Ich hab nicht Alles gelesen, aber du schriebst am Anfang von 90 tausend und dann willst du den Motor zerlegen. Lege erst nochmal 100 tausend drauf, bevor du dich für den Motor interessieren kannst. Die Dinger gehen bis weit über 200 tausend km. Meiner war bei 230 tausend als ich ihn verkaufte. Er läuft immer noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur Abdichtung der LiMa: Kommt wirklich sehr selten vor. Was du vorab mal machen kannst: Bau mal den Rotor ab, Anleitung unter Lichtmaschine und schau dir bitte mal den blanken Teil des Rotors an der Stelle an, an dem das Innteil mit dem Wellendichtring „abdichtet“. Wenn da Rostspuren oder Unebenheiten sind, mal probieren, ob das zu polieren geht. Wenn nicht, dann muss ein neuer Rotor her.

Zur Dichtung: Man kann den Dichtring nach vorne rausziehen, d.h. der Kettenkasten kann meiner Meinung nach dran bleiben. Beim Einbau auf richtige Lage achten, den Kettenkasten an der Stelle ruhig warm machen. Beim Eintreiben den alten Dichtring als Schlagdorn nutzen. Sollte der Kettenkasten aber eh schwitzen, dann erübrigt sich mein Text oben …

Kannst gerne ein Bild vom Rotor einstellen.

Hans


Also Öl kommt vom Zündimpulsgeber. Müsste die Dichtung erneuert werden.

Zweites Ölleck: Öldruckschalter ist undicht.

Getriebe macht komische Geräusche im 1 und 2 Gang, weiß jedoch noch nicht wo es herkommt. Als ich die Maschine gekauft habe, waren diese Geräusche noch nicht.

Abnahme nach §21 erfolgt.

Bilder kann ich mal bei schönem Wetter machen.

VG
Flo
 
Aktueller Umbaustand.
Februar 2025.
Seit 09.06.2024 wurde der Motor bis auf Kurbelwelle und Ölpumpe (Risiko) geprüft. Ansonsten neue Dichtungen. Teilweise Lager. Lackierung. Auspuff ändern, Batteriekasten, anderer Lufi-Kasten (nicht eingetragen), Getriebe revidiert, Vergaser angepasst, etc. etc.

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Moin,
der Umbau ist doch sehr schön geworden.

Was mich allerdings mal interessieren würde ist, ob du die Maschine so durch den TüV bekommen hast?
Denn so wie deiner Rücklichter / Blinker sitzen, würde ich hier keine Abnahme überstehen. Die dürfen doch eigentlich max. 300 mm vom Fahrzeugende entfernt sei. Ebenso müsste der Rückstrahler mittig zum Fahrzeug angebracht werden.
P.S. Der Auspuff sieht stark aus.

Grüße aus Stade ... Thomas
 
Ging durch den TÜV.
Wenn man die § richtig kennt, lassen sich die Kollegen schon überreden.
Habe es aber aus anderen Gründen auf eine Sitzbank umgebaut.

VG
Flo
 
Moin,
der Umbau ist doch sehr schön geworden.

Was mich allerdings mal interessieren würde ist, ob du die Maschine so durch den TüV bekommen hast?
Denn so wie deiner Rücklichter / Blinker sitzen, würde ich hier keine Abnahme überstehen. Die dürfen doch eigentlich max. 300 mm vom Fahrzeugende entfernt sei. Ebenso müsste der Rückstrahler mittig zum Fahrzeug angebracht werden.
P.S. Der Auspuff sieht stark aus.

Grüße aus Stade ... Thomas
Blinker mal dahingestellt..... was mich interessiert.... warum sehe ich hinten kein Schutzblech ? Hat der TÜV Mann wohl auch übersehen :unsure:
Vg Werner
 
Nach EU Richtlinien benötigen Zweiräder kein Schutzblech.
EU-Recht darf STVO-Recht und umgekehrt nicht ausschließen.
Somit kann man nach EU und nach STVO Teile eintragen lassen bzw. umbauen.
 
Ging durch den TÜV.
Wenn man die § richtig kennt, lassen sich die Kollegen schon überreden.
Habe es aber aus anderen Gründen auf eine Sitzbank umgebaut.

VG
Flo
Wie meinst du das mit den §? Wenn du mit einer langen Jacke auf dem bike sitzt, verdeckst du mit automatisch die komplette hintere Beleuchtung.
Bei einer Verkehrskontrolle können die dir deinen Bock direkt stilllegen. (Ich hoffe natürlich das wird nie passieren)
Hast du auch mal ein Foto vom fertigen Bike? Ich meine so wie es durch den TüV gegangen ist.

Danke dir ... Thomas
 
Nach EU Richtlinien benötigen Zweiräder kein Schutzblech.
§36a STVZO
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. Ausnahmen sind definiert, treffen aber nicht auf dein Krad zu. Es sein denn, du ersetzt die Metzeler "Holzreifen" noch durch Eisenreifen ;).

Eine Abnahme durch den TÜV stellt das Fahrzeug nicht davon frei, der STVZO zu genügen.
 
Wie meinst du das mit den §? Wenn du mit einer langen Jacke auf dem bike sitzt, verdeckst du mit automatisch die komplette hintere Beleuchtung.
Bei einer Verkehrskontrolle können die dir deinen Bock direkt stilllegen. (Ich hoffe natürlich das wird nie passieren)
Hast du auch mal ein Foto vom fertigen Bike? Ich meine so wie es durch den TüV gegangen ist.

