbindung auf Michelin Pneus registriert.
Der zufällig auch anwesende Sachverständige hat mir sofort ein Gutachten erstellt, mit dem ich die Reifenbindung bei der Zulassungsstelle austragen lassen kann (resp. muss, weil ich ja die Michelins nicht auf den Felgen habe).
Ich bekam die neue HU-Plakette - ohne Gutachten wäre ich ohne vom Hof geschickt worden - und musste zusätzlich 59 Euro für die Begutachtung der 'technischen Änderung' zahlen.
Nun steht noch der Gang zur Zulassungsstelle und eine weitere Gebührenzahlung an, um die Änderung in die Zulassungspapiere eintragen zu lassen.

Grüße aus Hannover.
Ulf

P.S.
* In dem Datenbankbeitrag von Hans, den Werner verlinkt hat, entspricht der Eintrag dem, was der Prüfer erwähnte.
Ulf,

die alles entscheidende Frage ist: Welche Reifen sind aktuell montiert?
 
Vielen Dank für die Antworten !!!

Also ich habe:

vorne den Tourance 90/90-21 also diagonal
hinten den Tourance 130/80 R 17

Demzufolge muss die Bindung ausgetragen werden.

Was sich nebenbei heraus gestellt hat sind, unterschiedliche Preise bei GTÜ-
Der eine will dafür 209€ haben der andere 165€ - und früher war doch alles besser :D

Zudem was noch hinzu kommt, die Gebühren der HU vor 2 Jahren 64€ und heute 95€ - es wird überall nur noch abgezockt....
 
Der Eintrag "Reifenfabrikatsbindung gemäß ... beachten" ist kein Bestandteil der ursprünglichen Fahrzeugpapiere, sondern wird bei der Umstellung von Fz-brief/-schein auf ZB 1/2 von manchen Zulassungsstellen standardmäßig ergänzt. Ich habe meiner Zulassungsstelle gesagt, dass ich das nicht möchte. Entsprechend wurden die Daten der alten Papiere 1:1 übertragen.
Vorteil: Keine Diskussionen mit dem TÜV.
Nachteil (fiktiv): Ich müsste auch den Michelin T66 eintragen lassen.
 
Hi habe am Montag auch die HU gemacht soweit Okay, die Reifenfabrikatsbindung müsste ich austragen lassen kosten bei der DEKRA 69€ Plus-Straßenverkehrsamt ca 30€ für die Austragung Grüße Uli
 
Noch eine Kleinigkeit bei der Hu ,der DEKRA Prüfer wollte mein Lampengitter abbauen bei der PD habe ich nicht gestattet
 
Der `Grüne` wollte das Lampengitter abbauen ? - warum das ?
Der soll doch eins kaufen und bezahlen, wenn er eins will.?(