Danke dir ... Thomas
Das wurde alles so eingetragen und abgenommen wie es auf den Bildern dort steht.

nur zwischen der Einzelabnahme und Heute habe ich etwas geändert...
Wie bereits geschrieben habe ich dann nochmal das Heck mit einem Rahmen und Sitzbank geändert. Somit sind die Blinker nach hinten gerutscht und hat wieder TÜV bzw. HU &AU bekommen.
 
Wie meinst du das mit den §? Wenn du mit einer langen Jacke auf dem bike sitzt, verdeckst du mit automatisch die komplette hintere Beleuchtung.
Bei einer Verkehrskontrolle können die dir deinen Bock direkt stilllegen. (Ich hoffe natürlich das wird nie passieren)
Hast du auch mal ein Foto vom fertigen Bike? Ich meine so wie es durch den TüV gegangen ist.

Danke dir ... Thomas
Jeder kann irgendwie einen Strick draus drehen, wenn der Polizist einen schlechten Tag hat. Birgt ein minimales Risiko. Aber die ganzen AAS etc. hatten damit nach dem Hinweis auf die geltende STVO kein Problem. Da in der STVO nicht vorgeschrieben ist wie weit die Blinker vom Heck entfernt sein müssen. Nur das sie eine gewisse Höhe und Abstand zur Fahrzeugmitte besitzen müssen.
 
§36a STVZO
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. Ausnahmen sind definiert, treffen aber nicht auf dein Krad zu. Es sein denn, du ersetzt die Metzeler "Holzreifen" noch durch Eisenreifen ;).

Eine Abnahme durch den TÜV stellt das Fahrzeug nicht davon frei, der STVZO zu genügen.
 
§36a STVZO
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein. Ausnahmen sind definiert, treffen aber nicht auf dein Krad zu. Es sein denn, du ersetzt die Metzeler "Holzreifen" noch durch Eisenreifen ;).

Eine Abnahme durch den TÜV stellt das Fahrzeug nicht davon frei, der STVZO zu genügen.
Ja, damit hast du Recht ... betrachtest das Ganze aber einseitig (aus Sicht der StVZO)
Durch das "neue" EU-Recht ist in diesem Bereich schon einiges möglich.

Baust du auch Motorräder um?
 
Hi,

am Ende ist es die Rennleitung die das Mopped aus dem Verkehr zieht und nicht der TÜV.
Sprich die letzte für mich gültige Ansage macht in solchen Dingen die Polizei.


Gruß


Alexander
 
... Ende ist es die Rennleitung die das Mopped aus dem Verkehr zieht und nicht der TÜV.
Deshalb nennt man die Polizei "Exekutive"
Sprich die letzte für mich gültige Ansage macht in solchen Dingen die Polizei.
Nur auf Basis der geltenden Richtlinien und Gesetze. Im Zweifelsfall wird die Polizei einen Sachverständigen beurteilen lassen, was zulässig ist .
 
Solange das Krad nach nationaler Regelung zugelassen ist, gilt diese auch bei Umbauten. Deshalb gilt ja auch diese bekloppte deutsche Reifenregelung für Kräder mit nationaler Zulassung.
Moin,

Jein. Die Regelung nach StVZO bzgl Radabdeckung ist schwammig, da ist seitens des TÜVs mal vor Jahren die bekannten 150 mm über Radachse bei rausgekommen. Diese 150 mm stehen aber nicht im Gesetz, daher sind diese mittlerweile gegenstandslos. Einzig eine ausreichende Abdeckung ist erforderlich, da kann man jetzt trefflich drüber streiten. Hier gibt es aber die Möglichkeit, sich die tatsächliche Radabdeckung eintragen zu lassen. Da nach EG keine Radabdeckung erforderlich ist, kann man dies nutzen. Ohne Radabdeckung und mit Zulassung nach StVZO ohne Eintrag könnte es bei einer Kontrolle schwierig werden.

Soweit ich weiß sind bei Blinkern nach StVZO nur die Abstände zueinander und die Höhe geregelt sowie die seitlichen Sichtwinkel. Erst nach EG kam der Abstand vom Fahrzeugende hinzu.

Rückstrahler muss mittig oder zwei symmetrisch zur Mittelachse ( nicht dreieckig).

Reifenbindung kann man sich austragen lassen.

Gruß

Jogi
 
Handhabt eh jede Prüforganisation anders . . . Hatte 3 "Eintragungen " von 130 80 17 auf einer K 75 ( aus B , aus Bremen und aus Hessen ) Kurioserweise ALLE von der Dekra - hier bei mir haben sie mich ausgelacht X( Eigentlich können die Deutschlandweit in ihre Datenbanken Einblick nehmen . . .
 
Leider richtig.... die Polizei kann dich stehen lassen. Dann kann es zu einer "richtigen" Kontrolle zum Sachverständigen gehen. Kann, muss nicht.....
 
...Reifenbindung kann man sich austragen lassen.
Es geht um die viel diskutierte Vorgabe, nach der Herstellerfreigaben für die Umbereifung von zöllig auf metrisch oder diagonal auf radial für Motorräder mit nationaler Zulassung auch eingetragen werden müssen. Der Blaukittel tippt also die Herstellerfreigabe ab und hält die Hand auf und zwar theoretisch für jedes Fabrikat und jedes Profil einzeln.

Die sogenannte Hüllkurvenprüfung ist nur wenig besser, da sie auch für jedes Krad durchgeführt werden muss.
 
. . . hab's persönlich gehabt : Handy raus , Google = dann die Frage : Sieht die sooo aus ? Ja - aber das ist anders , weil . . .
Interessiert mich nicht - Betriebserlaubnis ist erloschen !
So viel zum Thema : Sachverständiger :schimpf: